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Vorlage - 107/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Verbandsversammlung des Schulverbands für das Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd (LGH)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in die Verbandsversammlung des Schulverbands für das Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd:

 

CDU-Fraktion (3 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Schamberger, Ralf

Weber, Michael

Hald, Christoph

Eßwein, Stephanie

Dr. Alemazung, Joy

Grötzinger, Carolin

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Dr. Wacker, Jürgen

Mager, Martin

 

 

ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Häusler, Martina

Tickert, Karl-Andreas

 


SPD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Schurr, Johannes

Heusel, Sigrid

 

 

AfD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Weber, Alexander

Dr. Gläser, Frank

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß § 5 der Satzung des Schulverbands für das Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd besteht die Verbandsversammlung aus den gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder und aus 14 weiteren Vertretern, von denen je sieben auf die beiden Verbandsmitglieder (Stadt Schwäbisch Gmünd und Landkreis Ostalbkreis) entfallen.

Die Amtszeit der weiteren Vertreter richtet sich nach der Amtszeit der kommunalen Mandatsträger.

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.

 

Auf dieser Grundlage wurden die ordentlichen und stellvertretenden Ausschussmitglieder in

entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. der Zählgemeinschaft benannt.

 


 


Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat