Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag nimmt den nachfolgenden Bericht der Zentralen Vergabestelle der Landkreisverwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Die Zentrale Vergabestelle Die Zentrale Vergabestelle spielt eine entscheidende Rolle in der effizienten und transparenten Durchführung von Vergabeverfahren innerhalb der Landkreisverwaltung. In einem zunehmend komplexen und regulierten Umfeld ist es von großer Bedeutung, dass alle Beschaffungen den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen und gleichzeitig die bestmöglichen Ergebnisse erzielen. Das Vergaberecht wurde in den letzten Jahren immer komplexer (z. B. die Einführung von eForms, Änderung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV). Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass das Vergaberecht innerhalb der EU vereinheitlicht und daher entsprechende Regelungen ins nationale Recht implementiert wurden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein fairer, transparenter Wettbewerb entsteht, der Zuschlag ausschließlich aufgrund objektiver Kriterien erteilt wird und öffentliche Gelder somit möglichst wirtschaftlich verwendet werden. Im Jahr 2023 hat die Zentrale Vergabestelle insgesamt 213 Vergabeverfahren für insgesamt 18 Geschäftsbereiche der Landkreisverwaltung und der Kliniken mit einem Auftragswert von 28,3 Mio. Euro (netto) ausgeschrieben. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr mit einer Gesamtzahl von beauftragten Vergaben von 226 zwar einen leichten Rückgang in der Anzahl, jedoch aber eine deutliche Steigerung im Auftragswert (2022 ca. 22 Mio. Euro netto), dar. Mit Blick auf das aktuelle Jahr zeichnet sich eine Stagnation bzw. ein leichter Rückgang ab, welcher auf die angespannte Haushaltslage und die Anhebung der Wertgrenzen zurückzuführen ist. Bis Ende September 2024 wurden von der Zentralen Vergabestelle bereits 136 Vergabeverfahren durchgeführt.
Legende:
Verfahren im Oberschwellenbereich
Verfahren im Unterschwellenbereich
Unter anderem ist die Zentrale Vergabestelle bei Projekten wie der Beschaffung von Büromobiliar involviert und begleitet aktuell auch den Neubau des Zweiten Verwaltungsstandortes vergaberechtlich. Des Weiteren ist die Zentrale Vergabestelle auch beratend für sämtliche Gemeinden im Landkreis tätig. Die Zentrale Vergabestelle sieht sich dabei als eine Art „Übersetzer“ des Vergaberechts, der den anderen Geschäftsbereichen der Landkreisverwaltung bei einer rechtssicheren, zügigen, transparenten, kostengünstigen und wirtschaftlichen Auftragserteilung beratend und unterstützend zur Seite steht. Die Zentrale Vergabestelle ist aktuell mit 3,5 Vollzeitäquivalenten besetzt. Die Arbeit der Zentralen Vergabestelle kommt der gesamten Landkreisverwaltung zugute und die rechtssichere Abwicklung der Vergabeverfahren steht im öffentlichen Interesse.
Aktuelle Entwicklungen aus dem Vergaberecht Für Erleichterung sorgte die Herabsetzung der Wertgrenzen durch das Innenministerium im Mai 2024 bis zum Ende des Jahres 2026. Die neuen Regelungen ermöglichen es, Beschaffungen effizienter und flexibler zu gestalten, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Vergabeprozesse zu beschleunigen. Inzwischen hat das Innenministerium signalisiert, dass die Wertgrenzen in der VergabeVwV für kommunale Auftraggeber angehoben werden sollen. Es ist beabsichtigt, dass deren Inkrafttreten im ersten Quartal 2025 erfolgt.
Ferner sorgte die Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV (Auftragswertschätzung bei Planungsleistungen) im Jahr 2023 für erheblichen Unmut, da nun für die Auftragswertschätzung von Planungsleistungen der Gesamtwert aller Planungsleistungen (zum Beispiel Objekt-, Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagen- und Tragwerksplanung) eines Bauprojektes entscheidend ist. Liegt der Gesamtwert aller Lose für Planungsleistungen über dem EU-Schwellenwert (221.000 Euro netto), sind alle Lose europaweit auszuschreiben, also auch solche mit einem Wert von unter 221.000 Euro (netto). Dies führt dazu, dass eine große Anzahl von öffentlichen Planungsleistungen nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden. Dadurch werden Vergaben in diesen Bereichen deutlich aufwändiger und nehmen auch erheblich mehr Zeit in Anspruch. Vor allem im Hinblick auf den immer mehr im Fokus stehenden Bürokratieabbau stellt diese Regelung eine bedenkliche Entwicklung dar. Finanzierung und Folgekosten
--- Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Eßlinger, Zentrale Vergabestelle gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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