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Vorlage - 172/2024  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktprogramm 2025 Jobcenter Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
08.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Arbeitsmarktprogramm 2025 in Zahlen -

Antrag der Verwaltung

 

Dem nachstehenden Arbeitsmarktprogramm 2025 des Jobcenters Ostalbkreis wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangssituation und Allgemeines

 

Als zugelassener kommunaler Träger (zkT) ist der Ostalbkreis für die Verwendung der zu         100% bundesfinanzierten Haushaltsmittel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. Die ausgewählten Maßnahmen sind geeignet, um die vom Bund vorgegebenen Ziele bestmöglich zu erreichen. Gleichzeitig sind die vom Beirat und Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung festgelegten Schwerpunkte und Zielgruppen für 2025 berücksichtigt. Im Folgenden wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen im Arbeitsmarktprogramm vorgestellt.

 

Abbildung 1: Entstehungsprozess des Arbeitsmarktprogramms

 

Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2025 des Jobcenters Ostalbkreis sowie die geplanten bzw. prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden in den Gesamthaushaltsplan eingebracht.

Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und das Verwaltungsbudget ist nach den abschließenden Haushaltsplanberatungen Ende 2024 zu rechnen.

 

Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm 2025

Anhand der Profillagen der Kunden, der Entwicklungen des Arbeitsmarkts, der Integrationen im vergangenen Jahr sowie der Dauer im Leistungsbezug wurden folgende Zielgruppen im Entwurf des Arbeitsmarktprogramms besonders berücksichtigt:

        Langzeitarbeitslose (ab einem Jahr Arbeitslosigkeit, unabhängig vom Leistungsbezug und Rechtskreis) und Langzeitleistungsbezieher (ab 24 Monaten im Leistungsbezug SGB II)

        Jugendliche und junge Erwachsene

        Alleinerziehende und Erziehende

        Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund

 

Zielgruppenunabhängig werden Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung für Menschen mit Integrationsperspektiven und Maßnahmen für Benachteiligte mit abbaubaren Hemmnissen geplant.

Entwicklungen am Arbeitsmarkt

Für das Jahr 2025 sind nach derzeitigen Prognosen nur leicht positive Wirtschaftsentwicklungen zu erwarten. Daher ist davon auszugehen, dass die Gesamtnachfrage an qualifizierten Arbeitskräften auf einem zum Vorjahr vergleichbaren Niveau bleiben wird.

Weiterhin werden wegen des anhaltenden Angriffskrieges in der Ukraine etwa 1800 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 67 Jahren aus der Ukraine im Jobcenter betreut. Aufgrund des unklaren weiteren Verlaufs des Kriegsgeschehens kann nicht prognostiziert werden, wie sich die Flüchtlingszahl im Jahresverlauf entwickeln wird. Die Personen schließen in 2025 überwiegend ihre für die berufliche Eingliederung notwendige Sprachförderung ab und beginnen mit der Arbeitssuche, sodass weiterhin eine umfangreiche Vermittlungsunterstützung notwendig ist.

Bei der Beurteilung der Entwicklung für 2025 gibt es mehrere unbekannte Faktoren. Beispielhaft sind dies:

        Der weitere Verlauf des Kriegsgeschehens in der Ukraine und Nahost,

        Die Bleibewahrscheinlichkeit der ukrainischen Geflüchteten

        Die Auswirkungen des Strukturwandels und der digitalen Transformation

 

Gesundheitsförderung und kommunale Leistungen

Die gesundheitliche Situation der Leistungsberechtigten ist häufig das maßgebliche Hindernis für die berufliche Integration. Die Pandemie hat dazu beigetragen, dass insbesondere psychische Erkrankungen wieder zugenommen haben. Für die Integrationsarbeit ist es wichtig, den betroffenen Menschen in allen Maßnahmen auch Angebote zur Verbesserung der Gesundheit zu machen. Im Rahmen der Beratungsarbeit und der vorhandenen Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden die Leistungsberechtigten gezielt für die vorhandenen gesundheitsfördernden Angebote der Krankenkassen sensibilisiert und für eine Teilnahme motiviert. Diese Angebote ergänzen die gesundheitsorientierten Inhalte der jobcenterfinanzierten Maßnahmen. Die kommunal finanzierten Leistungen wie Sucht-/Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung werden mit einbezogen.

Gesellschaftliche Teilhabe im Ostalbkreis - Freiwillig dabei

Für Menschen, die auch über das Teilhabechancengesetz nicht mehr in den sozialen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, gibt es das Projekt „Freiwillig dabei“.

In Kooperation mit dem regionalen Bündnis für Arbeit und vielen gemeinnützigen Trägern und Institutionen wird durch eine niedrigschwellige, stundenweise Beschäftigung eine soziale Teilhabe ermöglicht. Das Projekt steht unter dem Motto: „sich einbringen, mitwirken und teilhaben“. Das Jobcenter kooperiert mit den Trägern Diakonie, Caritas, Kreisverband Aalen des Deutschen Roten Kreuzes, Werkhof Ost, Katholische Betriebsseelsorge, Tafelläden und der a.l.s.o. Schwäbisch Gmünd, um arbeitsmarktfernen Menschen eine ehrenamtliche und sinnbringende Tätigkeit anzubieten. Hier sollen die Menschen neue gesellschaftliche Kontakte knüpfen und ihre Talente und Stärken einsetzen können. Die von den Trägern angebotenen Tätigkeiten sind z. B. Unterstützung von sozialen und kirchlichen Einrichtungen, Arbeit mit Senioren, Kranken und pflegebedürftigen Menschen, Nachbarschaftshilfe, im Verkauf bei den Tafelläden und Hausmeistertätigkeiten. Finanziell unterstützt wird das Projekt vom Regionalen Bündnis für Arbeit. Mit den Fördermitteln können die Träger weitere Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die Teilnehmenden beispielsweise mit der Übernahme von Fahrtkosten unterstützen.

 

Einzelheiten des Arbeitsmarktprogramms 2025

Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Arbeitnehmer (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), Arbeitgeber oder Träger gewährt.

Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Mit 2.791.000 Euro sind 53,16 % der Eingliederungsmittel im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. Darunter subsumieren sich die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z. B. Einzelcoaching), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Diese Maßnahmen werden ausgeschrieben oder die Verlängerungsoption wird in Anspruch genommen.

Mit den zusätzlichen Mittelzuweisungen aus Ausgabenresten konnten im Frühjahr 2024 zusätzliche Maßnahmen ausgeschrieben werden. Für einige dieser Maßnahmen wird wegen des unverändert hohen Bedarfs an Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung die in der Ausschreibung vereinbarte Verlängerungsoption gezogen. Dadurch liegt der im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung vorgesehene Mittelansatz um 22,74 % höher als im Vorjahr.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) sind fester Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms. Diese Maßnahmen, an denen die Teilnehmer durch individuelle Gutscheine teilnehmen können, müssen nicht ausgeschrieben werden, setzen aber eine Zertifizierung des Trägers voraus. Im Ostalbkreis sind nahezu alle Träger zertifiziert, so dass einige

Maßnahmen, die früher noch als Gruppenmaßnahmen ausgeschrieben wurden, über dieses Instrument individuell durchgeführt werden können. Einige Träger von Arbeitsgelegenheiten haben ihre Maßnahmen auf die sog. „produktionsorientierten Tätigkeiten“ umgestellt. Die Vorteile dieser Maßnahmeform sind die Verbindung von Qualifizierung, Arbeit und sozialpädagogischer Betreuung sowie die Möglichkeit, Teilnehmer auch über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus zu fördern. Außerdem müssen die produktionsorientierten Tätigkeiten nicht wettbewerbsneutral sein und kommen somit einer Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt näher.

Rund 500.000 Euro des Mittelansatzes entfallen auf Maßnahmen für Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund. Die zielgruppenorientierte Vorgehensweise bei den Maßnahmen ermöglicht es, geflüchtete Menschen bei ihrer beruflichen Orientierung und Integration zu unterstützen. Die Maßnahmen können vor der Sprachförderung, parallel dazu sowie im Anschluss stattfinden. Darüber hinaus bieten die Maßnahmen neben der Vermittlungsunterstützung gezielt die Möglichkeit, die im Sprachkurs erlernten Deutschkenntnisse zu festigen. Besondere Berücksichtigung findet die Förderung von Frauen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund.

Insgesamt werden mit den Maßnahmen zur Vermittlung und Aktivierung rund 1.800 Menschen jährlich aktiviert und an den Arbeitsmarkt herangeführt. Verschiedene Formen der digitalen Grundbildung sind inhaltlich Bestandteile in allen Maßnahmen.

Maßnahmen zur Qualifizierung

Ein Berufsabschluss oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen, um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Da sich der Arbeitsmarkt prognostisch in den kommenden Jahren durch den Strukturwandel stark verändern wird, ist es notwendig, alle Qualifizierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Gleichzeitig ist es wichtig, niedrigschwellige und modulare Qualifizierungen anzubieten, da viele Leistungsberechtigte häufig schnelle Arbeitsaufnahmen der mehrjährigen Umschulung vorziehen. Diese modular aufgebauten Qualifizierungen können, auch mit Unterbrechungen durch eine Arbeitsaufnahme, zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Berufsabschluss führen. Die gemeinsame Bildungszielplanung mit der Agentur für Arbeit Aalen und dem Jobcenter Heidenheim wird für 2025 fortgeschrieben und fortlaufend aktualisiert.

Das Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht vor, die Förderung der beruflichen Weiterbildung ab 2025 auf die Agenturen für Arbeit (Rechtskreis SGB III) zu übertragen. Den Jobcentern kommt dabei die wichtige Aufgabe zu, einen Weiterbildungsbedarf zu erkennen und vorrangige Handlungsbedarfe zu beseitigen. Die abschließende Entscheidung für eine Bewilligung und die zugehörige Finanzierungsverantwortung einer Qualifizierungsmaßnahme trägt dabei die Agentur für Arbeit. Dadurch sind im Arbeitsmarktprogramm 2025 keine Mittel für Qualifizierungen vorgesehen. Für die bereits laufenden Förderungen der beruflichen Weiterbildung, die länger als 31.12.2024 andauern, erfolgt die Finanzierung durch einen pauschalen Aufwendungsersatz der Bundesagentur für Arbeit. Im Zuge selbigen Gesetzes wurde auch der Bürgergeldbonus ab März 2024 ersatzlos gestrichen.

Beschäftigungsbegleitende Leistungen

Für beschäftigungsbegleitende Leistungen sind Mittel in Höhe von 364.000 Euro (6,93 % der Eingliederungsmittel) geplant. Hier sind die Eingliederungszuschüsse sowie die Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz §§ 16e und 16i SGB II enthalten.

Im Regelinstrument § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt - werden hier zu den bereits in den Jahren 2021 bis 2024 bewilligten Mitteln (s. Vorbindungen) wieder vereinzelt Förderungen geplant. Eine größere Anzahl von Förderung würde den Eingliederungshaushalt für die Folgejahre zu sehr belasten. Aufgrund der prognostizierten Mittelausstattung der kommenden Jahre ist mittelfristig mit einer Reduzierung des Eingliederungshaushalts zu rechnen.

Für die kostenintensiven Förderleistungen nach dem Teilhabechancengesetz gibt es keine Sonderzuteilungen des Bundes. Der Trend bei § 16i SGB II zeigt, dass die Förderungen meist im vollen Umfang mit der maximal möglichen Laufzeit von fünf Jahren bewilligt werden. Die Mittel sind somit für die kommenden Jahre im Budget gebunden. Das Regelinstrument soll jedoch auch 2025 weiterhin für besonders schwer vermittelbare Menschen möglich sein. Beschäftigungsabbrüche werden als zusätzliche Förderfälle zeitnah nachbesetzt. Die Arbeitsplätze werden bei Beschäftigungsträgern, im Umfeld von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Kommunen und bei besonders sozial engagierten Unternehmen in Industrie und Handwerk finanziell unterstützt. Der Mittelansatz der beschäftigungsbegleitenden Leistungen wird durch Sonderzuteilungen für den unbefristeten Beschäftigungszuschuss aus dem Jahr 2007 in Höhe von 210.000 Euro ergänzt. Diese Sonderzuteilung wird dauerhaft in tatsächlich anfallender Höhe vom Bund gewährt.

Spezielle Maßnahmen für Jüngere

Im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere sind 11,05 % der Ausgaben geplant. Hier sind alle Maßnahmen beinhaltet, die junge Menschen auf dem Weg ins Berufsleben unterstützen. Der Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen SGB II beträgt 6 %. Neben der assistierten Ausbildung, Einstiegsqualifizierung und verschiedenen Projekten zur beruflichen Orientierung, sollen die bewährten Maßnahmen für schwer zu erreichende Jugendliche fortgeführt werden. Hier werden Jugendliche, die nicht mehr bei den sozialen Sicherungssystemen angedockt sind, wieder an diese herangeführt. Klassischerweise sind dies Wohnsitzlose, Schul- und Ausbildungsverweigerer, „Ausreißer“, Straffällige etc. In enger Zusammenarbeit mit der mobilen Jugendarbeit in den Städten Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen wird das Ziel „Im Ostalbkreis geht uns kein junger Mensch verloren“ verfolgt. Die Maßnahmen laufen bereits seit 01.09.2018 und sollen mit einem Mittelansatz von insgesamt 270.000 Euro fortgeführt werden.

Die Maßnahmen des Jobcenters für junge Menschen sind eng mit den Angeboten des Bildungsbüros, der Agentur für Arbeit und der Jugendhilfe vernetzt. In der gemeinsamen Jugendberufsagentur werden die Leistungen gut miteinander abgestimmt.

 

Leistungen für Menschen mit Behinderung

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz wird ab 2025 auch die Finanzierungsverantwortung für berufliche Rehabilitanden im SGB-II-Leistungsbezug an die Agentur für Arbeit übertragen. Neben der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs obliegt der Agentur für Arbeit somit auch die Finanzierung der zu erbringenden Leistungen. Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation entfällt damit vollständig. Um die Eingliederungschancen der Rehabilitanden zu verbessern, können die Jobcenter ausgewählte aktive Eingliederungsleistungen neben einem Rehabilitationsverfahren erbringen. Im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens werden die erforderlichen Leistungen in enger Abstimmung mit den zuständigen Rehabilitationsträgern geplant. Die dafür anfallenden Kosten sind in den Mittelansätzen der einzelnen aktiven Eingliederungsleistungen berücksichtigt. Die Kooperation aller möglicher Kostenträger gewährleistet, dass Reha-Bedarfe rechtzeitig erkannt und gefördert werden.

Beschäftigung schaffende Maßnahmen

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind. Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z. B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z. B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden) sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger stellen Arbeitsmöglichkeiten wie z. B. im Möbellager zur Verfügung, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten ab. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 290.000 Euro und entspricht 5,52 % des Eingliederungstitels.

Altbindungen aus den Vorjahren

Das Arbeitsmarktprogramm 2025 beinhaltet Altbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 1.200.000 Euro. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen wie beispielsweise Maßnahmen, die über den Jahreswechsel hinausgehen sowie mehrjährigen Zuschüssen zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

Zudem wird für die Ausfinanzierung der Förderung beruflicher Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung ein Betrag von 750.000 € vorgesehen. Die prognostizierten Sonderzuteilungen decken die Kosten für die Ausfinanzierung der Qualifizierung weitgehend.

 

Ausgaben ohne Sonderzuteilungen

Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2025 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 5.250.000 Euro.

Zweckgebundene Sonderzuteilung

Das Jobcenter Ostalbkreis erhält in 2025 eine Sonderzuteilung für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 210.000 Euro. Die Zuteilung ist zweckgebunden und kann nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden.

Gesamtsumme Eingliederungsmittel

Mit der Sonderzuteilung stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2025 insgesamt voraussichtlich 5.460.000 Euro zur Verfügung.

Zusammenfassung

Im Arbeitsmarktprogramm 2025 liegen die besonderen Schwerpunkte auf der Aktivierung und Vermittlung der verschiedenen Zielgruppen. Der zukünftig durch die Agentur für Arbeit gewährten Qualifizierung und Weiterbildung kommt weiterhin eine große Bedeutung zu. Die geplanten Maßnahmen sind geeignet, um die hilfebedürftigen Menschen im Ostalbkreis bestmöglich auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und einen Beitrag zum Abbau des Fachkräftemangels zu leisten.

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Gemäß § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich 84,8 % der Verwaltungskosten, soweit diese von den Jobcentern erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung und die Sonderzuteilungen im hier vorliegenden Arbeitsmarktprogramm werden zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.

 

     


Anlagen

 

Arbeitsmarktprogramm in Zahlen

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Wible, Stellvertretende Geschäftsführerin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Arbeitsmarktprogramm 2025 in Zahlen - (47 KB)