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Vorlage - 180/2024  

 
 
Betreff: Beförderung von Herrn Achim Bihr, Leiter des Geschäftsbereichs Hochbau und Gebäudewirtschaft, zum Kreisverwaltungsdirektor
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung Vorberatung
07.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung      
Kreistag Entscheidung
22.10.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Herr Achim Bihr wird ab 01.11.2024 zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) befördert. Er wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Herrn Achim Bihr wurde am 01.01.2017 die Leitung des Geschäftsbereichs Hochbau und Gebäudewirtschaft übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG

bewertet.

 

Herr Bihr nimmt seine Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz wahr. Die Beförderung zum Kreisverwaltungsdirektor ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine

Beförderung nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG liegen vor.

 

Gemäß § 5 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreis ist für die Ernennung von leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Die mit der Ernennung von Herrn Bihr zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat

abgewickelt.

     


Anlagen

 

- Persönliche Daten von Herrn Achim Bihr

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Müller, Geschäftsbereichsleiter Personal

gez. Strobel i.V. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat