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Vorlage - 079/2024  

 
 
Betreff: Vorläufiges Ergebnis des Kreishaushalts 2023 -
Beschluss über die Bildung von Ermächtigungen und Rückstellungen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
18.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
25.06.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2023-2024
Anlage 2: Zusammenstellung der Rückstellungen 2023

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag:

 

  1. Der Kreistag nimmt das vorläufige Ergebnis des Kreishaushalts 2023 zur Kenntnis.

 

  1. Der Übertragung der in Anlage 1 aufgeführten Ermächtigungen aus dem Haushalt 2023 nach 2024 wird zugestimmt.

 

  1. Der Bildung der in Anlage 2 zusammengefassten Rückstellungen im Haushalt 2023 wird zugestimmt.

 

  1. Den Kliniken Ostalb gkAöR wird zum 01.07.2024 eine erste Tranche zur Verbesserung der Liquidität in Höhe von 35 Mio. € ausbezahlt.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag hat am 20.12.2022 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

 

Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.02.2023, Az. RPS14-2241-2/10/130 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.

 

Die Landkreisverwaltung hat den vorläufigen Jahresabschluss des Haushalts 2023 erstellt. Danach schließt der Ergebnishaushalt mit einem Ergebnis von -17,7 Mio. € ab. Nach § 25 GemHVO soll ein Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis unverzüglich gedeckt werden. Aus diesem Grund wird der Fehlbetrag mit der Bilanzposition „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ verrechnet.

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 sind Rückstellungen und Ermächtigungsreste zu bilden. Der Kreistag hat darüber zu beraten. Diese sind in Anlage 1 und 2 ersichtlich.

 

Im Nachgang wird der Jahresabschluss 2023 durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung

geprüft und dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.

 

Der vorläufige Jahresabschluss 2023 wird in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und

Finanzen ausführlich vorgestellt. Die Präsentation wird im Vorfeld der Sitzung nachgereicht und in das ALLRIS eingestellt.

 

Die Kliniken Ostalb gkAöR erhalten über den Ostalbkreis sog. Betriebsmittel, damit der tägliche Bedarf an liquiden Mitteln gewährleistet ist. Zur Verbesserung der Liquidität bei den Kliniken soll zum 01.07.2024 vom Ostalbkreis eine erste Tranche in Höhe von 35 Mio. € auf das bislang berechnete vorläufige Jahresergebnis in Höhe von -39 Mio. € ausbezahlt werden. 4 Mio. € wurden in 2023 bereits als Strukturbeitrag geleistet und überwiesen. Der Auszahlungsbetrag entspricht der Höhe der gebildeten Rückstellung. Das tatsächliche Jahresergebnis wird nach Prüfung durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung in der Sitzung am 17.12.2024 vom Kreistag festgestellt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 


Anlage

 

Anlage 1: Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2023/2024

Anlage 2:  Zusammenstellung der Rückstellungen 2023

 

Sichtvermerke

 

gez. Stocker, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2023-2024 (157 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Zusammenstellung der Rückstellungen 2023 (140 KB)