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Vorlage - 151/2024  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des
Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
08.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung wird Kreisrat Christoph Hald (CDU) gewählt.

 

  1. Zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung wird Kreisrat Willibald Freihart (Freie Wähler Ostalbkreis / Bürgerliste GD) gewählt.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 18 Kreisrätinnen und Kreisräten.

 

Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung gem. § 6 Abs. 4 wählen die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertreten.

 

Auf Grundlage des Wahlergebnisses wurde nach dem Verteilungsverfahren St. Laguë/Schepers festgestellt, dass die/der 1. stellvertretende Vorsitzende von der CDU-Kreistagsfraktion und die/der 2. stellvertretende Vorsitzende von der Kreistagsfraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Bürgerliste GD benannt wird.

 

Die Fraktionen haben folgende Personen für die Besetzung vorgeschlagen:

 

1. Stellvertretender Vorsitzender: Christoph Hald (CDU)

2. Stellvertretender Vorsitzender: Willibald Freihart (Freie Wähler Ostalbkreis / Bürgerliste GD)

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat