Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises.
Sachverhalt/Begründung
Die Landkreise in Baden-Württemberg können gemäß § 3 Landkreisordnung (LKrO) Satzungen erlassen. Die Hauptsatzung ist eine kommunale Pflichtsatzung, welche die Verfassung und innere Organisation des Landkreises regelt. Sie bildet das Fundament der kommunalen Arbeit auf Landkreisebene.
Die Hauptsatzung des Ostalbkreises wurde letztmals am 23. Mai 2023 neu gefasst. Gegenstand der damaligen Neufassung war die Anpassung der Wertgrenzen und der Zuständigkeiten bei Personalentscheidungen. Des Weiteren wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Bedingt durch die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 und die neue Zusammensetzung des Kreistags wurde im Rahmen der Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 eine Anpassung der Ausschussgrößen vereinbart.
Darüber hinaus soll der Ausschusses für Bildung und Finanzen künftig in Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung umbenannt werden, da die Digitalisierung im Ostalbkreis einen weiteren Themenschwerpunkt darstellt.
Anlagen
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises Anlage 2: Synopse der Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises Anlage 3: konsolidierte Fassung der Hauptsatzung des Ostalbkreises
Sichtvermerke
gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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