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Vorlage - 099/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit besteht aus 17 stimmberechtigten und 11 beratenden Mitgliedern. Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit:

 

I. Mitglieder des Kreistags

 

CDU-Fraktion (6 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Grötzinger, Carolin

Hofer, Wolfgang

Hald, Christoph

Arnold, Richard

Heidrich, Sabine

Ladenburger, Franz Xaver

Dambacher, Daniel

Brucker, Heike

Widmann, Fritz

Leinberger, Ralf

Dr. Alemazung, Joy

Baron, Christian

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (2 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Kiemel, Armin

Schwarzendorfer, Bernd

Traub, Peter

Kollmann, Sabine

 


ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (3 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Dr. Garreis, Susanne

Schlipf, Ute

Gromann, Veronika

Jast, Michael

Dr. Benk, Monika

Schneider, Cynthia

 

 

SPD-Fraktion (3 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Gangl, Peter

Heusel, Sigrid

Richter, Bernhard

Atalay, Danyel

Hatam, Andrea

Cav. Capezzuto, Mario

 

 

AfD-Fraktion (2 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Rupp, Ruben

Weber, Alexander

Bühr, Martin

Hartmann, Michael

 

 

ZG FDP / Land schafft Verbindung / AKTIVE BÜRGER (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Rehm, Norbert

Oßwald, Manfred

 

 

II. Beratende Mitglieder

 

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Kriegisch, Tobias

Katholisches Dekanat Ostalb

Kreilinger, Romanus

Katholisches Dekanat Ostalb

N.N.*

Evangelisches Dekanat Aalen

N.N.*

Evangelisches Dekanat Schwäbisch Gmünd

Mengemann, Markus

Caritas Ostwürttemberg

Walter, Barbara

Caritas Ostwürttemberg

Caspari, Sylvia

Kreisdiakonie Ostalbkreis

Dolmetsch, Jörg

Kreisdiakonie Ostalbkreis

Böttger, Gerda

Kreisverband Arbeiterwohlfahrt

Sperle, Christian

Kreisverband Arbeiterwohlfahrt

Nemesch, Sabine

DRK-Kreisverband Aalen

Cumpl, Markus

DRK-Kreisverband Schwäbisch Gmünd

Rieger, Werner

VdK-Kreisverband

Mischko, Josef

und

Fetzer, Franz

VdK-Kreisverband

Wagner, Margot

Kreisseniorenrat Ostalbkreis

Prof. Dr. Bolten, Dieter

und

Fischer, Manfred

Kreisseniorenrat Ostalbkreis

Hanßen, Leni

Beirat der Selbsthilfegruppen im Ostalbkreis

Späth, Anna-Katharina

Beirat der Selbsthilfegruppen im Ostalbkreis

Schubert, Michael

Behinderteneinrichtungen im Ostalbkreis

Quick, Matthias

Behinderteneinrichtungen im Ostalbkreis

Mager, Rita

Kreisfrauenrat e. V.

Hofmann, Esther

Kreisfrauenrat e. V.

 

 

*Die Vertreterinnen/Vertreter der noch unbesetzten Positionen können erst zu einem

  späteren Zeitpunkt benannt werden.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 34 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) kann der Kreistag durch die Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen.

 

Nach der Hauptsatzung des Ostalbkreises bestehen folgende beschließende Ausschüsse:

 

-          Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung

-          Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung

-          Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung

-          Ausschuss für Soziales und Gesundheit

-          Jugendhilfeausschuss

-          Betriebsausschuss Klinikimmobilien

-          Stiftungsausschuss

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält.

Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.

 

Auf dieser Grundlage wurden die stimmberechtigten ordentlichen und stellvertretenden Ausschussmitglieder aus der Mitte des Kreistags in entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. den Zählgemeinschaften benannt.

 

Die Benennung der beratenden Mitglieder ist durch die jeweilige entsendende Institution erfolgt. Die Bestellung der beratenden Mitglieder erfolgt ebenfalls durch den Kreistag.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Urtel, i.V. Götz, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat