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Vorlage - 016/04  

 
 
Betreff: Sterbebegleitung an den Krankenhäusern des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Ostalb-Klinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
17.02.2004 
Sitzung des Krankenhausausschusses      

Antrag der Betriebsleitung:

Antrag der Betriebsleitung:

 

Zur Kenntnisnahme.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Zur Anfrage von Herrn Kreisrat Dr. Heinzelmann  in der Krankenhausausschuss-Sitzung

am 8. Juli 2003

 

Sachverhalt:

 

Sterben in unserer Gesellschaft hat sich in den letzten 100 Jahren drastisch gewandelt.

 

Das Sterben ist mehr und mehr aus den familiären und nachbarschaftlichen Zusammenhängen in die Institutionen des Gesundheitswesens und hier vorrangig in die Krankenhäuser verlagert worden. Zugleich ist mit dieser „Verlagerung“ eine Tabuisierung der ganzen Thematik „Sterben und Tod“ in der Öffentlichkeit, aber auch in den Familien einhergegangen. Abgesehen davon, dass damit das Sterbeerleben von Menschen „institutionalisiert“ worden ist und seiner natürlichen Umgebung beraubt wurde, hat diese Verlagerung zudem dazu geführt, dass die ganzen belasteten Umstände, die das Sterben und den Tod eines Menschen begleiten können, auf wenige Schultern geladen wurde, allen voran auf die Schultern der Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie den Ärzten in den Krankenhäusern.

 

Diese Entwicklung war nicht aufzuhalten, obwohl Umfragen zufolge 92 % der Menschen am liebsten zu Hause sterben. Weit über die Hälfte aller Todesfälle ereignen sich in Krankenhäusern, Kliniken und Altenheimen. In manchen Großstädten sogar bis zu 90 %. Sterben und Tod in der Moderne bewegen sich im Spannungsfeld von gesellschaftlicher Verdrängung und professioneller Bewältigung.

 

In den Kliniken des Ostalbkreises wird Sterbebegleitung als Lebenshilfe in der letzten Lebensphase verstanden. Die Vorstellung an einen Krankenhausaufenthalt als letzte Lebenssituation macht große Angst, weil an einem solch anonymen Ort der Erhalt der persönlichen Selbstbestimmung und Menschenwürde in Frage gestellt scheint. Diese Angst ist unbegründet, denn würdevoll zu sterben, ist keine Frage des Ortes.

 

An den Krankenhäusern des Ostalbkreises arbeiten multiprofessionelle Teams in der Begleitung Schwerstkranker und Sterbender. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Begleitung Sterbender und deren Angehöriger wird an unseren Kliniken im Ostalbkreis durch die enge Verbindung mit den existierenden ambulanten Hospizdiensten ergänzt.

 

Die auf Heilung ausgerichtete Medizin und Pflege kommt bei Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, an ihre Grenzen. In dieser Phase, in der die Krankheit nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht, sind Betreuungskonzepte gefragt. Alle Berufsgruppen in den Kliniken (Pflege, Medizin, Therapeuten, Klinikseelsorge….) und das Ehrenamt des Hospizdienstes verfolgen mit ihren jeweiligen spezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten das Ziel, den letzten Lebensabschnitt des Patienten und seiner ihm nahe stehenden Personen, mit einem Höchstmass an Lebensqualität zu füllen. Insbesondere den Pflegenden fällt hierbei eine bedeutende Rolle zu, da sie – allein schon zeitlich gesehen – den intensivsten Kontakt zum Patienten haben.

 

Pflegerische und ärztliche Sorge um die unheilbar Kranken und Sterbenden wurde schon immer praktiziert. Sie wird heute in den Begriffen Palliative Pflege und –Medizin zusammengefasst. Inhaltlich bedeutet dies im Wesentlichen, das Ziel einer differenzierten Schmerztherapie und Symptomlinderung; psychosoziale Unterstützung und Begleitung von Patienten und Angehörigen; Auseinandersetzung mit Selbstbestimmung und ethischen Fragestellungen, sowie den religiösen Wünschen.

 

Die Etablierung der ambulanten Hospizdienste im Ostalbkreis und die gewachsene enge Zusammenarbeit mit den Kliniken vor Ort haben nicht nur die Versorgungsqualität verbessert, sondern lassen auch erkennen, dass Krankenhauseinweisungen am Lebensende vermieden werden können.

 

Der onkologische Schwerpunkt Ostwürttemberg mit seiner inhaltlichen Ausrichtung u. a. in Schmerztherapie und Brückenpflege sowie der Aufbau der Pflegeüberleitung sind weitere wichtige Schritte in der Begleitung Schwerstkranker und Sterbender in den Kliniken des Ostalbkreises. Die Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote an den Klinikstandorten haben regelmäßig das Thema „Begleitung Schwerstkranker und Sterbender“ mit den verschiedenen Aspekten im Programm.

 

In Schwäbisch Gmünd und Aalen konnten zuletzt in enger Zusammenarbeit mit den Stadtverwaltungen Regelungen für eine würdige Bestattung der tot- und fehlgeborenen Kinder gefunden werden, die wegen einem Gewicht unter 500 g keiner Bestattungspflicht unterliegen. Damit wurde den betroffenen Eltern das Abschiednehmen erleichtert und die Ungewissheit genommen. Es konnte ein würdiger Ort der Trauer damit geschaffen werden.

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

     

Anlagen:

Anlagen:

 

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Sichtvermerke:

 

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Pflegedirektor Schneider

 

 

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Krankenhausdirektor und

Koordinierender Krankenhausdirektor

 

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Landrat