Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in die Mitgliederversammlung des Landkreistags Baden-Württemberg:
Sachverhalt/Begründung
Der Ostalbkreis hat für die Mitgliederversammlung des Landkreistags Baden-Württemberg gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des Landkreistags Vertreter zu bestellen. Die Landkreisversammlung setzt sich aus je zwei stimmberechtigten Vertretern der Landkreise zusammen, nämlich dem Landrat und einem vom Kreistag bestellten Mitglied aus der Mitte des Kreistags (Delegierter). Weitere Kreisräte können mit beratender Stimme an der Landkreisversammlung teilnehmen.
In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.
Auf dieser Grundlage wurde das ordentliche und stellvertretende Mitglied von den entsprechenden Fraktionen benannt.
Sichtvermerke
gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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