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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat stimmt der Annahme der beiliegenden Zusammenstellung enthaltenen Spenden und Sponsoring im Einzelnen zu.
Sachverhalt/Begründung
Gemäß § 102 a Abs. 6 i. V. m. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung finden die Regelungen der Gemeindeordnung und über die Annahme von Spenden und Sponsoring auch in der Kom-munalanstalt Anwendung. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verwal-tungsrat. Seit der letzten öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrates am 26.02.2024 sind die in der beiliegenden Zusammenstellung enthaltenen Spenden eingegangen.
Finanzierung und Folgekosten
--- Anlagen
Anlage 1: Zusammenstellung der eingegangenen Spenden
Sichtvermerke
gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender gez. Rieß, Vorstandsvorsitzender gez. Pansow, Vorständin gez. T. Schneider, Vorstand gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender
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