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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag:
Sachverhalt/Begründung
1. Mittelfristige Finanzierung der WiRO durch die Gesellschafter
Der Ostalbkreis und der Landkreis Heidenheim haben gemeinsam mit den Großen Kreisstädten Aalen, Schwäbisch Gmünd, Heidenheim und Ellwangen, der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg (IHK) und dem Regionalverband Ostwürttemberg im Rahmen der „Zukunftsinitiative Ostwürttemberg 1995“ eine engere regionale Zusammenarbeit auf den Weg gebracht und 1996 die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) mit Sitz in Schwäbisch Gmünd gegründet.
Die Gesellschaft hat das Ziel, Maßnahmen zu fördern, die der Entwicklung und Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in der Region Ostwürttemberg dienen, insbesondere durch
- Unterstützung der Wirtschaftsförderungsaktivitäten in der Region - Planung und Durchführung von Standortwerbung für die Region - Schaffung der notwendigen Datenbasis zur überregionalen Akquisition von Unternehmen - Unterstützung der in der Region ansässigen Unternehmen bei der Schaffung zusätzlicher und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze und - Entwicklung und Förderung von Initiativen zur Stärkung von weichen Standortfaktoren der Region.
Die WiRO war zuletzt am 16.04.2024 Gegenstand der Beratung im Kreistag bzw. Ausschuss für Bildung und Finanzen. Dort wurden die Schwerpunkte der Arbeit der WiRO sowie die Abgrenzung bzw. Ergänzung zur Tätigkeit der Wirtschaftsförderung des Ostalbkreises dargelegt (Anlage 1).
Am Stammkapital in Höhe von 55.000 € ist der Ostalbkreis mit einer Einlage in Höhe von 36.300 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 66,0 %. Die übrigen Gesellschaftsanteile werden vom Landkreis Heidenheim (34,0 %) gehalten.
Die Finanzierung der Gesellschaft ist bisher über unterjährige Betriebskostenzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 105.000 € (Ostalbkreis 50.000 €, Landkreis Heidenheim 55.000 €) sowie Finanzierungszuschüsse der Kreissparkasse Ostalb, Kreissparkasse Heidenheim, Bezirksvereinigung der Volks- und Raiffeisenbanken im Ostalbkreis und der EnBW ODR AG gesichert. Bei Zuordnung der jeweiligen Finanzierungszuschüsse der örtlichen Unternehmen zum jeweiligen Landkreis ist ein Finanzierungsverhältnis entsprechend dem Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter gewährleistet.
Für die Jahre 2025 ff. soll eine Änderung der bisherigen Finanzierung der Gesellschaft erfolgen. Es wird eine dynamische jährliche Erhöhung der unterjährigen Betriebskostenzuschüsse vorgeschlagen. Die Beschlussfassung hierüber soll jährlich in der Gesellschafterversammlung auf Grund des Wirtschaftsplanes erfolgen. Da sich der Finanzierungszuschuss der Kreissparkasse Ostalbkreis im Jahr 2025 um rund 45.000 € verringert, muss zum Ausgleich der unterjährige Finanzierungszuschuss des Ostalbkreises entsprechend erhöht werden. Damit wird das Finanzierungsverhältnis in der Gesellschaft entsprechend dem Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter beibehalten. Die Entwicklung der geplanten Finanzierungszuschüsse der Gesellschafter sind im Wirtschaftsplan 2025 wie folgt dargestellt:
Zusätzlich notwendige variable Verlustausgleichsleistungen können durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung gemäß § 7 i des Gesellschaftsvertrags von der WiRO angefordert werden. Die maximale Höhe der Verlustausgleichsleistungen ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan und dem Jahresabschluss des jeweiligen Jahres.
2. Änderung des Betrauungsakts des Ostalbkreises an die WiRO
In der Sitzung des Kreistags am 17.12.2013 wurde erstmals der Betrauungsakt des Ostalbkreises an die WiRO befristet auf 10 Jahre ab Beginn der Betrauung beschlossen. Mit Beschluss vom 25.07.2023 hat der Kreistag einer erneuten Betrauung der WiRO für weitere 10 Jahre zugestimmt.
Der Betrauungsakt basiert auf einer Musterempfehlung des Landkreistags Baden-Württemberg und wurde in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Heidenheim erstellt. Der Betrauungsakt erfüllt die Anforderungen des Europäischen Beihilfenrechts, insbesondere des „Almunia-Pakets“ der Europäischen Kommission. Er stellt für die Zukunft sicher, dass kommunale Ausgleichsleistungen an die WiRO ohne eine vorherige Notifizierung bei der EU-Kommission geleistet werden dürfen. Damit kann die weitere Tätigkeit der WiRO in Übereinstimmung mit dem EU-Beihilfenrecht gewährleistet werden.
Die Änderung der mittelfristigen Finanzierung der WiRO durch die Gesellschaft erfordert auch eine Änderung des § 2 Abs. 1 des am 25.07.2023 beschlossenen Betrauungsaktes.
§ 2 Abs. 1 muss wie folgt geändert werden:
„Der Ostalbkreis gewährt als Gesellschafter der WiRO Ausgleichsleistungen in Form von unterjährigen Betriebskostenzuschüssen und Verlustausgleichsleistungen, um die WiRO allgemein in die Lage zu versetzen, die gemäß § 1 Abs. 1 und 2 in diesem Betrauungsakt genannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu erfüllen. Die Ausgleichsleistungen erfolgen unabhängig von der Ausführung bestimmter Aufgaben. Ein Leistungsaustausch findet nicht statt. Die Ausgleichsleistungen dienen ausschließlich dazu, die WiRO in die Lage zu versetzen, die mit dem Betrauungsakt übertragenen Aufgaben zu erfüllen und dürfen ausschließlich und vollständig nur für die vereinbarten Aufgaben und im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse verwendet werden. Die Höhe der unterjährigen Betriebskostenzuschüsse ergibt sich aus dem Beschluss des jeweils zuständigen Gremiums des Ostalbkreises in der jeweils geltenden Fassung und aus dem Wirtschaftsplan des jeweiligen Jahres. Die Auszahlung dieser Betriebskostenzuschüsse erfolgt auf Antrag der WiRO. Zusätzlich notwendige variable Verlustausgleichsleistungen werden durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung gem. § 7 i des Gesellschaftsvertrags angefordert. Die maximale Höhe der Verlustausgleichsleistungen ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan und dem Jahresabschluss des jeweiligen Jahres. Aus diesem Betrauungsakt folgt kein Rechtsanspruch der WiRO auf die Gewährung der Ausgleichsleistungen.“
Finanzierung und Folgekosten
Erhöhung der unterjährigen Betriebskostenzuschüsse an die WiRO von 50.000 € auf 100.000 € im Jahr 2025 sowie dynamische jährliche Erhöhung in den Folgejahren. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 ff. zu veranschlagen.
Anlage
Anlage 1: Wirtschaftsförderungsstrukturen im Ostalbkreis Ostwürttemberg Anlage 2: Betrauungsakt des Ostalbkreises an die WiRO
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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