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Vorlage - 113/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Aufsichtsrat der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH, Ellwangen (EATA)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH (EATA):

 

Ordentliche Mitglieder

Widmann, Fritz

(CDU-Fraktion)

Schlotter, Walter

(Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd)

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis hat für den Aufsichtsrat der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH (EATA) gemäß § 17 der Satzung des Gesellschaftsvertrags der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH zwei Vertreter zu bestellen.

Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern.

Die Minderheitsgesellschafter - Stadt Ellwangen und Ostalbkreis - wählen paritätisch sechs Mitglieder des Aufsichtsrates, wobei der Landrat des Ostalbkreises und der Oberbürgermeister der Stadt Ellwangen stets kraft Amtes Mitglied im Aufsichtsrats sind.

Die übrigen Mitglieder werden vom Kreistag bzw. vom Gemeinderat aus seiner Mitte entsandt. Deren Amtsdauer endet mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode.

Der Mehrheitsgesellschafter -KBW- wählt sechs Mitglieder des Aufsichtsrates.

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.

 

Auf dieser Grundlage wurden die ordentlichen Mitglieder in entsprechender Zahl von den jeweiligen Fraktionen benannt.


 


Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat