Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit besteht aus 17 stimmberechtigten und 11 beratenden Mitgliedern. Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit:
I. Mitglieder des Kreistags
II. Beratende Mitglieder
*Die Vertreterinnen/Vertreter der noch unbesetzten Positionen können erst zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 34 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) kann der Kreistag durch die Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen.
Nach der Hauptsatzung des Ostalbkreises bestehen folgende beschließende Ausschüsse:
- Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung - Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - Jugendhilfeausschuss - Betriebsausschuss Klinikimmobilien - Stiftungsausschuss
In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.
Auf dieser Grundlage wurden die stimmberechtigten ordentlichen und stellvertretenden Ausschussmitglieder aus der Mitte des Kreistags in entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. den Zählgemeinschaften benannt.
Die Benennung der beratenden Mitglieder ist durch die jeweilige entsendende Institution erfolgt. Die Bestellung der beratenden Mitglieder erfolgt ebenfalls durch den Kreistag.
Sichtvermerke
gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Urtel, i.V. Götz, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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