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Vorlage - 111/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Aufsichtsrat der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (IGO)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (IGO):

 

CDU-Fraktion (6 Mitglieder):

 

Bläse, Martin

Kruger, Martin

Hofer, Wolfgang

Schnele, Andrea

Leinberger, Ralf

Brucker, Heike

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (3 Mitglieder):

 

Kiemel, Armin

Nußbaum, Werner

Kolb, Werner

 

 

ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (3 Mitglieder):

 

Schlipf, Ute

Gromann, Veronika

Grab, Volker

SPD-Fraktion (3 Mitglieder):

 

Leidig, Wolfgang

Schurr, Johannes

Atalay, Danyel

 

 

AfD-Fraktion (2 Mitglieder):

 

Rupp, Ruben

Lachnit, Andreas

 

 

ZG FDP / Land schafft Verbindung / AKTIVE BÜRGER (1 Mitglied):

 

Rehm, Norbert

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In der Sitzung des Kreistags am 26. Juli 2022 wurde die Besetzung des Aufsichtsrats der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (IGO) beschlossen.

§ 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises regelt die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises besteht aus bis zu 19 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind der Landrat sowie 18 Vertreter/-innen des Kreistags des Ostalbkreises.

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.

 

Auf dieser Grundlage wurden die Mitglieder in entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. den Zählgemeinschaften benannt.

 


 


Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat