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Vorlage - 103/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in den Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR:

 

CDU-Fraktion (7 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Hofer, Wolfgang

Grötzinger, Carolin

Baron, Christian

Arnold, Richard

Eßwein, Stephanie

Funk, Marita

Knecht, Rainer

Konle, Christoph

Mack, Winfried

Widmann, Fritz

Brucker, Heike

Steidle, Wolfgang

Dr. Bühler, Gunter

Häfele, Thomas

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (3 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Dr. Wacker, Jürgen

Rettenmeier, Monika

Schwarzendorfer, Bernd

von Woellwarth, Philipp

Witzany, Herbert

Traub, Peter

 


ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (3 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Grab, Volker

Jast, Michael

Gromann, Veronika

Dr. Garreis, Susanne

Endig, Stefanie

Müller, Bennet

 

 

SPD-Fraktion (2 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Heusel, Sigrid

Leidig, Wolfgang

Dr. Merk-Rudolph, Carola

Brütting, Frederick

 

 

AfD-Fraktion (2 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Dr. Gläser, Frank

Rupp, Ruben

Lachnit, Andreas

Bühr, Martin

 

 

ZG FDP / Land schafft Verbindung / AKTIVE BÜRGER (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Dr. Schmelzle, Jörg

Rehm, Norbert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Verwaltungsrat Kliniken gkAöR besteht aus dem Landrat kraft Amtes als Verwaltungsratsvorsitzender, aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern aus der Mitte des Kreistags und mindestens zwei bis maximal drei externen Sachverständigen mit spezifischer Management- und Branchenkompetenz, die nicht Mitglieder des Kreistags sind. Für jedes Mitglied aus dem Kreistag wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats Kliniken gkAöR ergibt sich aus § 8 Abs. 1 der Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb gkAöR.

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.

 

Auf dieser Grundlage wurden die ordentlichen und stellvertretenden Verwaltungsratsmitglieder in entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. den Zählgemeinschaften benannt.

 


 


Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat