Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Ausgangssituation und Allgemeines Mit der Verabschiedung des Teilhabeplans für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und wesentlich seelischer Behinderung im Ostalbkreis im Jahr 2011 stand bereits fest, dass der Teilhabeplan der Beginn eines fortdauernden Planungsprozesses sein würde. Der Bericht bildete die Grundlage für die Arbeit der Sozialplanung für diesen Personenkreis im Ostalbkreis.
Zielgruppe des Teilhabeplans 2011 waren Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und wesentlich seelischer Behinderung. Auf der Grundlage einer umfangreichen und soliden Datenbasis wurde in dem Bericht die Angebotsstruktur detailliert beschrieben und analysiert. Ein Ausblick mit Perspektiven bot wichtige Impulse für die Ausgestaltung der Angebote im Ostalbkreis. Da sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen verändern, neue Entwicklungen eintreten und politische Prioritäten neu gesetzt werden, ist eine kontinuierliche Fortschreibung sinnvoll und erforderlich.
Fortschreibung des Teilhabeplans Mit dem Inkrafttreten des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) auf Landesebene am 01.01.2015 erhalten Hilfen für psychisch kranke oder auf Grund einer solchen Erkrankung behinderte Menschen erstmals in Baden-Württemberg eine gesetzliche Grundlage. Des Weiteren führte die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) 2017 zu erheblichen Veränderungen in der Eingliederungshilfe.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Landkreisverwaltung die Teilhabeplanung für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und wesentlich seelischer Behinderung im Ostalbkreis fortzuschreiben. Grundlegendes Ziel der Teilhabeplanung ist es, Politik und Öffentlichkeit über die Situation von Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen und wesentlich seelischer Behinderung im Ostalbkreis empirisch und fachlich fundiert zu informieren und für deren Belange zu sensibilisieren. Des Weiteren sollen Angebote für diesen Personenkreis analysiert und bewertet sowie Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung erarbeitet werden.
In enger Kooperation mit den Trägern und Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen Daten zu den Schwerpunkten Arbeit, Wohnen, Medizinische Versorgung und Niederschwellige Angebote erhoben und analysiert werden. Die Schwerpunkte wurden in Abstimmung mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund im Ostalbkreis besprochen und festgelegt.
Neben der Datenauswertung ist eine Neuentwicklung sowie Anpassung von Handlungsempfehlungen an die aktuellen Rahmenbedingungen vorgesehen. Wie bei der Teilhabeplanung 2011 soll der gesamte Planungsprozess in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen relevanten Akteuren im Ostalbkreis erfolgen. Dazu soll ein begleitendes Gremium zur Fortschreibung der Teilhabeplanung einberufen werden.
Vorschlag der Verwaltung Wie bei der Teilhabeplanung für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und wesentlich seelischer Behinderung im Jahr 2011 ist auch bei der Fortschreibung vorgesehen, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Diese soll insbesondere die Datenerhebung und -analyse sowie die Bedarfsprognose umfassen. Es handelt sich dabei um einen Dienstleistungsauftrag, der in angemessener Form im Wettbewerb zu vergeben ist. Die Verwaltung wird deshalb mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und weiteren in Frage kommenden Instituten Kontakt aufnehmen und entsprechende Angebote einholen.
Finanzierung und FolgekostenDie Kosten für die fachliche Unterstützung belaufen sich schätzungsweise auf rund 35.000 Euro. Die genauen Kosten können erst nach Vorlage eines konkreten Angebotes beziffert werden.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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