Bürgerinformationssystem
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Antrag der
Verwaltung:
1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den
Bericht zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt dem
Antrag auf Kostenbeteiligung des Ostalbkreises an den
Fahrpreisbezuschussungsmaßnahmen der Gemeinde Göggingen zu. Sachverhalt/Begründung:
1. Beschlusslage Der Nahverkehrsentwicklungsplan des Ostalbkreises sieht
vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages eine Kostenbeteiligung an
ÖPNV-Maßnahmen von Städten und Gemeinden im Fahrpreisbereich mit 50 % vor.
Insgesamt handelt es sich kreisweit um einen Betrag in Höhe von 587.000 €
(2003). Die Verwaltung ist beauftragt, jährlich einen Sachstandsbericht über
dieses Thema vorzulegen. 2. Sachstandsbericht Die Entwicklung der Nachfrage nach den in den verschiedenen
Gemeinden von diesen bezuschussten Fahrpreismaßnahmen ist Anlage 1 zu
entnehmen. Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:
Insbesondere die Angebote für Auszubildende und Schüler
(Schulwegsicherheits-karten) haben erneut deutliche Nachfragezuwächse zu
verzeichnen. Die Zahl der bezuschussten Karten stieg von 2000 auf 2003 um das
ca. 2,6-fache. Auf Grund der zahlreichen Maßnahmen der Gemeinden in diesem
Bereich stieg der Zuschuss des Landkreises auf ca. 158.000 €
(Anlage 2). Die Angebote im Einzelfahrscheinbereich haben sich auf
einem hohen Niveau stabilisiert. Der Zuschussanteil des Landkreises beträgt ca.
85.000 € (Anlage 2). Die Angebote für Erwachsene wurden im Jahr 2003
insgesamt weniger nachgefragt. Dies liegt an der Änderung der Bezuschussungspraxis
im Bereich der Stadt Schwäbisch Gmünd (Auslaufen der Umwelt-Spar-Karte). Auf
Grund von Fahrpreiserhöhungen bei den Verkehrsunternehmen stieg der
Landkreiszuschuss auf ca. 345.000 €. Für alle Maßnahmen der Städte und Gemeinden wandte der Ostalbkreis
seit 2000 folgende Mittel auf:
Detaillierte Angaben für die einzelnen Gemeinden sind
Anlage 2 zu entnehmen. 3. Neuanträge - Änderungen - Wegfall Unter Bezugnahme auf die Festlegungen im
Nahverkehrsentwicklungsplan stellte die Gemeinde Göggingen im vergangenen Jahr
den Antrag auf eine Kostenbeteiligung an den von der Gemeinde bezuschussten
Kindergartenkarten. Dieser Fördertatbestand deckt sich mit Regelungen anderer
Gemeinden. Der Kostenumfang wurde mit jährlich ca. 4.400 €, somit für den
Landkreis 2.200 €, angegeben. Nachdem die Gemeinde Göggingen diese Karten bereits seit
dem Jahr 1999 bezuschusst, beantragte sie den Zuschuss auch für die zurückliegenden
Jahre. Auf Beschluss des Gemeinderats der Stadt Aalen wurden die
Zuschüsse für Fahrpreismaßnahmen für das Jahr 2004 um 100.000 € auf
650.000 € gekürzt. Im Jahr 2005 soll diese Förderung nochmals um
60.000 € gesenkt werden. Aus diesem Grund wird sich der Anteil des
Landkreises um 50.000 € im laufenden Jahr auf ca. 325.000 € reduzieren.
Diese Kürzungen hatten im Stadtbereich Aalen Erhöhungen der Abgabepreise zur
Folge. Die Stadt Schwäbisch Gmünd stellte Ende 2003 die
Fördermaßnahmen im ÖPNV völlig um. So wurde z. B. die Umwelt-Spar-Karte
zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Gleichzeitig wurden feste Zuschüsse
je Zeitkarte eingeführt. Künftig wird sich der Aufwand auf 100.000 €
beschränken (bisher ca. 340.000 €), weshalb der Zuschuss des Landkresies
sich von ca. 170.000 € auf 50.000 € reduziert. Die Stadt Heubach hat ihre Vereinbarungen mit den
Busunternehmen über die Bezuschussung von Zeitkarten für Heubacher Bürger mit
Wirkung zum 31. Dezember 2003 komplett gekündigt. Bei der Kalkulation der notwendigen Aufwendungen des
Landkreises für Fahrpreismaßnahmen von Städten und Gemeinden wurden diese
Änderungen berücksichtigt. Auf Grundlage der im Herbst bekannten Daten wurden
für das Jahr 2004 Aufwendungen des Landkreises in Höhe von ca. 473.000 €
ermittelt und bei der Haushaltsanmeldung für die Haushaltsposition 1.7921.6374
angesetzt. 4. Stellungnahme der Landkreisverwaltung 1. Es
wird vorgeschlagen, dem Antrag der Gemeinde Göggingen auf eine
Kostenbeteiligung an den Kindergartenkarten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung
(Kindergartenjahr 2003/2004) zuzustimmen. Entsprechende Erstattungen hat der
Ostalbkreis in den Gemeinden Ellenberg, Kirchheim und Stödtlen übernommen. Auf
eine rückwirkende Berücksichtigung dieser Fahrpreismaßnahme sollte jedoch verzichtet
werden, nachdem der Fördertatbestand seit 1999 allgemein bekannt ist und alle
Städte und Gemeinden schriftlich hierüber informiert wurden. 2. Die
in Anlage 1 dargestellten Nachfragezahlen zeigen, dass durch die anteilige
Fahrpreisbezuschussung von Landkreis und Gemeinden attraktive Fahrpreisangebote
geschaffen wurden, die auch von den Fahrgästen nachgefragt werden. Eine Kürzung
dieser Aufwendungen seitens der Städte und Gemeinden, die zwangsläufig zu
höheren Abgabepreisen führt, wird bedauert, ist aber angesichts der
finanziellen Situation der Beteiligten nachvollziehbar. 3. Entsprechend
dem Beschluss des Kreistages vom 22. April 2002 verfolgt der
Ostalbkreis das Ziel der Schaffung einer kreisweiten Tarifkooperation aller
Verkehrsunternehmen (Bus und Bahn). Hierbei werden die künftigen Fahrpreise
innerhalb des Ostalbkreises durchgehend berechnet und die genehmigten
Beförderungsentgelte der Verkehrsunternehmen auf ein einheitliches Niveau
abgesenkt. Die vom Ostalbkreis eingesetzten Mittel werden vom Land
Baden-Württemberg durch erhebliche Zuschüsse, die sich an der Höhe der
Landkreisbeteiligung orientieren, ergänzt. Die Landkreisverwaltung hält es
daher für erwägenswert, ob die Mittel, die der Landkreis bisher an die Städte
und Gemeinden zur Förderung ihrer in den Anlagen genannten Maßnahmen zur
Fahrscheinverbilligung gibt, künftig ganz oder zumindest zu einem großen Teil
in dem Bereich der landkreisweiten Tarifkooperation umgeschichtet werden
sollen. Nach Auffassung der Landkreisverwaltung lässt sich diese Frage nur an
Hand von konkreten Modellen und Zahlen behandeln. Die dazu notwendigen
Überlegungen und Berechnungen werden zur Zeit von der Landkreisverwaltung und
dem beauftragten Büro PTV in Karlsruhe vorgenommen und ein Vorschlag
erarbeitet, der in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und
Kreisentwicklung am 4. Mai 2004 vorgestellt und diskutiert werden
soll. Finanzierung und Folgekosten:
Im Haushaltsplan 2004 sind im
Verwaltungshaushalt unter der Haushaltsstelle Nr. 1.7921.6374
(Fahrpreisbezuschussungsmaßnahmen) gesamt 734.000 € vorgesehen. Auf
Tarifmaßnahmen von Städte und Gemeinden entfallen hierbei 473.000 €, auf
die Landkreismaßnahmen ABOTicket und umsteigTicket zusammen 261.000 €. Anlagen:
2 Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Maier Fachdezernent __________________________________________________ Götz Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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