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Vorlage - 092/2024  

 
 
Betreff: Neubau Zweiter Verwaltungsstandort in Aalen - Information zum Stand der Vergaben
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
18.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
ZVSA Vergabestand 23-05-2024

Antrag der Verwaltung

 

Die Verwaltung informiert mit dieser Mitteilungsvorlage über den Stand der Vergaben beim Neubau des Zweiten Verwaltungsstandortes der Landkreisverwaltung in Aalen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag hat am 20.12.2022 den Baufreigabebeschluss für den Neubau des Zweiten Verwaltungsstandortes der Landkreisverwaltung in Aalen auf dem ehemaligen Union-Areal gefasst. Der Beschluss erfolgte auf Grundlage der Entwurfsplanung und Kostenberechnung des Architekturbüros Hirner und Riehl (München) und der Fachplaner über 76.679.073 €.

 

Der Zweite Verwaltungsstandort bietet mit einer Bruttogrundfläche von 15.641 m² Platz für 473 PC-Arbeitsplätze des „Sozial-Landratsamtes“, da dort das Sozialdezernat als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger untergebracht werden wird. Die übrigen Dienststellen im Aalener Stadtgebiet werden aufgegeben und in das Ostalbkreishaus sowie den Zweiten Verwaltungsstandort umziehen.

 

 

Übertragung der Vergabezuständigkeit auf die Verwaltung

 

Die ersten beiden Gewerke Baustelleneinrichtung und Spezialtiefbau wurden durch den Kreistag am 05.03.2024 vergeben.

 

Der Bauausschuss hat als beschließender Ausschuss am 15.04.2024 seine Vergabezuständigkeit an die Verwaltung mit der Maßgabe übertragen, dass der Ansatz in der Kostenberechnung um nicht mehr als 15 % überschritten wird.

In diesem Zuge wurde beschlossen, dass die Verwaltung nach getätigten Vergaben über den jeweiligen Stand in der darauf folgenden Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen informiert.

 

 

Information über getätigte Vergaben und den aktuellen Vergabestand

 

Seit der Vergabe der ersten beiden Gewerke durch den Kreistag am 05.03.2024 wurden die beiden Leistungen Personenaufzugsanlagen sowie der Äußere Blitzschutz ausgeschrieben.

 

 

Vergabe der Lieferung und Montage der Personenaufzugsanlagen

 

Die Lieferung und Montage der Personenaufzugsanlagen wurde öffentlich ausgeschrieben. Es konnten folgende vier Angebote fachtechnisch geprüft und gewertet werden:

 

#

Bieter

Angebotspreis

Vergleich

1

Fa. Schmitt & Sohn, Tübingen

304.312 €

100,0 %

2

Weiterer Bieter (Baden-Württemberg)

401.570 €

132,0 %

3

Weiterer Bieter (Bayern)

462.856 €

152,1 %

4

Weiterer Bieter (Hessen)

501.056 €

164,7 %

 

Das wirtschaftlichste Angebot mit 304.312 € liegt um 26,2 % über dem Ansatz in der Kostenberechnung von 241.157 €.

Das Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf nimmt dazu als Fachplaner wie folgt Stellung:

 

„Die Abweichungen resultieren aus den Preissteigerungen seitens der Kostenberechnung von September 2022 bis jetzt April 2024. Als Kalkulationsgrundlage wurde ein Montagelohn von 54 € durch das Büro Kummich & Weißkopf veranschlagt. Nach Prüfung der Mittellohns und der Auswertung des Preisspiegels liegt der kalkulatorische Lohn eines Obermonteurs jedoch bei 98 €.

Diese Differenz von 44 € wird durch sämtliche Positionen bei der Montage in den jeweiligen Einzelpositionen mit durchgerechnet.

 

Werden nun diese Preise in den Positionen der Kostenberechnung angesetzt, sind die Preise nach derzeitiger Preisentwicklung in Ordnung.“

 

Vergabegenehmigung

 

Da ein Preiswettbewerb am Markt stattgefunden hat und eine erneute Ausschreibung keine weiteren Anbieter bzw. wirtschaftlicheren Angebote erwarten ließ, wurde durch Herrn Landrat Dr. Bläse am 23.05.2024 eine Eilentscheidung zur Vergabegenehmigung getroffen und der Auftrag zur Lieferung und Montage der Personenaufzugsanlagen an den wirtschaftlichsten Bieter, das Unternehmen Schmitt & Sohn GmbH & Co. KG, Tübingen, zum Angebotspreis von 304.312 € erteilt.

 

 

Vergabe der Äußeren Blitzschutzanlage und des Fundamenterders


Das Gewerk Äußerer Blitzschutz inklusive Fundamenterder wurde öffentlich ausgeschrieben. Es konnten drei Angebote fachtechnisch geprüft und gewertet werden:

 

#

Bieter

Angebotspreis

Vergleich

1

Fa. Lösch Blitzschutzbau, Offenburg

58.429 €

100,0 %

2

Weiterer Bieter (Baden-Württemberg)

92.085 €

157,6 %

3

Weiterer Bieter (Baden-Württemberg)

109.944 €

188,2 %

 

Das wirtschaftlichste Angebot mit 58.429 € liegt sehr deutlich um 73,9 % unter dem Ansatz dem Ansatz in der Kostenberechnung von 223.919 €. Grund dafür ist ein Irrtum bei der Erstellung der Kostenberechnung.

 

Das Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf nimmt dazu als Fachplaner wie folgt Stellung:

 

„Für die Ableitungen der Blitzschutzanlage vom Dach zur Fundamenterderanlage wurde in der Kostenberechnung fälschlicherweise der Preis von 80 € / m angenommen, welches netto mit 70.000 € veranschlagt ist.

 

Hierbei ist ein Kommafehler unterlaufen, wobei der Preis 8 € / m entsprechen müsste. Hierfür steht bereits eine Differenz von netto 63.000 €.

 

Seit der Kostenberechnung von Februar 2024 bis zur Ausschreibung wurde die Blitzschutzanlage zum Positiven optimiert und neu ausgelegt. Hierfür sind bereits Kosten-einsparungen in der Ausführungsplanung von netto 26.814 € möglich gewesen.

 

Ursprünglicherweise wurden ebenfalls in der Kostenberechnung vom Februar 2022 mehrere Dreibeinaufnahmen für den Schutz einer zusätzlichen Aufdachanlage, wie z.B. Wärmepumpe, ausgewiesen. Diese entfällt und wurde mit 15.000 € kalkuliert.

 

Wir bedauern die Unstimmigkeiten von der Kostenberechnung zu den Angeboten der Firmen.“

 

Vergabegenehmigung

 

Durch die Aufklärung der starken Unterschreitung des Ansatzes in der Kostenberechnung und die bestätigte Prüfung der Auskömmlichkeit der Preise wurde die Vergabe der Arbeiten für den Äußeren Blitzschutz und den Fundamenterder durch die Verwaltung an das Unternehmen Lösch Blitzschutzbau, Offenburg, zum Angebotspreis von 58.429 € getätigt.

 

 

Aktueller Stand der Vergaben

 

Nach den ersten vier Vergaben liegt die Auftragssumme von 2.217.815 € um 305.212 € oder 12 % unter dem Ansatz in der Kostenberechnung von 2.523.027 €.

 

Die Übersicht zum Stand der Vergaben ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

 

 

Terminplan und Bauverlauf

 

Die Baumaßnahme hat am 06.05.2024 mit der Baustelleneinrichtung begonnen. Die Arbeiten für den Spezialtiefbau inklusive Erdbau und Baugrube sind für Juni bis August 2024 vorgesehen. Anschließend sollen im August die Rohbauarbeiten beginnen.

 

Die Gesamtfertigstellung ist für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen, sodass Mitte des Jahres 2027 die erforderlichen Umzüge aus den Dienststellen in Aalen und die Inbetriebnahme des Zweiten Verwaltungsstandortes erfolgen können.


Finanzierung und Folgekosten

 

Für den Neubau des Zweiten Verwaltungsstandortes in Aalen stehen im Haushaltsplan 2024 Investitionsmittel in Höhe von 11.500.000 € bereit. Aus Vorjahren sind zudem Ermächtigungsreste von rund 6,6 Mio. € vorhanden.

Für die weitere Finanzierung des Projekts sind in der Mittelfristigen Finanzplanung für die Haushalte der Jahre 2025-2027 jeweils 6,4 Mio. € berücksichtigt.

 


Anlagen

 

Anlage 1  Übersicht zum Stand der Vergaben (23.05.2024)

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bihr, Geschäftsbereichsleiter

gez. Kurz, Dezernat II 

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ZVSA Vergabestand 23-05-2024 (196 KB)