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Vorlage - 102/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Stiftungsausschuss
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in den Stiftungsausschuss:

 

CDU-Fraktion (3 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Knecht, Rainer

Peukert, Patrick

Widmann, Fritz

Mack, Winfried

Leinberger, Ralf

Heidrich, Sabine

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (2 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Schlotter, Walter

Freihart, Willibald

von Woellwarth, Philipp

Kiemel, Armin

 

 

ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Grab, Volker

Jast, Michael

 


SPD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Hatam, Andrea

Cav. Capezzuto, Mario

 

 

AfD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Kremer, Elke

Hartmann, Michael

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 34 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) kann der Kreistag durch die Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen.

 

Nach der Hauptsatzung des Ostalbkreises bestehen folgende beschließende Ausschüsse:

 

-          Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung

-          Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung

-          Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung

-          Ausschuss für Soziales und Gesundheit

-          Jugendhilfeausschuss

-          Betriebsausschuss Klinikimmobilien

-          Stiftungsausschuss

 

Der Stiftungsausschuss besteht gemäß § 6 der Satzung der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen (Jagst) aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Oberbürgermeister der Stadt Ellwangen und 8 weiteren vom Kreistag zu wählenden Mitgliedern. Von diesen weiteren Mitgliedern müssen zumindest 6 auch dem Kreistag angehören. Dasselbe gilt entsprechend für die Stellvertreter.

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält.

Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.

 

Auf dieser Grundlage wurden die ordentlichen und stellvertretenden Ausschussmitglieder in entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. den Zählgemeinschaften benannt.

 


 

 

 



Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat