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Vorlage - 115/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Gesellschafterversammlung OstalbMobil GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Die Zahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung aus der Mitte des Kreistags wird auf 16 festgelegt.

 

  1. Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in die Gesellschafterversammlung OstalbMobil GmbH:

 

CDU-Fraktion (5 Mitglieder):

 

Funk, Marita

Schamberger, Ralf

Steidle, Wolfgang

Leinberger, Ralf

Konle, Christoph

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (3 Mitglieder):

 

Mager, Martin

Kollmann, Sabine

Schlotter, Walter

 


ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (3 Mitglieder):

 

Dr. Garreis, Susanne

Joas, Johannes

Jast, Michael

 

 

SPD-Fraktion (2 Mitglieder):

 

Hatam, Andrea

Ocker, Egon

 

 

AfD-Fraktion (2 Mitglieder):

 

Hegel, Chris

Hegel, Rene

 

 

ZG FDP / Land schafft Verbindung / AKTIVE BÜRGER (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Oßwald, Manfred

Rehm, Norbert

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Bei der Gründung der OstalbMobil GmbH im Jahr 2019 wurden aus der Mitte des Kreistags 20 Mitglieder in dieses Gremium entsandt. Nachdem die Anzahl der Mitglieder des Kreistags im Gleichgewicht zu der Anzahl der entsandten Unternehmen stehen soll, soll die Zahl der vom Kreistag zu entsendenden Mitglieder entsprechend angepasst werden (vgl. Ziffer I. des Beschlussantrags).

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.

 

Auf dieser Grundlage wurden die Mitglieder in entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. den Zählgemeinschaften benannt.

 


 


Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat