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Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss berät den Entwurf des Haushaltplanes 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung abzüglich der von der Verwaltung am 26.11.2024 eingebrachten Vorschläge zur Ausgabenreduzierung im Teilhaushalt 5 nebst Anlagen 7, 8 und 9. Die Haushaltsansätze des Teilhaushaltsplans 5 werden auf dieser Basis dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Beratung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen.
Sachverhalt/Begründung
Ausgangsituation zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2025 des Jugendhilfehaushalts
In die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen die Planansätze der Jugendhilfe des Teilhaushaltes 5.
Die Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfs zeigt die Leistungsausgaben und die Erträge im Bereich der Jugendhilfe auf. Der Zuschussbedarf für die Leistungsbereiche Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Förderungen von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege sowie Unterhaltsvorschussgesetz ist mit 28.183.325,00 € veranschlagt.
Finanzierung und Folgekosten
siehe Haushaltsplanentwurf Anlagen
Haushaltsunterlagen für die externen Ausschussmitglieder
Sichtvermerke
gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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