Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme.
Sachverhalt/Begründung
Bundesstraßen
Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der damalige Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur hat dies im Jahr 2016 mit der Aufnahme der Projekte • B 29 Schwäbisch Gmünd - Aalen • B 29a Unterkochen - Ebnat • B 29n Röttingen - Nördlingen entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) anerkannt und bekräftigt. Die zum damaligen Zeitpunkt bereits im BVWP enthaltenen Projekte befinden sich in der Planung bzw. im Bau oder sind wie die • B 29 Ortsumfahrung Mögglingen in 2019 • B 29a Ortsumfahrung Ebnat in 2021 zwischenzeitlich fertiggestellt worden.
Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen außerhalb des BVWP geplant bzw. ihre Baudurchführung vorbereitet: • B 19 Teilortsumgehung Untergröningen • B 19 Umbau Anschlussstelle Oberkochen Süd • B 29 Um-/ Ausbau KP B29 / K3325 Affalterried • B 29 Um-/ Ausbau KP B29 / K3325 Hüttlingen • B 29 Um- und Ausbaumaßnahmen AA-Oberalfingen - AS-Westhausen • B 29 Lauchheim - Aufhausen 1. Straßenbaumaßnahmen in Ausführung
B 29 vierstreifiger Ausbau zwischen Essingen und Aalen
Seit Oktober 2020 baut das Regierungspräsidium Stuttgart die B 29 zwischen Essingen und Aalen aus. Die umfangreiche Maßnahme umfasst den Ausbau auf vier Fahrstreifen auf einer Länge von rund 3,5 Kilometern. Sie wird in zwei Bauabschnitten umgesetzt. Aktuell befindet sich die Maßnahme im zweiten Bauabschnitt. Die Bauzeit beträgt pro Abschnitt ca. 2 Jahre. Der 1. Bauabschnitt wurde bereits 2023 beendet. Der 2. Bauabschnitt zwischen der neuen Anschlussstelle Essingen und dem Aalener Dreieck wurde bereits in 2022 ausgeschrieben. Nach erfolgter Vergabe wurde das BIM-Modell für die Ausführung erstellt. Der Auftragnehmer ist wie beim ersten Bauabschnitt die ARGE Rossaro Aalen, Haag-Bau Neuler, Stark Aalen. Die Maßnahme wird in Bauphasen mit verschiedenen Verkehrslenkungen vollzogen, die nächste Verkehrsumlegung ist für Mitte November geplant, die Fertigstellung ist für Dezember 2024 vorgesehen.
2. Straßenbaumaßnahmen in Planung durch den Ostalbkreis
Die folgenden drei Projekte werden zwar seitens des RP Stuttgart als notwendig und somit als planungswürdig eingestuft, stehen aber in der Priorisierung aufgrund einer langen Liste anderer Maßnahmen innerhalb des Aufgabenbereichs des RP Stuttgarts hinten an. Um die Maßnahmen trotz dessen realisiert zu bekommen, hat der Ostalbkreis (GB Verkehrsinfrastruktur) die Planung zusätzlich zu seinen originären Aufgaben übernommen.
B 29 Umbau AS Affalterried
Die Anschlussstelle im Bereich Affalterried stellt seit Jahren einen Unfallhäufungspunkt dar. An der Anschlussstelle Affalterried wurden in den Jahren 2012 bis 2021 insgesamt 41 Unfälle verzeichnet. In Richtung Stuttgart müssen die Verkehrsteilnehmer in die verkehrlich hochbelastete B 29 über zwei Konfliktpunkte links einbiegen. Einen weiteren Konfliktpunkt stellt das Linksabbiegen aus der B 29 aus Richtung Autobahn zur K 3325 dar, da dort die Gegenfahrbahn aus Richtung Stuttgart gequert werden muss. Vor allem in den Spitzenstunden kommt es dabei zu langen Wartezeiten, so dass die Verkehrsteilnehmer zu spontanen und unachtsamen Ein- und Abbiegevorgängen verleitet werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollen diese Konfliktpunkte beseitigt und der Knotenpunkt auf der B 29 kreuzungsfrei umgebaut werden. Dazu ist neben dem regelkonformen Umbau der bestehenden östlichen Rampe der Bau einer zusätzlichen Rampe auf der Westseite vorgesehen. Die Anbindung der beiden Verbindungsrampen an die K 3325 erfolgt auf jeder Seite mit einem Kreisverkehrsplatz. So können auch dort die Konfliktpunkte auf ein Minimum reduziert werden. Im Hinblick auf die naheliegende Ortsdurchfahrt Affalterried entlang der K 3325 dienen die beiden Kreisverkehrsplätze dazu, insbesondere der auf der Affalterrieder Seite, das in der Örtlichkeit als zu hoch beklagte Geschwindigkeitsniveau im Ortseingangsbereich Affalterried wirkungsvoll zu reduzieren. Auf Drängen der BI Affalterried wurde der Kreisverkehrsplatz im Bereich der Waldschenke möglichst weit von der bestehenden Bebauung in Richtung B 29 verschoben und der Durchmesser auf 30 m verkleinert. Der östliche Außerortskreisverkehr wird mit einem Durchmesser vom 32 m regelkonform dimensioniert.
Die Gesamtkosten der Maßnahme Anschlussstelle Affalterried betragen nach der Kostenberechnung einschließlich Grunderwerb voraussichtlich 14 Mio. €.
Die Vorplanung wurde im März 2022 durch das Landratsamt Ostalbkreis fertigstellt und dem Regierungspräsidium Stuttgart zur formalen Prüfung und Freigabe übergeben. Die öffentliche Anhörung fand im November/ Dezember 2022 statt. Im März 2023 fand zwischen dem BMDV und dem RP Stuttgart, Referat 44 die durch den RE-2012-Prozess vorgesehene Projektabstimmung zur Voruntersuchung statt. Hierbei wurde das Projekt dem Bund vorgestellt.
Im Weiteren wurde vom RP Stuttgart gefordert, die Voruntersuchung in Bezug auf die Verkehrsprognose anzupassen. Bislang lag der Voruntersuchung die Verkehrsprognose 2030 zugrunde, welche auf das Prognosejahr 2035 fortgeschrieben wurde. Nach erfolgter Änderung wurde im nächsten Schritt die Verkehrsprognose entsprechend den Vorgaben des RP Stuttgarts von 2035 auf 2040 fortgeschrieben. Dies hatte zur Folge, dass sowohl Verkehrsgutachten, Lärmgutachten und die Planung aktualisiert werden mussten, was sich zudem auch auf diverse fachliche Planungsbereiche innerhalb dieses iterativen Planungsprozesses auswirkte. Der RE-Entwurf wurde dem RP Stuttgart am 01.07.2024 mit der Bitte um Prüfung und Einleitung der weiteren Planungsschritte vorgelegt. Bevor mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden kann, muss der RE-Entwurf mit dem BMDV abgestimmt werden. Zur Herstellung des Baurechts muss danach gemäß Bundesfernstraßengesetz ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Rechtskraft des Planfeststellungbeschlusses kann dann die Ausführungsplanung begonnen werden. Als realistischer Zeitpunkt für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird das Jahr 2025 anvisiert.
B 29 Umbau AS Hüttlingen
Die Anschlussstelle Hüttlingen verknüpft heute die B 19 mit der B 29 höhengleich. Bezüglich des Unfallgeschehens ergibt sich ein analoges Bild zu Affalterried. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der B 29 gestalten sich Linkseinbiege- und -abbiegevorgänge schwierig. Das Nutzen zu kurzer Zeitlücken in den bevorrechtigten Verkehrsströmen führt zu kritischen Situationen und Unfällen.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern, wird die Einmündung zu einem teilplanfreien, d.h. kreuzungsfreien Knotenpunkt ausgebaut. Auf dem bestehenden Rampenanschluss zur B 29 wird dann nur noch der Verkehr von der B 19 kommend in Richtung BAB 7 in die B 29 einbiegen und der Verkehr aus Richtung Stuttgart zur B 19 abbiegen. Die beiden anderen Verkehrsbeziehungen, von der B 19 kommend in Richtung Stuttgart und von der BAB 7 kommend zur B 19, werden über eine neue Rampe westlich der B 29 zu- bzw. abfließen. Vom Kreisverkehrsplatz B 19 / K 3311 / Rampe B 29 kommend rückt die neue Verbindungsrampe nach ca. 100 m von der bestehenden Rampe in Richtung Kochertal ab und unterquert die B 29 im ersten Brückenfeld der Kochertalbücke, ehe sie über zwei Bögen in Dammlage an die B 29 anschließt. An beiden Verbindungsrampen wird der Verkehr über Ein- und Ausfädelungsspuren der B 29 zu- bzw. von ihr ausgeleitet. Die neue Verbindungsrampe hat eine Länge von rund 560 m und kann zum überwiegenden Teil außerhalb der bestehenden Verkehrsflächen „auf freiem Feld" gebaut werden. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird aus der Beschleunigungsspur in Fahrtrichtung Stuttgart ein zusätzlicher Fahrsteifen an der Steigungsstrecke fortgeführt. Der dadurch hinzukommende Überholfahrstreifen hat eine Länge von ca. 1.400 m. Im Anschluss an diesen Überholfahrstreifen beginnt bereits der dreispurige Ausbauabschnitt Affalterried. Nach aktueller Kostenschätzung werden die Gesamtkosten rund 12,25 Mio. €
Die Vorplanung wurde im März 2022 durch das Landratsamt Ostalbkreis fertigstellt und dem RP Stuttgart zur formalen Prüfung und Freigabe übergeben. Die Vorplanung wurde im Dezember 2022 auf Basis der Anmerkungen des RP Stuttgart überarbeitet und dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg vorgelegt. Die öffentliche Anhörung fand im November/ Dezember 2022 statt. Die Anmerkungen flossen in den RE-Entwurf der Entwurfsplanung ein. Im März 2023 fand zwischen dem BMDV und dem RP Stuttgart, Referat 44 die durch den RE-2012-Prozess vorgesehene Projektabstimmung zur Voruntersuchung statt. Hierbei wurde das Projekt dem Bund vorgestellt. Analog zur Planung der Anschlussstelle Affalterried erfolgten nach Vorgabe des RP Stuttgarts zwei Fortschreibungen des Verkehrsgutachtens (Prognosejahr 2040) und die Anpassung des Lärmschutzgutachtens. Der aktualisierte RE-Entwurf wurde dem RP Stuttgart am 21.06.2024 mit der Bitte um Prüfung und Einleitung der weiteren Planungsschritte vorgelegt. Bevor mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden kann, muss der RE-Entwurf mit dem BMDV abgestimmt werden. Zur Herstellung des Baurechts muss danach gemäß Bundesfernstraßengesetz ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Rechtskraft des Planfeststellungbeschlusses kann dann die Ausführungsplanung begonnen werden. Als realistischer Zeitpunkt für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird das Jahr 2025 anvisiert.
B 29 Oberalfingen - Westhausen
Die Verkehrsbelastung der B 29 in diesem Bereich lag bereits im Bezugsjahr 2013 mit bis 21.500 KFZ/24h deutlich oberhalb der Grenzbelastung von 20.000 KFZ/24h, bis zu der auf einer 2-spurigen Straße noch eine ausreichende Verkehrsqualität erwartet werden kann. Mit dem dringend notwendigen Ausbau der B 29 soll den aktuell sehr hohen und zukünftig noch anwachsenden Verkehrsbelastungen Rechnung getragen werden. Die Planung beginnt an der Bahnüberführung westlich von Oberalfingen, führt über die Knotenpunkte mit der L 1029, der B 290 und den beiden Rampenfußpunkten der BAB A 7-Anschlussstelle Aalen - Westhausen hinweg bis zum Abzweig der K 3319 in Westhausen, welche signalgeregelt werden sollen. Sie sieht plangleiche Knotenpunkte vor, die mit Lichtsignalanlagen geregelt werden. Die B 29 enthält an den Knotenpunkten L 1029, B 290, BAB Rampe Ost und West zwei durchgehende Geradeausspuren je Richtung und jeweils eine Linksabbiegespur. Der Knoten mit der K 3319 wird zu einer Kreuzung ausgebaut. Die Gemeinde Westhausen plant auf der Südseite der B 29 ein Gewerbegebiet, welches zukünftig über diesen Knotenpunkt angeschlossen wird. Nach dem Knotenpunkt wird in Fahrtrichtung Nördlingen die Fahrspuranzahl von 4 auf 2 Spuren reduziert. Der Ausbau erfolgt parallel der bestehenden Fahrbahn der B 29 auf der Südseite. Der dortige Wirtschafts- bzw. Rad- und Gehweg wird entsprechend weiter nach Süden verlegt. Parallel zur Straßenplanung ist die Landkreisverwaltung gemeinsam mit der Gemeinde Westhausen aktuell dabei, Lösungsmöglichkeiten für einen freiwilligen Lärmschutz zu erarbeiten. Der RE-Entwurf konnte seitens des Ostalbkreises in 2022 fertiggestellt werden und lag seit Januar 2023 beim RP Stuttgart vor. Dort wurde er geprüft und mit dem Verkehrsministerium und mit den Vertretern des Bundesministeriums besprochen. Auf Basis der eingereichten Entwurfsplanung werden aktuell ergänzende Verkehrsuntersuchungen zusammen mit dem RP Stuttgart angestellt. Im Vergleich zu den Planungen AS Affalterried und Hüttlingen überschreitet die Kostenberechnung mit 33 Mio.€ die vom Bundesministerium ausgegebene Vorlagegrenze von 20 Mio.€. Dies hat zur Folge, dass neben der Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr, das BMDV einen sog. Genehmigungsvermerk ausstellen muss. Hierfür prüft das Fernstraßenbundesamt die Planung im Detail. Im Anschluss kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
B 29n Röttingen – Nördlingen
Das Bundesverkehrsministerium hat die Maßnahme 2016 in den Bundesverkehrswegeplan 2030 als Vordringlichen Bedarf eingestuft. Mit dem Vorhaben sollen 4 Ortsdurchfahrten (Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch) vom überregionalen Durchgangsverkehr der B 29 entlastet werden. Deshalb ist für dieses ca. 15-16 km lange Projekt ein Linienbestimmungsverfahren notwendig.
