Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag:
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 20.12.2022 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.02.2023, Az. RPS14-2241-2/10/130 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Die Landkreisverwaltung hat den vorläufigen Jahresabschluss des Haushalts 2023 erstellt. Danach schließt der Ergebnishaushalt mit einem Ergebnis von -17,7 Mio. € ab. Nach § 25 GemHVO soll ein Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis unverzüglich gedeckt werden. Aus diesem Grund wird der Fehlbetrag mit der Bilanzposition „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ verrechnet.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 sind Rückstellungen und Ermächtigungsreste zu bilden. Der Kreistag hat darüber zu beraten. Diese sind in Anlage 1 und 2 ersichtlich.
Im Nachgang wird der Jahresabschluss 2023 durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung geprüft und dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.
Der vorläufige Jahresabschluss 2023 wird in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ausführlich vorgestellt. Die Präsentation wird im Vorfeld der Sitzung nachgereicht und in das ALLRIS eingestellt.
Die Kliniken Ostalb gkAöR erhalten über den Ostalbkreis sog. Betriebsmittel, damit der tägliche Bedarf an liquiden Mitteln gewährleistet ist. Zur Verbesserung der Liquidität bei den Kliniken soll zum 01.07.2024 vom Ostalbkreis eine erste Tranche in Höhe von 35 Mio. € auf das bislang berechnete vorläufige Jahresergebnis in Höhe von -39 Mio. € ausbezahlt werden. 4 Mio. € wurden in 2023 bereits als Strukturbeitrag geleistet und überwiesen. Der Auszahlungsbetrag entspricht der Höhe der gebildeten Rückstellung. Das tatsächliche Jahresergebnis wird nach Prüfung durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung in der Sitzung am 17.12.2024 vom Kreistag festgestellt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlage
Anlage 1: Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2023/2024 Anlage 2: Zusammenstellung der Rückstellungen 2023
Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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