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Vorlage - 104/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Verwaltungsrat der Kreissparkasse Ostalb
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag legt die Zahl der aus seiner Mitte zu bestellenden Mitglieder fest.

Von den 11 vom Kreistag zu bestellenden weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Ostalb werden 7 Personen aus der Mitte des Kreistags und 4 Personen, die nicht dem Kreis angehören, bestellt.

 

  1. a) Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die 7 folgenden aus der Mitte des  Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in den Verwaltungsrat der               Kreissparkasse Ostalb:

 

CDU-Fraktion (3 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Steidle, Wolfgang

Dr. Bühler, Gunter

Konle, Christoph

Heidrich, Sabine

Baron, Christian

Arnold, Richard

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Traub, Peter

Freihart, Willibald


ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Grab, Volker

Schlipf, Ute

 

 

SPD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Brütting, Frederick

Heusel, Sigrid

 

 

AfD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Hegel, Rene

Hegel, Chris

 

 

b)  Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die 4 folgenden Mitglieder, welche               nicht dem Kreistag angehören, in den Verwaltungsrat der Kreissparkasse               Ostalb:

 

CDU-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Barth, Johannes

Ruf, Georg

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Saur, Thomas

Schlenker, Adrian

 

 

ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Gromann, Achim

Wagner, Claudia

 

 

SPD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Schindelarz, Gabi

Lieb, Alessandro

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 13 des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg (SpG) in Verbindung mit § 6 der Satzung der Kreissparkasse Ostalb besteht der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Ostalb aus insgesamt 18 Mitgliedern, nämlich dem Landrat als Vorsitzenden, 11 weiteren Mitgliedern und 6 Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten der Kreissparkasse Ostalb.

 

Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats werden nach § 15 SpG vom Kreistag bestellt. Mindestens ein Drittel (= 4 Mitglieder) soll, höchstens zwei Drittel (= 7 Mitglieder) dürfen dem Hauptorgan des Trägers angehören.

 

Der Kreistag hat vor jeder Neubestellung die Zahl der aus seiner Mitte zu bestellenden Mitglieder festzulegen (vgl. Ziffer I des Beschlussantrags).

 

Die Bestellung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder aus der Mitte des Kreistags sowie der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder, die nicht dem Kreistag angehören, muss jeweils getrennt erfolgen.

 

Bestellt werden können nur Personen, die die Voraussetzungen des § 15 Abs. 4 SpG erfüllen. Dem Verwaltungsrat dürfen Personen nicht angehören, bei denen Hinderungsgründe nach § 17 SpG vorliegen.

 

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats soll Gewähr dafür bieten, dass bei der Erfüllung der Aufgaben der Sparkasse die Interessen des gesamten Kundenkreises berücksichtigt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Stellvertreter sollen wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde besitzen und geeignet sein, die Sparkasse zu fördern und bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen. Außerdem müssen die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte besitzen und der Wahrnehmung ihrer Aufgabe ausreichend Zeit widmen (§ 25 d Kreditwesengesetz).

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält.

Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.

 


 



Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat