Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Einführung:
Nach § 23 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) hat jeder Landkreis einen oder mehrere Kreisbrandmeister und deren Stellvertreter zu bestimmen. Sie sind als Ehrenbeamte auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen.
Im Jahr 2014 wurde die Anzahl der stellvertretenden Kreisbrandmeister von 2 auf 6 erhöht. Hintergrund war seinerzeit, dass Probleme bei der Verhinderungsstellvertretung bei nur zwei Stellvertretern auftraten. Gerade in Ferienzeiten ergab sich damals die Situation, dass man auf den Heidenheimer Kreisbrandmeister zurückgreifen musste um eine Vertretung sicherzustellen. In der Folge musste der Kreisbrandmeister auch während seines Erholungsurlaubes und an den meisten Wochenenden ständig in Bereitschaft sein, was unter Fürsorgegesichtspunkten auf die Dauer nicht als akzeptabel erachtet wurde. Um abzuhelfen, wurde 2014 die Erhöhung der Anzahl der stellvertretenden Kreisbrandmeister beschlossen. Neben der Verhinderungsstellvertretung waren auch einsatztaktische Erwägungen ein Grund für die Erhöhung: kürzere Anfahrtszeiten an die Einsatzorte und damit eine schnellere Reaktion sind von Vorteil. Zudem können die stellvertretenden Kreisbrandmeister den Kreisbrandmeister bei repräsentativen Terminen entlasten und sich auch arbeitsteilig Schwerpunktthemen widmen.
Die 2014 beschlossene doppelte Besetzung mit stellvertretenden Kreisbrandmeistern in den Städten Schwäbisch Gmünd und Aalen wurde von Herrn Kreisbrandmeister Andreas Straub nach genauer Prüfung als nicht mehr notwendig erachtet. Somit wird die Anzahl der stellvertretenden Kreisbrandmeister von sechs auf vier reduziert. Die Änderung wurde mit den derzeitigen stellvertretenden Kreisbrandmeistern in Aalen und Schwäbisch Gmünd abgestimmt, die auch eine Reduzierung der Anzahl der Stellvertreter des Kreisbrandmeisters befürworten.
Zu den Personen:
Der Kreistag des Ostalbkreises hat am 01.10.2019 die Herren Jürgen Scherer (Feuerwehr Aalen), Klaus Kurz (Feuerwehr Bopfingen), Uwe Schubert (Schwäbisch Gmünd) und Wolfgang Hörmann (Feuerwehr Ellwangen) auf Vorschlag der Kommandanten der Feuerwehren des Ostalbkreises zu stellvertretenden Kreisbrandmeistern für den Ostalbkreis für die Dauer von 5 Jahren wiederbestellt.
Die Bestellungen von Ralf Schamberger, Wolfgang Hörmann, Jürgen Scherer und Klaus Kurz zum stellvertretenden Kreisbrandmeister enden am 31.10.2024. Die genannten Personen stehen zur Wiederbestellung als stellvertretende Kreisbrandmeister nicht mehr zur Verfügung, da sie die nach § 13 Abs. 1 Satz 5 FwG für den Feuerwehrdienst festgelegte Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht haben.
Herr Uwe Schubert, Kommandant der Feuerwehr Schwäbisch Gmünd, wurde 2019 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister bestellt. Seine Bestellung endet zum 31.10.2024. Er steht für eine Wiederbestellung bereit.
Herr Rainer Babbel, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ellwangen, und Herr Andreas Mailänder, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bopfingen, haben sich bereit erklärt, die Aufgabe des stellvertretenden Kreisbrandmeisters neu zu übernehmen. Sie erfüllen die Voraussetzungen und haben die Befähigung für dieses Amt.
Herr Kai Niedziella, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, ist noch bis 19.12.2025 als stellvertretender Kreisbrandmeister bestellt.
Am 11.07.2024 erfolgte in der Kommandantendienstbesprechung die Anhörung der Feuerwehrkommandanten im Ostalbkreis gemäß § 23 Abs. 1 FwG über die Wiederbestellung und Neubestellung der stellvertretenden Kreisbrandmeister. Ein einstimmiges Votum für den oben genannten Antrag der Verwaltung ging aus der Anhörung hervor. Finanzierung und Folgekosten
Nach der derzeit gültigen Satzung für die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit erhalten die stellv. Kreisbrandmeister eine monatliche Entschädigung von je 75 Euro, somit pro Person 900 Euro im Jahr. Anlagen
Sichtvermerke
gez. Straub, GB Brand- und Katastrophenschutz gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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