Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss wählt:
Sachverhalt/Begründung
Der Jugendhilfeausschuss besteht gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über das Jugendamt des Landkreises Ostalbkreis aus dem Vorsitzenden und aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, die sich wie folgt zusammensetzen:
a) 6 Mitglieder aus der Mitte des Kreistags b) 3 in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer c) 3 Frauen und Männer auf Vorschlag der Jugendverbände d) 3 Frauen und Männer auf Vorschlag der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Zusätzlich zu diesen stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Jugendhilfeausschuss noch 11 beratende Mitglieder nach § 71 Abs. 5 SGB VIII i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 3 LKJHG und der Satzung über das Jugendamt des Landkreises Ostalbkreis an.
Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung gem. § 6 Abs. 4 wählen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertreten.
Auf Grundlage des Wahlergebnisses wurde nach dem Verteilungsverfahren St. Laguë/Schepers festgestellt, dass die/der 1. stellvertretende Vorsitzende von der CDU-Kreistagsfraktion und die/der 2. stellvertretende Vorsitzende von der Kreistagsfraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Bürgerliste GD benannt wird.
Die Fraktionen haben folgende Personen für die Besetzung vorgeschlagen:
1. Stellvertretender Vorsitzender: Christoph Hald (CDU) 2. Stellvertretende Vorsitzende: Sabine Kollmann (Freie Wähler Ostalbkreis / Bürgerliste GD)
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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