Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)
a) den Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 187.132,49 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 123.023,27 EUR festzustellen und dem Defizitausgleich zuzustimmen,
b) die Entnahme der Zuschüsse des Ostalbkreises für 2023 aus der Kapitalrücklage zu genehmigen,
c) dem Wirtschaftsplan 2025 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen,
d) das Büro ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Herrn Dipl. oec. Heinz Lutz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Eutighofer Str. 120, 73525 Schwäbisch Gmünd, zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2024 zu bestellen.
2. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WIRO) der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1. a) Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz vorgenommen.
Der Jahresabschluss 2023 wurde von der ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde am 08.04.2024 erteilt.
Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2023 weist eine Bilanzsumme (Anlage 1) in Höhe von 187.132,49 EUR sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 123.023,27 EUR aus. Berücksichtigt man die der WiRO im Geschäftsjahr 2023 zugeflossenen unterjährigen Zuschüsse des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 105.000 EUR (davon Anteil Ostalbkreis 50.000 EUR), ergibt sich ein Defizit von 18.023,27 EUR.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 18.023,27 EUR auszugleichen.
Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Ausgleichsbetrag von 11.895,36 EUR. Der Zuschuss wird in die Kapitalrücklage mittels Bareinlage eingezahlt.
Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 1. b) Entnahme aus der Kapitalrücklage
Der unterjährige Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 105.000 EUR und der Defizitausgleichsbetrag von 18.023,27 EUR wird mittels Bareinlage in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Betrag von 123.023,27 EUR wird zur Deckung des Verlusts aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der Kapitalrücklage entnommen. Zu 1. c) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2025 und des 5-jährigen Finanzplans
Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen (Anlage 3).
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2025 und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 1. d) Bestellung des Abschlussprüfers
Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 der Gesellschafterversammlung empfohlen, das Büro ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Herrn Dipl. oec. Heinz Lutz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Eutighofer Str. 120, 73525 Schwäbisch Gmünd, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2024 zu bestellen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 2.) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Gemäß §7k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
---
Anlagen
Anlage 1: Handelsbilanz zum 31.12.2023 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2023 Anlage 3: Wirtschaftsplan 2025 und fünfjähriger Finanzplan Anlage 4: Jahresbericht 2023 über die Aktivitäten der WiRO Sichtvermerke
gez. Kaiser, WiRO gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |