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Vorlage - 118/2024  

 
 
Betreff: Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Vorsitzenden des
Kreistags
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag wählt aus seiner Mitte folgende stellvertretende Vorsitzende, die den Landrat als Vorsitzenden des Kreistags im Verhinderungsfall vertreten:

 

1. Stellvertreter:

Dr. Bühler, Gunter

(CDU-Fraktion)

 

2. Stellvertreter:

Traub, Peter

(Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch

 Gmünd)

 

3. Stellvertreterin:

Dr. Merk-Rudolph, Carola

(SPD-Fraktion)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Kreisrätinnen und Kreisräte). Die Kreisrätinnen und Kreisräte wählen gemäß § 20 Abs. 1 S. 2 und 3 Landkreisordnung (LKrO) und § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags und seiner Ausschüsse aus ihrer Mitte drei stellvertretende Vorsitzende, die den Landrat als Vorsitzenden des Kreistags im Verhinderungsfall vertreten. Die Reihenfolge der Vertretung bestimmt der Kreistag.

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Benennung der stellvertretenden Vorsitzenden im Wege der Einigung erfolgt.

 


 


Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landra