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Vorlage - 176/2024  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter
zur Gesellschafterversammlung der Europäischen
Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung Entscheidung
07.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH der Übertragung der Geschäftsanteile des Kolping-Bildungswerkes Württemberg e.V. auf das Kolping-Bildungswerk Württemberg - Stiftung bürgerlichen Rechts - zuzustimmen und auf die Ausübung von Erwerbsrechten zu verzichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Europäische Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH wurde am 18.07.2017 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Jugendhilfe und der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Unterstützung bei der Integration.

 

Am Stammkapital in Höhe von 200.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 51.000 € zusammen mit der Stadt Ellwangen (gemeinsame Mehrheitsgesellschafter mit je 25,5 %) und dem Kolping-Bildungswerk Württemberg e. V. (Minderheitsgesellschafter mit 49 %) beteiligt. Der Ostalbkreis und die Stadt Ellwangen haben über den Kooperationsvertrag vom 1. Februar 2018 Stimmbindung vereinbart.

 

Die Geschäftsanteile des Kolping-Bildungswerkes Württemberg e.V. wurden mit Ablauf des 31.07.2024 auf das Kolping-Bildungswerk Württemberg - Stiftung bürgerlichen Rechts - übertragen, da das Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V. aufgelöst wurde. Nach den Bestimmungen der Satzung fällt das Vermögen des Vereins der Stiftung mit der Bezeichnung Kolping-Bildungswerk Württemberg, Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart zu.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags bedarf jede Verfügung über Geschäftsanteile der Zustimmung der Gesellschaft, die nur aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses erteilt werden darf. Den Mitgesellschaftern steht an dem zu veräußernden Geschäftsanteil ein Ankaufsrecht zu (§ 14 Abs. 3).

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH mit 25,5 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat