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Vorlage - 108/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Verbandsversammlung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch:

 

CDU-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Knecht, Rainer

Widmann, Fritz

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Witzany, Herbert

Schlotter, Walter

 

 

ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Grab, Volker

Müller, Bennet

 


SPD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Hatam, Andrea

Ocker, Egon

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis hat für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch gemäß § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch neben dem Landrat vier Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags zu entsenden.

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.

 

Auf dieser Grundlage wurden die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder in

entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. der Zählgemeinschaft benannt.

 


 


Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat