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Vorlage - 112/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO):

 

CDU-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Arnold, Richard

Mack, Winfried

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Kolb, Werner

Nußbaum, Werner

 

 

ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Joas, Johannes

Endig, Stefanie

 

 

SPD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Atalay, Danyel

Leidig, Wolfgang

AfD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Rupp, Ruben

Lachnit, Andreas

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

§ 10 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat besteht aus den nachfolgenden 18 Mitgliedern:

 

  • dem Landrat des Ostalbkreises
  • dem Landrat des Landkreises Heidenheim
  • 5 Vertretern des Kreistags des Ostalbkreises
  • 3 Vertretern des Kreistags des Landkreises Heidenheim
  • 1 Vertreter der Kreissparkasse Ostalb
  • 1 Vertreter der Kreissparkasse Heidenheim
  • 1 Vertreter der Volksbanken/Raiffeisenbanken der Region Ostwürttemberg
  • 1 Vertreter der EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft ODR
  • 2 Vertreter des Regionalverbandes Ostwürttemberg
  • 1 Vertreter der IHK Ostwürttemberg
  • 1 Vertreter aus Ostwürttemberg der DGB Region Nordwürttemberg

 

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat einen persönlichen Stellvertreter.

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu

entscheiden.

 

Auf dieser Grundlage wurden die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder in entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. der Zählgemeinschaft benannt.

 


 



Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat