Bürgerinformationssystem

Vorlage - 098/2024  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2024 
Sitzung des Kreistags - Konstituierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag wählt, im Wege der Einigung, die folgenden aus der Mitte des Kreistags vorgeschlagenen Mitglieder in den Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung:

 

CDU-Fraktion (6 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Grötzinger, Carolin

Hofer, Wolfgang

Hald, Christoph

Arnold, Richard

Dambacher, Daniel

Brucker, Heike

Heidrich, Sabine

Ladenburger, Franz Xaver

Widmann, Fritz

Leinberger, Ralf

Dr. Alemazung, Joy

Baron, Christian

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Die Bürgerliste Schwäbisch Gmünd (2 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Freihart, Willibald

Mager, Martin

Kolb, Werner

Kollmann, Sabine

 


ZG Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke (4 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Häusler, Martina

Müller, Bennet

Schlipf, Ute

Jast, Michael

Endig, Stefanie

Grab, Volker

Schneider, Cynthia

Dr. Benk, Monika

 

 

SPD-Fraktion (3 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Atalay, Danyel

Richter, Bernhard

Ocker, Egon

Schurr, Johannes

Gangl, Peter

Leidig, Wolfgang

 

 

AfD-Fraktion (2 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder 

Stellvertretende Mitglieder

Rupp, Ruben

Weber, Alexander

Bühr, Martin

Hartmann, Michael

 

 

ZG FDP / Land schafft Verbindung / AKTIVE BÜRGER (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied 

Stellvertretendes Mitglied

Rehm, Norbert

Oßwald, Manfred

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 34 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) kann der Kreistag durch die Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen.

 

Nach der Hauptsatzung des Ostalbkreises bestehen folgende beschließende Ausschüsse:

 

-          Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung

-          Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung

-          Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung

-          Ausschuss für Soziales und Gesundheit

-          Jugendhilfeausschuss

-          Betriebsausschuss Klinikimmobilien

-          Stiftungsausschuss

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 24. Juni, 1. Juli und 15. Juli 2024 haben sich die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Kreistags darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden. Eine Besetzung im Wege der Einigung setzt jedoch voraus, dass bei der Abstimmung alle anwesenden Mitglieder des Kreistags zustimmen, also niemand gegen den Einigungsvorschlag stimmt oder sich der Stimme enthält.

Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist durch geheime Wahl nach § 35 Abs. 2 LKrO zu entscheiden.

 

Auf dieser Grundlage wurden die ordentlichen und stellvertretenden Ausschussmitglieder in entsprechender Zahl von den Fraktionen bzw. den Zählgemeinschaften benannt.

 


 


Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat