Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in den Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR:
Sachverhalt/Begründung
Der Verwaltungsrat Kliniken gkAöR besteht aus dem Landrat kraft Amtes als Verwaltungsratsvorsitzender, aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern aus der Mitte des Kreistags und mindestens zwei bis maximal drei externen Sachverständigen mit spezifischer Management- und Branchenkompetenz, die nicht Mitglieder des Kreistags sind. Für jedes Mitglied aus dem Kreistag wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats Kliniken gkAöR ergibt sich aus § 8 Abs. 1 der Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb gkAöR.
In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.
Auf dieser Grundlage wurden die ordentlichen und stellvertretenden Verwaltungsratsmitglieder in entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. den Zählgemeinschaften benannt.
Sichtvermerke
gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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