Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Der Aufnahme eines Kredits über 15 Mio. € bei der Kreissparkasse Ostalb bzw. der S-International Südwest zu den genannten Bedingungen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird zum Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrags ermächtigt.
Sachverhalt/Begründung
Die vom Kreistag am 19.12.2023 beschlossene Haushaltssatzung des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2024 sieht eine Kreditermächtigung in Höhe von 31.826.043 € zur Finanzierung der Investitionen im Haushalt 2024 vor. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 26.02.2024 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2024 gem. § 51 Abs. 2 der Landkreisordnung i. V. m. § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung sowie § 48 Landkreisordnung i. V. m. § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Die Kreditaufnahme wurde gem. § 48 Landkreisordnung i. V. m. § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung genehmigt. Bisher erfolgte noch keine Inanspruchnahme.
Die im Rahmen des Haushaltsplans 2023 beschlossene und von der Rechtsaufsicht genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 9.412.585 € wurde in 2023 teilweise in Anspruch genommen. Hiervon stehen noch 6.455.401 € zur Verfügung. Insgesamt sind damit aktuell Kreditermächtigungen in Höhe von 38.281.444 € vorhanden. Zur Stärkung der Liquidität soll eine Kreditaufnahme in Höhe von 15 Mio. € erfolgen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet den Kommunen zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen Kredite an. Parallel wurden über die Kreissparkasse Ostalb Kreditkonditionen eingeholt.
Die von der KSK Ostalb bzw. der S-International Südwest angebotenen Konditionen für ein Tilgungsdarlehen mit Zinssicherung via Swap stellen aktuell das günstigste Angebot dar:
Art: Tilgungsdarlehen mit Zinssicherung via Swap Kredithöhe: 15.000.000 € Zinssatz: 2,80 % Zinsbindung: 20 Jahre Laufzeit: 20 Jahre Tilgung: 80 Raten zu je 187.500 €
Der tagesaktuelle Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird ggf. täglich angepasst. Für das Darlehen kommt der am Tag des Vertragsabschlusses geltende Zinssatz zur Anwendung.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereichsleiter gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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