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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der OstalbMobil GmbH dem Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025 zuzustimmen.
Sachverhalt/BegründungDie OstalbMobil GmbH wurde am 09.07.2015 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Leistungserbringung im Tarifverbund OstalbMobil für Verkehrsunternehmen des ÖPNV und des SPNV im Ostalbkreis, insbesondere die Koordinierungs- und Verrechnungsaufgaben für die Gesellschafter, die Erarbeitung von Vorschlägen für eine koordinierte und verkehrsübergreifende Angebotsplanung für den gemeinsamen Tarif für die Verbundfahrausweise und gemeinsame Marketingaktivitäten sowie die Vertretung des Tarifverbundes nach außen.
Am Stammkapital in Höhe von 100.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 50.000 € (50 %) beteiligt.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis, wie im Falle der OstalbMobil GmbH, mit 50 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit § 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Die OstalbMobil GmbH hat für das Geschäftsjahr 2025 einen Wirtschaftsplan aufgestellt (Anlage 1).
Nach § 9 Abs. 2 e) des Gesellschaftsvertrages der OstalbMobil GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten. Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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