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Vorlage - 110/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Aufsichtsrat der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA):

 

CDU-Fraktion (2 Mitglieder):

 

Hofer, Wolfgang

Arnold, Richard

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (1 Mitglied):

 

von Woellwarth, Philipp

 

 

ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (1 Mitglied):

 

Jast, Michael

 

 

SPD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Cav. Capezzuto, Mario

 


AfD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Hegel, Chris

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der GOA besteht der Aufsichtsrat aus 14 Mitgliedern. Der Landrat des Ostalbkreises gehört dem Aufsichtsrat kraft Amtes an.

Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden durch Beschluss der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Kreistags des Ostalbkreises (6 Aufsichtsratsmitglieder), auf Vorschlag der Betriebsversammlung der Gesellschaft (1 Aufsichtsratsmitglied) und der Hörger Holding GmbH (6 Aufsichtsratsmitglieder) bestellt.

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.

 

Auf dieser Grundlage wurden die Mitglieder in entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. der Zählgemeinschaft benannt.

 


 


Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat