Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Herr Achim Bihr wird ab 01.11.2024 zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) befördert. Er wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Herrn Achim Bihr wurde am 01.01.2017 die Leitung des Geschäftsbereichs Hochbau und Gebäudewirtschaft übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG bewertet.
Herr Bihr nimmt seine Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz wahr. Die Beförderung zum Kreisverwaltungsdirektor ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG liegen vor.
Gemäß § 5 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreis ist für die Ernennung von leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig. Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Herrn Bihr zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat abgewickelt.
Anlagen
- Persönliche Daten von Herrn Achim Bihr
Sichtvermerke
gez. Müller, Geschäftsbereichsleiter Personal gez. Strobel i.V. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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