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Beschlussantrag
Der Kreistag beschließt die Neufassung der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR (Anlage 2).
Sachverhalt/Begründung
In den letzten Jahren haben sich die Arbeit und die Themenstellungen in den Kliniken Ostalb massiv verändert. Strukturelle, personelle und vor allem auch finanzielle Themenstellungen beschäftigten den Träger und die Aufsichtsgremien.
Im Rahmen des Zukunftsprozesses der Kliniken Ostalb wurden wichtige Grundsatzbeschlüsse in den letzten zwei Jahren gefasst. Im Juli 2023 hat der Kreistag beschlossen, das Modell „Regionalversorgung“ weiterzuverfolgen (VO 127-2/2023) und Anfang März 2024 den Standort für den neuen Regionalversorger in Essingen festgelegt (VO 017/2024). Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Lage müssen in den kommenden Monaten und Jahren schnelle Entscheidungen zu aufgeschobenen Strukturveränderungen angegangen werden. Um hier effizient und schnell agieren zu können und die Vorschläge des Vorstands zu diskutieren und beschließen zu lassen, soll der bisherige Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR in seiner Funktion ähnlich eines Aufsichtsrats organisiert werden.
Diese Neufassung der Anstaltssatzung soll auch dazu dienen „den Geist“ und Charakter des Gremiums zu einem aufsichtsratsrechtlichen Gremium eines Unternehmens mit Umsatzvolumen von jährlich rund 305 Mio. EUR zu lenken. Der Verwaltungsrat sollte sich zu einem verantwortlichen Aufsichtsratsgremium inklusive Haftungsrechte und -risiken für seine Mitglieder weiterentwickeln. Dies war auch der mehrheitliche und eindeutige Wunsch des Kreistages.
Mit der nun vorgesehenen Neufassung der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR soll insbesondere die Anpassung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats (§ 8 der Anstaltssatzung) hin zu einer effektiveren Struktur erfolgen. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern aus der Mitte des Kreistags werden zukünftig zwei bis drei beratende Mitglieder bestellt. Außerdem sollen die Sitzungen des Verwaltungsrats grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Innerhalb der Satzung werden Tatbestände definiert, welche eine öffentliche Sitzung ermöglichen (§ 10 der Anstaltssatzung). Alle anderen Kliniken im Umfeld (z.B. Heidenheim, Rems-Murr-Kreis) arbeiten mit solchen unternehmerischen Strukturen.
Weitere redaktionelle Änderungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR wurde letztmals am 19. Dezember 2023 geändert. Die Neufassung der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR unterliegt der Anzeigepflicht gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Neufassung der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR wurde am 24. Juni 2024 in der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien vorberaten (VO 120/2024). Dieser wurde einstimmig zugestimmt. Im Zusammenhang mit der Neubesetzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR wurde im Rahmen der Sitzung des Ältestenrats am 1. Juli 2024 die Größe des künftigen Verwaltungsrats auf 18 Mitglieder aus der Mitte des Kreistags festgelegt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR im Änderungsmodus Anlage 2: Neufassung der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR
Sichtvermerke
gez. Kümmel, Kliniken und Gesundheitsstrategie gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender
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