Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch:
Sachverhalt/Begründung
Der Ostalbkreis hat für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch gemäß § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbands Erholungsgebiet Rainau-Buch neben dem Landrat vier Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags zu entsenden.
In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.
Auf dieser Grundlage wurden die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder in entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. der Zählgemeinschaft benannt.
Sichtvermerke
gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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