Das Landratsamt Ostalbkreis hat am 26.07.2023 den Scoping-Termin durchgeführt. Der Scoping-Termin dient der Erörterung der erforderlichen Umweltschutzmaßnahmen und der Aufstellung aller Raumwiderstände. Das Variantenbündel mit in Summe 14 Varianten wurde straßenbautechnisch und umweltfachlich untersucht und beurteilt und auf zu priorisierende Varianten abgeschichtet, welche nach Abstimmung und Zustimmung mit dem RP Stuttgart, dem BMDV und dem Fernstraßenbundesamt detaillierter untersucht werden. Die Abschichtung erfolgte auf Basis von 46 Teilkriterien welche den drei Bereichen Verkehr, Umwelt und Wirtschaftlichkeit zuzuordnen sind. Insgesamt wurden 644 Einzelbewertungen (46 Teilkriterien mal 14 Varianten) durchgeführt.
Das Ergebnis der Abschichtung ergab folgende weiter zu betrachtende Varianten:
Südvarianten: Die Südvariante „V3 kB Rö Br“ unterliegt keinen Ausschlusskriterien (KO-Kriterien) und erzielt auf Grund einer hohen Verkehrswirksamkeit und Verkehrssicherheit, verbunden mit einer hohen Entlastungswirkung in den vorhandenen Ortsdurchfahrten der B 29, in der technischen Bewertung (Verkehr) die beste Bewertung und erfüllt damit ein wichtiges Planungsziel. Auch in der Gesamtbetrachtung in Bezug auf die technische Bewertung (Verkehr), umweltfachliche Bewertung (Umwelt) und wirtschaftliche Bewertung (Kosten) schneidet die Südvariante „V3 kB Rö Br“, bei den Varianten die nicht durch Ausschlusskriterien (KO-Kriterien) betroffen sind am besten ab und wird weiter berücksichtigt.
Nullplus-Varianten: Die beiden Nullplus-Varianten „V0 OT Pflaum S“ und „V0 OT Pflaum N“ unterliegen keinen Ausschlusskriterien (KO-Kriterien) und erzielen, bei den Varianten die nicht durch Ausschlusskriterien (KO-Kriterien) betroffen sind, auf Grund von Vorteilen in der umweltfachlichen sowie in der wirtschaftlichen Bewertung gemeinsam mit der Nordvariante „V5 DN“ die zweitbesten Bewertungen und werden weiter berücksichtigt.
Nordvarianten: Die Nordvariante „V5 DN“ unterliegt keinen Ausschlusskriterien (KO-Kriterien) und erzielt, bei den Varianten die nicht durch Ausschlusskriterien (KO-Kriterien) betroffen sind, auf Grund von Vorteilen bei den verkehrlichen Belangen in der Gesamtbetrachtung gemeinsam mit den beiden Nullplus-Varianten „V0 OT Pflaum S“ und „V0 OT Pflaum N“ die zweitbeste Bewertung und wird weiter berücksichtigt.
Weitere Vorgehensweise:
Nach Abstimmung mit den betroffenen Markungsgemeinden hat der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur das Planungspaket in KW 37 mit den drei weiter zu verfolgenden Varianten an das RP Stuttgart zur Prüfung übergeben. Das RP Stuttgart wird nun die weiteren Planungsschritte mit den nachgelagerten behördlichen Institutionen (Verkehrsministerium Baden- Württemberg, BMDV, FBA) einleiten. Daraufhin wird das Landratsamt Ostalbkreis eine Anhörung im Sinne der vorgegebenen Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Auf dessen Basis kann eine Vorzugsvariante herausgearbeitet werden, die am Ende des Linienbestimmungsverfahrens formal durch das Fernstraßenbundesamt bestimmt wird. 3. Straßenbaumaßnahmen in Planung durch das RP Stuttgart
B 19 TOU (Teil-Orts-Umfahrung) Untergröningen
Erste Überlegungen und Planungen zur Umgestaltung des Straßennetzes innerhalb Untergröningens gehen zurück bis auf das Jahr 1979. Die schlechte Bausubstanz der beiden B 19-Kocherbrücken (die bestehende südliche Brücke wird bereits durch ein „Monitoring“, d.h. verkürzte Prüfintervalle, überwacht) macht inzwischen Ersatz- bzw. Neubauten erforderlich. Zudem ist die Bundesstraße B 19 im beplanten Bereich Teil der Schwerlaststrecke Heidenheim - Heilbronn.
Gemäß der aktuellen Kostenfortschreibung beläuft sich die Gesamtmaßnahme auf ca. 12,4 Mio. €. Baulastträger ist der Bund, die Planungen und der Bau werden gemäß Auftragsverwaltung der Bundesstraßen durch das RP Stuttgart wahrgenommen. In 2022 wurden bereits Vorarbeiten durchgeführt (Verlegung Regenüberlaufbecken inkl. Düker und Pumpwerk sowie Kanäle durch die Gemeinde Abtsgmünd). Seitens des Regierungspräsidium Stuttgart wird aktuell die Ausführungsplanung erarbeitet und der Grunderwerb durchgeführt. Die Maßnahme wurde seitens des Verkehrsministerium Baden-Württemberg im Sommer 2024 genehmigt und dem Bundesverkehrsministerium zu Freigabe vorgelegt. Nach den vorgenannten Schritten ist die Europaweite Ausschreibung der Bauarbeiten geplant.
B 19 Ersatzneubau der Kochertalbrücke zwischen Unterkochen und Oberkochen
Die Kochertalbrücke wurde in den 60er Jahren mit Spannstählen erbaut, die zur Spannungsrisskorrosion neigen, und muss deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Aufgrund der Vorgabe des Verkehrsministeriums, aus Gründen der Vermeidung von Planrechtsverfahren Ersatzneubauten an gleicher Stelle wie das alte Bauwerk unter Vollsperrung zu errichten und dabei den Verkehr umzuleiten, muss das RP Stuttgart eine Variantenuntersuchung zum Bauablauf durchführen und ein mögliches Abweichen von dieser Regellösung besonders gut begründen. Die Variantenuntersuchung anhand zahlreicher Kriterien liegt zwischenzeitlich im Konzept vor. Folgende Varianten sind möglich: - Bau in heutiger Lage mit Vollsperrung der B 19 und langandauernder Verkehrsumleitung - Bau des Ersatzneubaus nordöstlich des bestehenden Bauwerks mit kürzerer Sperrung der B 19 zum Anschluss - Bau des Ersatzneubaus südwestlich des bestehenden Bauwerks mit kürzerer Sperrung der B 19 zum Anschluss Eine erste Abstimmung mit dem RP Stuttgart hat ergeben, dass von dort die gemeinsam favorisierte Lösung für einen Ersatzneubau unter weitest gehender Aufrechterhaltung des B 19-Verkehrs mitgetragen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass kein langer Planungsprozess für das Baurecht notwendig wird, d.h. dass der Grunderwerb auf freiwilliger Basis gelingt und dass die Träger öffentlicher Belange die Maßnahme positiv begleiten. Derzeit findet die Abstimmung mit den Trägern öffentliche Belange statt. Für Herbst sind Fahrversuche geplant, anhand denen Rückschlüsse hinsichtlich der Befahrbarkeit und der Verkehrsabwicklung des Umleitungsverkehrs im Bereich Unterkochen (K 3292 - L 1084 - B 19) gewonnen werden können. Anhand des gesammelten Sachverhaltes entscheidet das Verkehrsministerium in Stuttgart über die auszuführende Variante. In 2025 soll mit der eigentlichen Planung des Brückenbauwerks begonnen werden.
B29 Schwäbisch Gmünd - Mögglingen
Bereits in den 1990er Jahren gab es erste Untersuchungen der verschiedenen Streckenabschnitte zwischen den Ortschaften Schwäbisch Gmünd, Hussenhofen, Böbingen und Möglingen. In dem seit Dezember 2016 gültigen Bedarfsplan des Bundes ist die gesamte Strecke mit rund 10 km Länge zu einem Projekt zusammengefasst und als „vordringlicher Bedarf“, d. h. mit höchster Priorität, enthalten.
Die Planung für den Gesamtabschnitt begann Anfang des Jahres 2017. Federführend ist das RP Stuttgart als zuständige Straßenbaubehörde für Bundesstraßen tätig. Zum Auftakt der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung hat das RP Stuttgart am 17. September 2019 in Böbingen und am 19. September 2019 in Schwäbisch Gmünd die verschiedenen Varianten für die jeweilige Gemarkung im Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen der Allgemeinheit präsentiert. Hierbei konnte die Bevölkerung Fragen stellen und über die Planung diskutieren. Im September 2021 hat das Bundesverkehrsministerium dem vierspurigen Streckenausbau und der Tunnellösung für den Bereich Böbingen zugestimmt. Aktuell befindet sich das Projekt in der Entwurfsplanung, d. h. es werden die technischen Details der Straßenplanung inkl. der Wirtschafts- und Radwege sowie Entwässerung ausgeplant, aber auch naturschutzfachliche, umwelttechnische (inkl. Lärm) und wasserwirtschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Erste Ergebnisse werden für 2025 erwartet. Im Anschluss wird die Planung dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt, ehe das RP Stuttgart mit der Planfeststellung beginnen kann.
B 29 Ausbau Lauchheim - Aufhausen (Röttinger Höhe)
Die B 29 soll zwischen Lauchheim und Aufhausen auf einer Länge von ca. 2,8 km zwischen dem Bauende der Ortsumgehung Lauchheim und der 3-streifig ausgebauten Gefällestrecke vor dem Ortseingang von Bopfingen-Aufhausen (Aufhauser Steige) 3-streifig ausgebaut werden. Die Verknüpfung mit der K 3200 und der Straße zum Submissionsplatz bleibt als Kreuzung, die mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet wird. Die B 29 erhält eine Zusatzspur bergauf von Lauchheim kommend und eine zweite Fahrspur in Verlängerung der Aufhauser Steige in Fahrtrichtung Aalen bis zur Röttinger Höhe. Die jeweils 2 Geradeausspuren im Knotenpunktsbereich werden nach dem Knoten auf eine Spur bergab zusammengeführt. Die Kosten für das Projekt betragen knapp 9 Mio. €. Der Planfeststellungsbeschluss ist noch vor Weihnachten 2022 ergangen und mittlerweile rechtskräftig. Die Planung wurde vom Planungsreferat in Stuttgart an das Baureferat in Ellwangen übergeben, so dass jetzt dort die Ausführungsplanung gefertigt werden kann. Mit dem notwendigen Vorlauf für Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und BIM-Modellerstellung ist ein Baubeginn im 4. Quartal 2025 realistisch.
B 29a von der B 19 bis zur Ortsumfahrung Ebnat (Aufstiegstrecke)
Die Aufstiegsstrecke von der B 19 bis zur bereits fertiggestellten B 29a Ortsumgehung Ebnat ist Teil des Südzubringers Aalen, der als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs im Bundes-verkehrswegeplan enthalten ist. Das RP Stuttgart hat in 2022 umweltfachliche Planungen in Auftrag gegeben. Im Anschluss an die faunistische Planungsraumanalyse erfolgt die faunistische Kartierung bis 2025. Mit diesen Erkenntnissen können dem Planungsbereich sog. Raumwiderstände zugeordnet werden, so dass u.a. Tabu-Zonen erkennbar sind.
4. Straßenplanungen durch Kommunen im Auftrag des RP Stuttgarts
B 19 Anschlussstelle Oberkochen-Süd
Die Anschlussstelle Oberkochen-Süd ist nicht mehr ausreichend leistungsfähig. Durch den unzureichenden Verkehrsabfluss kommt es zu Rückstaus. Diese reichen bis mehrere hundert Meter in die B 19 hinein und führen zu Verkehrsgefährdungen. Ursächlich für die heutige Überlastung sind die allgemeine Verkehrszunahme der letzten Jahre, das Entstehen vieler neuer Arbeitsplätze in Oberkochen und das deswegen gestiegene Verkehrsaufkommen sowie die Aufsiedlung des Interkommunalen Gewerbegebietes Königsbronn/Oberkochen (SMT) seit 2001. Der Knotenpunkt ist heute allein auf den KFZ-Verkehr ausgerichtet, der Radverkehr wird nur unzureichend berücksichtigt. Mit dem Ausbau sollen gesonderte, sicher zu befahrende Radwegeverbindungen geschaffen werden. So wird insbesondere die parallel zur B 19 verlaufende Radwegeverbindung Aalen - Heidenheim im Sinne einer Beschleunigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit gestärkt. Gleichzeitig wird die Verknüpfung mit den südlichen Bereichen von Oberkochen (Richtung Zeiss-Stammwerk) verbessert. In enger Zusammenarbeit haben das Regierungspräsidium, die Stadt und das Landratsamt eine Lösung entwickelt, die die Defizite des heutigen Knotens beseitigt. Über die Aufteilung der dabei entstehenden Kosten wurde mit dem RP Stuttgart und der Stadt Oberkochen bereits Einigung erzielt (vgl. Sitzung AUK am 05.04.2022). Die Detailplanung erfolgte auf Hochtouren, so dass die notwendigen Förderanträge noch rechtzeitig im alten Jahr gestellt werden konnten. Für die Baumaßnahme ist kein Rechtsverfahren notwendig, da mit den Trägern öffentlicher Belange jeweils bilaterale Lösungen herbeigeführt werden können und Grunderwerb auf freiwilliger Basis möglich ist. Zwischenzeitlich wurde ein Bypass von der Rampe Heidenheim Kreisverkehr als gesonderte Maßnahme realisiert, der den Verkehr von der B 19 aus Richtung Heidenheim am Kreisverkehr vorbei direkt in die Rudolf-Eber-Straße zu SMT lenkt und so den Kreisverkehr entlastet. Zur Verbesserung des Verkehrsablaufs wurden 2 Lückenampeln realisiert. Der Fußgänger wird in dem geplanten ovalen Brückenbauwerk stets an der Außenseite auf der Brückenkappe (15 cm Hochbord zur Fahrbahn) geführt. Der Radfahrer sollte in der bisherigen Planung durch eine sogenannte Protected Bike Lane geschützt neben dem KFZ-Verkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Dies hat den Vorteil, dass der Radfahrer die Zu- und Abfahrten nicht außerhalb der Kreisfahrbahn (ca. 5 m Abstand) queren muss, sondern stets am Fahrbahnrand ohne Mehrlängen und Höhenversätze fahren kann. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg erkennt diese Ausführung allerdings nicht als regelkonforme Lösung an. In der abgestimmten Lösung wird der Radfahrer weiterhin am Fahrbahnrand ohne zusätzliche Verschwenkungen fahren können, wird jedoch auf dem gleichen Plateau wie der Fußgänger geführt. Die Höhenversätze an den Zu- und Abfahrten wirken sich hierbei negativ auf den Fahrkomfort des Radfahrers aus. Die Stadt Oberkochen lässt derzeit eine sog. Deckblattlösung zum bestehenden Straßenentwurf anfertigen. Mit der Deckblattlösung werden nur die Änderungen ggü. des vorherigen Entwurfs aufgeführt, um den Entwurf möglichst schnell dem Verkehrsministerium zur formellen Zustimmung vorzulegen. Nach Zustimmung kann mit der Ausführungsplanung begonnen werden.
L 1060 Ortsumfahrungen von Röhlingen und Zöbingen
Für diese Projekte konnte im Herbst 2020 die Aufnahme in die Maßnahmenliste des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg erreicht werden. Damit wurde seitens der Landesregierung die Bauwürdigkeit bestätigt und die Grundlage für einen Planungsbeginn geschaffen. Nach der Landtagswahl im März 2021 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, alle Straßenbauvorhaben einem Klimacheck zu unterwerfen. Bis April 2022 sollte eine Vorschrift erarbeitet werden, wie die Projekte und Vorhaben einem Klimacheck unterzogen werden. Der Klimacheck wird nicht nur den betriebsbedingten CO2-Ausstoß betrachten, sondern auch die CO2-Bilanz während des Bauens und zur Produktion der Baustoffe. Das Ergebnis des Klimachecks hat Auswirkungen auf die Bauwürdigkeit eines Projekts und auf die Priorisierung. Zwischenzeitlich hat eine Abstimmung zwischen Herrn Verkehrsminister Hermann und Herrn Landrat Dr. Bläse stattgefunden. Dabei hat sich das Verkehrsministerium zu den Maßnahmen bekannt und einem Planungsbeginn zugestimmt. Das Land hat aber einer Planung durch das Regierungspräsidium Stuttgart vor dem Hintergrund einer Vielzahl konkurrierender Projekte und mit dem Hinweis, dass die Projekte der L 1060 als letzte in die Maßnahmenliste aufgenommen worden sind und deshalb nicht als erste geplant werden könnten, vorerst nicht zugestimmt. Gestattet wurde jedoch, dass die Planungen durch die Markungsgemeinden vor Ort durchgeführt werden. Der Ostalbkreis fördert die Planung durch die Kommunen durch einen Kostenbeitrag für die Projektsteuerung für die Dauer von zwei Jahren von insgesamt 260.000 €. Darüber wurde eine Vereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium, der Stadt Ellwangen, der Gemeinde Unterschneidheim und dem Ostalbkreis aufgestellt. Diese regelt, dass die Planungen für die Ortsumgehung Röhlingen und für die Ortsumfahrung Zöbingen durch die Markungsgemeinden beauftragt und betrieben werden. Der Ostalbkreis berät die Kommunen dabei in den Belangen der Planung und im Abstimmungsprozess mit der Straßenbauverwaltung im Zusammenhang mit den verwaltungsinternen Prozessen und der Einhaltung des Planungsstandards. Die Stadt Ellwangen und die Gemeinde Unterschneidheim haben die Planungsleistung in 2023 an ein Planungsbüro übergeben. Seitdem wurden Verkehrserhebungen und erste Umweltuntersuchungen durchgeführt. Das Planungsbüro bereitet anhand des Verkehrsgutachten und den erkannten Raumwiderständen mögliche Strecken- und Anschlussvarianten auf. Die Ergebnisse werden gegen Jahresende erwartet.
L 1161 Nordumfahrung Heubach
Die Nordumfahrung Heubach wird dringend gebraucht für eine ortsdurchfahrtsfreie Erschließung des von der Stadt Schwäbisch Gmünd geplanten Gewerbegebiets Aspen zwischen dem Gügling und Buch. Gleichzeitig ist die Fertigstellung der Nordumfahrung Heubach zwingende Voraussetzung, um die B 29 im Bereich Böbingen 4streifig ausbauen zu können. Für die Nordumfahrung Heubach gibt es eine generelle Finanzierungszusage des Landes für den Lückenschluss zwischen der L 1161 westlich von Buch und den bereits im Zuge von LGVFG-Maßnahmen fertiggestellten Abschnitten. Derzeit wird der RE-Entwurf durch die Stadt Heubach im Auftrag des RP Stuttgart aufgestellt. Dieser soll, nachdem aktuell noch naturschutzfachliche Abstimmungen laufen, Ende 2024 fertiggestellt sein und dann zur Prüfung dem RP Stuttgart und zur Genehmigung dem Verkehrsministerium vorgelegt werden. Danach wird das Baurecht über ein Planfeststellungsverfahren geschaffen. Es folgen Grunderwerb, Ausführungsplanung und Bau. 5. Bauarbeiten 2024 auf Bundes- und Landesstraßen durch den Ostalbkreis (im Auftrag des RP Stuttgart)
Wie in den letzten Jahren hat der Ostalbkreis aufgrund Personalmangel beim RP Stuttgart Fahrbahn- und Bauwerkssanierungen übernommen. Folgende Maßnahmen wurden an Bundestraßen ausgeführt bzw. sind noch vorgesehen:
B 29 Sanierung Feldwegunterführung bei Reichenbach BW. Nr. 7127 505 Kosten: 60.000 € Bauausführung: 10.24 - 11.24 B 29 Sanierung Jagsttalbrücke Lauchheim BW. Nr. 7127 552 Kosten: 80.000 € Bauausführung: 10.24 - 11.24 B 290 Rad- und Gehweg Bucher Stausee Kosten: 620.000 € Bauausführung: fertig gestellt
Bei den Landestraßen werden 2024 folgende Maßnahmen durch den Ostalbkreis vom RP Stuttgart übernommen:
L 1078 Sanierung Egerbrücke in Bopfingen BW. Nr. 7128 524 Kosten: 130.000 € Bauausführung: 10.24 - 11.24 L 1159 Neubau Stützwand und Sanierung Kanal zwischen Rechberg und Straßdorf Kosten: 750.000 €; Baulänge: 130m Stützwand; 550 m Kanal Bauausführung: 07.24 – 09.24 L 1070 Belagssanierung Oberdorf – Kerkingen Kosten: 1.470.000 € Baulänge: 3150 m Bauausführung: 08.24 – 10.24 L 1075 Belagssanierung Abtsgmünd – Bronnen Sanierung Fahrbahn und Hangsicherung Kosten: 2.990.000 € Baulänge: 2710 m Bauausführung: 05.24 – 11.24 L 1080 Belagssanierung Hohenlohe – Unterriffingen Kosten: 1.530.000 € Baulänge: 2250 Bauausführung: 03.24 – 11.24 6. Bauarbeiten 2024 auf Bundes- und Landesstraßen durch das RP Stuttgart
Bei den Bundestraßen werden 2024 folgende u.a. Maßnahmen durch das RP Stuttgart ausgeführt:
B 19 Rad- und Gehweg Hüttlingen – Niederalfingen Baulänge: 800 m Bauausführung: fertig gestellt B 29 Rad- und Gehweg OD Jagstzell Baulänge: 400 m Bauausführung: fertig gestellt B 290 Instandsetzung Hochbrücke Ellwangen BW Nr. 7026 543 Baulänge: 300 m Bauausführung: fertig gestellt
Bei den Landestraßen werden 2024 folgende u.a. Maßnahmen durch das RP Stuttgart ausgeführt:
L 1060 Rad- und Gehweg Röhlingen – Zöbingen Baulänge: 7.900 m Bauausführung: Fertigstellung in Q4/2024 L 1060 Belagssanierung Abzweig K 2628 – Rosenberg Baulänge: 3.900 m Bauausführung: Fertigstellung KW36/2024 L 1076 Belagssanierung OD Lauchheim Baulänge: 1.400 m Bauausführung: fertig gestellt L 1076 Rad- und Gehweg Bergheim – Landesgrenze Baulänge: 600 m Bauausführung: fertig gestellt L 1080 Belagssanierung OD Unterriffingen Baulänge: 700 m Bauausführung: fertig gestellt L 1080 Belagssanierung Eschach – Untergröningen Baulänge: 2.000 m Bauausführung: fertig gestellt L 1080 Rad- und Gehweg Dewangen – Forst Baulänge: 2.000 m Bauausführung: Fertigstellung KW39/2024 L 1158 Rutschungsbeseitigung Untergröningen – Obergröningen Baulänge: 3.000 m Bauausführung: fertig gestellt L 2385 Belagssanierung Pfladermühle – Grünstädt Baulänge: 1.200 m Bauausführung: Beginn in Q3/2024
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
--- Sichtvermerke
gez. Schneider, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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