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Vorlage - 081/2024  

 
 
Betreff: Bericht über die allgemeine Finanzprüfung 2014 - 2020 der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen (Jagst) durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Status:öffentlich  
Federführend:Hospitalstiftung zum Heiligen Geist   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss Kenntnisnahme
04.06.2024 
Sitzung des Stiftungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Bericht über die allgemeine Finanzprüfung 2014 - 2020 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vom 14.06.2023 wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen (Jagst) in den Wirtschaftsjahren 2014 - 2020 in der Zeit von September 2022 bis Januar 2023 geprüft. Prüfer war Herr Andreas Hack.

 

Die Bauausgaben unterliegen gesonderten überörtlichen Prüfungen.

 

Der gesetzliche Prüfungsauftrag der GPA beinhaltet keine umfassende und vollständige Prüfung der Verwaltung. Die Finanzprüfung berücksichtigt, über die gesamten Prüfungsinhalte hinweg, vorhandene Ergebnisse der örtlichen Prüfung und beschränkt sich im Übrigen auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben (§ 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 2 GemPrO). Eine wirksame örtliche Prüfung, die im Rahmen ihres Prüfungsauftrags die prüfungsrelevanten Verwaltungsbereiche insgesamt und sachgerecht prüft und deren zutreffende Prüfungsergebnisse von der Verwaltung beachtet und erforderlichenfalls umgesetzt werden, entlastet mithin die überörtliche Prüfung durch die GPA maßgeblich.

 

In die sachliche Prüfung (§ 16 i.V.m. § 11 GemPrO) sind auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezogen worden.

 

Als Ergebnis der Prüfung wurde der Prüfbericht vom 14.06.2023 verfasst (Anlage 1).

 

Die Stellungnahme zu den beanstandeten Punkten erfolgte mit Schreiben vom 17.11.2023 (Anlage 2). Das Regierungspräsidium Stuttgart erteilte mit Schreiben vom 11.04.2024 zum Abschluss dieses überörtlichen Prüfverfahrens die uneingeschränkte Bestätigung nach § 31 Abs. 1 StiftG i. V. m. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO (Anlage 3).

 

Entsprechend dem Prüfbericht ist die Geschäftsführung der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen (Jagst) verpflichtet, den Stiftungsausschuss nach § 31 Stiftungsgesetz i. V. m. § 114 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung zu unterrichten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Keine.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Prüfbericht vom 14.06.2023

Anlage 2: Stellungnahme der Hospitalgeschäftsführung

Anlage 3: Bescheinigung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 11.04.2024

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gutknecht, Hospitalgeschäftsführung

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat