Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag zu beschließen
1. die von der AG Personal und Aufgabenkritik empfohlenen Stelleneinsparungen im Bereich von geförderten Stellen/Beauftragtenwesen mit ca. 12 Stellen und im Bereich der Pflichtaufgaben durch Strukturanpassung und Effizienzsteigerung mit ca. 14,5 Stellen über alle Dezernate verteilt, im Zeitraum 07/2024 - 07/2026 umzusetzen und dadurch die Personalausgaben um 2 Mio. € zu verringern.
2. die von den AGs ÖPNV/Schülerbeförderung, Kliniken und Soziales entwickelten Handlungsansätze umzusetzen und über die Ergebnisse in den Ausschüssen sowie dem Verwaltungsrat Kliniken Ostalb zu berichten und in diesen Gremien weiterzuverfolgen.
Sachverhalt/Begründung
Der Ostalbkreis und dessen Kreishaushalt befinden sich aktuell in einer äußerst schwierigen finanziellen Situation. Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 mit rund -17,7 Mio. € liegt weit unter dem geplanten Ergebnis von 354.000 €. In das Haushaltsjahr 2024 ist der Ostalbkreis bereits mit einem geplanten Defizit von rund -12,8 Mio. € gestartet - dieses wird nach den aktuellen Prognosen am Jahresende deutlich über -20 Mio. € liegen.
Angesichts dieser angespannten Haushaltslage hat der Kreistag im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Kreishaushalts 2024 beschlossen, einen Haushaltsstrukturprozess mit vier themenbezogenen Schwerpunkten und entsprechenden Arbeitsgruppen einzurichten. Ziel war und ist es, in den jeweiligen Bereichen Ausgaben zu reduzieren, um die Kreisfinanzen stabil zu halten bzw. schon jetzt im Hinblick auf den Haushalt 2025 entsprechende Weichenstellungen zu treffen.
Die Verwaltung wurde beauftragt zum Zwecke des Ausgabencontrollings vier Arbeitsgruppen für die Bereiche Soziales (BTHG/Pflege), ÖPNV/Schülerbeförderung, Kliniken und Personal, unter Beteiligung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, Umweltschutz und Kreisentwicklung, Verwaltungsrat Kliniken sowie Bildung und Finanzen, einzurichten. Insgesamt sind im Rahmen der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung 1 % der ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts einzusparen. Hierzu sind in den Bereichen Soziales (BTHG/Pflege), ÖPNV/Schülerbeförderung und Personal 6,5 Mio. € sowie im Bereich Kliniken 8,5 Mio. € als Zielgröße einzusparen. Die Einsparungen verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt:
-Personal: 2 Mio. € -Soziales 2 Mio. € -ÖPNV/Schülerbeförderung 2,5 Mio. € -Kliniken 8,5 Mio. €
Alle Arbeitsgruppen haben 2 bzw. 3 mal getagt. Die Zwischenergebnisse werden im Einzelnen kurz vorgestellt:
AG Personal und Aufgabenkritik Der Auftakttermin der Arbeitsgruppe Personal und Aufgabenkritik fand am 19.01.2024 im Kreishaus in Aalen statt. In der ersten Sitzung wurden die Eckpunkte und Rahmenbedingungen definiert:
- Fluktuation - anderweitige Stellenangebote bzw. Umsetzung - Berücksichtigung von Rückkehrern/Rückkehrerinnen aus Elternzeit etc.
Innerhalb dieser ersten Sitzung wurden insbesondere geförderte Stellen und Stellen von Beauftragten innerhalb der Landkreisverwaltung genauer betrachtet. Ziel war es Stellen mit einem „KW-Vermerk“ (kann wegfallen) zu identifizieren. In einer zweiten Sitzung, welche am 19.03.2024 im Kreishaus in Aalen stattgefunden hat, wurden neben den mit „KW-Vermerk“ markierten Stellen, weitere Stellen bezüglich deren Förderumfang, Stelleninhalt und Pflichtaufgaben näher beleuchtet. Die Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags haben in dieser zweiten Sitzung insgesamt 11,95 VZÄ definiert, welche künftig eingespart werden sollen:
Dies ergibt ein Einsparvolumen in Höhe von 1,017 Mio. €. In einem nächsten Schritt galt es als weiteren Auftrag der Arbeitsgruppe zusätzliches perspektivisches Einsparpotenzial im Umfang von 13 Stellen innerhalb der Landkreisverwaltung verwaltungsintern zu identifizieren, um das Ziel der Personalkostenreduzierung in Höhe von rund 2 Mio. € zu erreichen. Die Landkreisverwaltung hat dahingehend ein konkretes Einsparpotenzial von insgesamt 14,6 Stellen bei bestehenden Stellen über alle Dezernate identifiziert:
Die Landkreisverwaltung wird die definierten 26,55 Stellen (VZÄ) kurz- bis mittelfristig innerhalb der nächsten zwei Jahre bei Freiwerden über die natürliche Fluktuation und ohne die Notwendigkeit von betriebsbedingten Kündigungen einsparen sowie im Stellenplan 2025 berücksichtigen. Die betroffenen Bereiche wurden entsprechend informiert und die Landkreisverwaltung ist derzeit mit dem Personalrat in enger Abstimmung, wie die Maßnahmen der Stelleneinsparungen rechtlich umzusetzen sind.
Sollte eine der angedachten bzw. vorgeschlagenen Einsparungen nicht realisiert werden können, so ist diese durch die Landkreisverwaltung an anderer Stelle zu erbringen.
AG ÖPNV und Schülerbeförderung Im Rahmen der Verabschiedung des Kreishaushalts 2024 wurden Sperrvermerke in Höhe von 2,5 Mio. € für den Bereich ÖPNV und Schülerbeförderung beschlossen. Als Ergebnis der Sitzungen der AG ÖPNV/Schülerbeförderung sollen Einsparpotenziale bei der Schülerbeförderung und bei ÖPNV- Linien mit geringer Nachfrage identifiziert werden.
Im Bereich der Touren zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sollen die Möglichkeiten der Nutzung des ÖPNV in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Schulen und Eltern verstärkt vorangetrieben werden. Die Schulzeitenstaffelung soll als Instrument eingesetzt werden, um die Schülerbeförderung effizient und effektiv zu gestalten. Die Erfahrungen und Ergebnisse, gewonnen aus dem Raum Schwäbisch Gmünd sollen insbesondere im Raum Aalen angewandt werden. Zudem werden einzelne Schülerkurse hinsichtlich Auslastung und Notwendigkeit zum nächsten Schuljahresbeginn überprüft (Direktfahrten). Als Zielvorgabe wurden Einsparungen in Höhe von 0,5 Mio. € bei einem Gesamtbudget in Höhe von 11 Mio. € vorgegeben.
Im ÖPNV bleiben die grundsätzlichen Zielsetzungen (v.a. Standards) des Nahverkehrsplans unverändert. Allerdings sind vor einer weiteren Umsetzung von Angebotsverbesserungen die Gremien zu informieren und für die geplanten Maßnahmen entsprechende Beschlüsse einzuholen. Insoweit verbleibt der Sperrvermerk für Maßnahmen zur Umsetzung eines integrierten Taktverkehres auch fortan bestehen.
Im Kreistag wurden am 05.03.2024 die außerplanmäßige Aufwertung der verkehrlichen Anbindung von Oberkochen mit Job-Linien sowie die geplante Aufwertung der Buslinien 106 und 107 auf einen Halbstundentakt in Waldhausen und Ebnat sowie die Linie 104 zu einem Stundentakt zum 09.06.2024 beschlossen. Der Sperrvermerk für die Umsetzung eines Stadtverkehrs Lorch zum 01.10.2024 wurde in der Umweltausschusssitzung am 30.04.2024 bzw. in der Kreistagssitzung am 14.05.2024 aufgehoben. Die Teilumsetzung des Verkehrskonzeptes Schwäbisch Gmünd in Deinbach erfolgt im Dezember 2024. Die Finanzierung der Angebotsverbesserungen wird durch die zeitliche Streckung mit den bestehenden Haushaltsansätzen gegeben sein.
Von den ursprünglich im HH-Jahr 2024 vorgesehenen Mitteln zur ÖPNV-Aufwertung i. H. v. 2,5 Mio. € werden in diesem Jahr ca. 1,26 Mio. € verausgabt.
AG Kliniken Die AG Kliniken hat in 2 Sitzungen über die aktuelle Situation beraten. Herr Vorstand Rieß hat am 12.04.2024 sehr deutlich den Status quo, aber auch die Meilensteine für einen Restrukturierungsprozess aufgezeigt. Nur bei konsequenter Umsetzung könne es gelingen, die seit Jahren steigenden Defizite im Klinikbetrieb zu begrenzen.
Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 wurde von den Kliniken Ostalb ein Defizit in Höhe von 43,56 Mio. € geplant. Darin enthalten waren seitens des Klinikvorstandes bereits 10 Mio. € an Einsparmaßnahmen. Diese zielten hauptsächlich auf Einmaleffekte ab, wie z. B. Ausgleiche aus vergangenen Budgetverhandlungen, Landeshilfen, Energiehilfen und Steuerrückzahlungen für Zytostatika. Leider sind 2024 bislang keine Einmaleffekte zu erwarten. Als weiteres politisches Ziel waren weitere Einsparungen in Höhe von 8,5 Mio. € vorgegeben, da im Kreishaushalt nur ein Defizit von 35 Mio. € für die Kliniken abgebildet werden konnte. Gleichzeitig stiegen die Aufwände der Kliniken durch erhöhte Personalkosten, Honorarkräfte, Instandhaltung und Energiekosten etc., weshalb das prognostizierte Jahresdefizit für 2024 im Bereich der Kliniken deutlich über 50 Mio. €, anstatt den geplanten 43,56 Mio. €, liegen wird. Eine Worst-Case-Betrachtung geht von einem Klinikdefizit von rund 60 Mio. € aus. Der Vorstandsvorsitzende der Kliniken Ostalb, Herr Christoph Rieß, hat den Mitgliedern bei der Arbeitsgruppensitzung am 12.04.2024, als auch den Mitgliedern in der letzten Sitzung des Verwaltungsrates am 23.04.2024 einen Überblick über die aktuellen Restrukturierungsansätze aufgezeigt.
Um das neu prognostizierte Jahresdefizit für 2024 erheblich zu reduzieren, bedarf es zwingend bundes- und landespolitischer Unterstützung. Weiter müssen relevante strategische Trägerentscheidungen und operative Restrukturierungsmaßnahmen angegangen werden. Erfahrungen aus anderen Klinik-Restrukturierungsprojekten zeigen, dass nach Beschluss und Start der Umsetzung radikaler Restrukturierungsmaßnahmen bis zu 3%-Punkte des EBITDA pro Jahr (ca. 8,5 Mio. €) gehoben werden können. Dies beinhaltet aber harte strukturelle Entscheidungen des Verwaltungsrats der Kliniken Ostalb, die das medizinische Angebot der Betriebsstätten der Kliniken Ostalb bereits vor einem Umzug in einen Neubau in Essingen erheblich ändern werden. Erste Entscheidungen sollen im Juni und Anfang Juli getroffen werden, damit mit einer Umsetzung frühestmöglich gestartet werden kann und möglichst schnell erste wirtschaftliche Verbesserungen erzielt werden können. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sprachen sich für die Einbringung entsprechender Beschlüsse, schnellstmöglichst und vor allem noch in der laufenden Kreistagsperiode, im Verwaltungsrat und Kreistag aus.
AG Soziales (Hilfe zur Pflege und Bundesteilhabegesetz Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erlebt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) einen kompletten Systemwechsel. Weg vom klassischen Fürsorgesystem der Sozialhilfe, hin zu einem eigenständigen, modernen Recht auf Teilhabe. Die Reform rückt den Menschen mit seinen persönlichen Bedarfen und Bedürfnissen in den Fokus. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) kann als größte Sozialreform der vergangenen Jahre bezeichnet werden. Sie ist verbunden mit einem tiefgreifenden inhaltlichen und strukturellen Paradigmenwechsel. Die Herausforderungen, die aus der Umsetzung des BTHG für die Stadt- und Landkreise als Träger der Eingliederungshilfe erwachsen, sind enorm. Der Ostalbkreis erbringt als Träger der Eingliederungshilfe die reinen Fachleistungen zur Teilhabe. Die Geldleistungen für den Lebensunterhalt und die Miete werden als existenzsichernde Leistungen gesondert über die Grundsicherung erbracht. Im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII werden die ambulanten, teil- und vollstationären Leistungen erbracht, die die benötigte Pflege für hilfesuchende Personen sicherstellen. Neben der wirtschaftlichen Sicherstellung der notwendigen Pflegeleistungen ist es dabei auch Ziel, den hilfesuchenden Personen ein weitgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die Pflegebereitschaft von Pflegepersonen zu erhalten.
Die Arbeitsgruppe Soziales hat zu den Schwerpunkten Eingliederungshilfe und Pflege erstmalig am 24. Februar 2024 getagt. Es wurden die relevanten Kennzahlen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege dargestellt. Hierzu hat der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) aus dem Benchmarking Baden-Württemberg berichtet. Mit den vorgestellten Kennzahlen und Erläuterungen konnte die IST-Situation der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege im Ostalbkreis im Baden-Württemberg-Vergleich analysiert werden. Insbesondere bei der Eingliederungshilfe wurde auf die vertraglichen Ausgestaltungen und die Anforderungen des Landesrahmenvertrages SGB IX für die weisungsfreien Pflichtaufgaben der Eingliederungshilfe eingegangen. Im Bereich der Hilfe zur Pflege wurde die Verwaltung beauftragt die Sozialplanung in alle finanziellen Aspekte der Projekte miteinzubeziehen und im Ausschuss für Soziales und Gesundheit hierüber jeweils zu berichten.
Die Verwaltung wurde für die Eingliederungshilfe beauftragt, die Beratung nach § 106 SGB IX und die Zugangssteuerung organisatorisch in den Blick zu nehmen und die Einrichtung einer Beratungsstelle zu prüfen. Zur Qualitätssicherung soll die Wirkungs- und Wirksamkeitskontrolle in den Einzelfällen und auf Vertragsebene sorgfältig durchgeführt werden.
Für die nächste AG Soziales wurde angeregt, das Zusammenspiel der Leistungserbringer und -träger auf vertraglicher Ebene gemeinsam mit den Leistungserbringern zu erörtern. Die zweite Sitzung der Arbeitsgruppe Soziales mit dem Schwerpunkt Eingliederungshilfe fand am 05. Juni 2024 statt. Gemeinsam mit den Leistungserbringern sollen mögliche Vorschläge erarbeitet werden, die auf die Landesebene transportiert werden können. Das gesetzgeberische Kernziel „mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten bei nachhaltiger Finanzierbarkeit“ soll den gemeinsamen Rahmen aufzeigen. Die auf allen Seiten beschränkten Personalressourcen müssen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden können. Die im jeweiligen Einzelfall vorliegenden Bedarfe sind dabei genau in den Blick zu nehmen. Eine grundlegende Verschlankung des BTHG und seiner Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die Kostenaufwüchse der kommunalen Haushalte, ist dringend geboten. Dies kann nur gemeinsam mit dem Land und einem starken Schulterschluss vor Ort mit den Leistungserbringern und Leistungsträgern als Vertragsparteien gelingen. Die Tarif- und Inflationssteigerungen sollen außen vor bleiben und der Schwerpunkt auf den BTHG-bedingten Mehrkosten liegen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, mit den einzelnen Leistungserbringern ins Gespräch zu gehen, um Ideenansätze zur stufenweisen Umsetzung bezüglich Personalaufbau und Kosten zu erreichen. Es soll eine Evaluation der Wirkung des Bundesteilhabegesetzes und der Kostenentwicklung erfolgen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlage
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Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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