Bürgerinformationssystem

Vorlage - 076/2024  

 
 
Betreff: Netzwerkkoordinationsstelle Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ostalbkreis beteiligt sich in den Jahren 2025 und 2026 anteilig an den Kosten für die Koordination des Hospiz- und Palliativnetzwerkes im Ostalbkreis.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangssituation

Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Im Mittelpunkt der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen steht das Ziel, eine gute Versorgung bei schwerer Erkrankung und am Lebensende zu gewährleisten. Hierzu zählt auch, Menschen in ihrer letzten Lebensphase Orientierung und Unterstützung zu geben, ihre Lebensqualität zu verbessern, ihre Autonomie und Würde zu erhalten sowie ihnen ein Leben und Sterben individuell in der gewünschten Umgebung zu ermöglichen.

 

Förderung der Netzwerkkoordination

Um die Hospiz- und Palliativversorgung zu stärken, wurde im SGB V (Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch) geregelt, dass die Krankenkassen „die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator“ mitfördern (§ 39d SGB V). Die Förderung soll dabei gewährleisten, dass bestehende Strukturen und bestehendes ehrenamtliches Engagement grundsätzlich erhalten bleiben. Die Finanzierung der Netzwerke soll vielmehr durch die Förderung der Netzwerkkoordination von Seiten der Krankenkassen ergänzt und verbessert werden. Mit der Förderung der Stelle der Netzwerkkoordination sollen die regionalen Akteurinnen und Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung darin unterstützt werden, sich untereinander besser abzustimmen, ihre Aktivitäten zu koordinieren und Ressourcen zu bündeln.

 

Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 31.03.2022.

 

Der Auschuss für Soziales und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 beschlossen, dass sich der Ostalbkreis im Jahr 2024 mit 15.000 Euro an den Kosten für die Koordination des Hospiz- und Palliativnetzwerks beteiligt.

Die Netzwerkkoordination wurde beim Malteser Hilfsdienst e.V. mit einem Stellenumfang von 25 % angesiedelt. Die Netzwerkkoordinatorin Heike Barth übernimmt im Rahmen ihrer Aufgaben übergreifende Koordinierungstätigkeiten. Sie hat dabei eine neutrale Rolle einzunehmen.

Die Förderung der Netzwerkkoordination erfolgt als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben bis zu maximal 15.000 Euro pro Jahr. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Stadt- und Landkreise im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge an der Förderung in gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beteiligen.

Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass sich das Netzwerk aus verschiedenen Angeboten sowie Netzwerkpartnerinnen und -partnern in der Region zusammensetzt. Die Mitglieder des Netzwerkes Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis sind Vertreterinnen und Vertreter:

  • der ambulanten Pflegedienste,
  • der stationären Pflegeeinrichtungen,
  • der Kreisärzteschaft,
  • der Kliniken Ostalb,
  • der Hospizdienste,
  • des Kinder-und Jugendhospizdienstes,
  • der stationären Hospize,
  • des SAPV Teams Ostalb,
  • Beraterinnen und Berater der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g Sozialgesetzbuch V,
  • der kommunalen oder kirchlichen Seelsorge und Trauerbegleitung,
  • der Krebsberatungsstelle Ostwürttemberg,
  • des Landratsamts Ostalbkreis,
  • des Pflegestützpunktes Ostalbkreis,
  • der Krankenkassen.

 

Im Januar 2024 fand das erste Treffen des Netzwerkes statt. Für das Jahr 2024 wurden folgende Projekte und Ziele definiert, die von der Netzwerkkoordinatorin umgesetzt werden:

 

  • Erstellung einer Internetseite des Hospiz- und Palliativnetzwerks Ostalbkreis
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung eines Stärketages für die Mitarbeitenden der stationären Hospize und ambulanten Hospizdienste
  • Erstellung eines Logos
  • Erstellung einer Broschüre für das Hospiz- und Palliativnetzwerk Ostalbkreis sowie Vorstellung der Broschüre in der Öffentlichkeit
  • Teilnahme am Gmünder Forum für pflegende Angehörige mit einem Stand, um die Öffentlichkeit für das Thema Hospiz- und Palliativversorgung zu sensibilisieren

 

Neben der Umsetzung der Projekte im Jahr 2024 besuchte die Netzwerkkoordinatorin alle Netzwerkpartner, um den Austausch zu fördern und die Einrichtungen sowie deren Arbeit besser kennenzulernen.

 

Für das Jahr 2025 wird aktuell ein Fortbildungsprogramm für Mitarbeitende der Netzwerkpartnerinnen und -partner ausgearbeitet. Des Weiteren soll im Jahr 2025 die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden. Hierzu soll es zukünftig einen Veranstaltungskalender geben, in dem die Angebote des Netzwerks gebündelt werden.

 

Zudem soll es im Jahr 2025 und 2026 weiterhin regelmäßige Netzwerktreffen geben, um die Zusammenarbeit zu stärken und Schnittstellenproblematiken abzubauen. Geplant ist zudem der Aufbau einer Steuerungsgruppe mit einem regelmäßigen Austausch.

 

 

Netzwerkkoordination Ostalbkreis

 

Um die Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis weiter zu stärken, soll die Koordinierungsstelle mit einem Stellenumfang von 25 % beim Malteser Hilfsdienst e.V. weiter gefördert werden. Der Stellenanteil entspricht der maximalen Fördersumme von 30.000 Euro (jeweils 15.000 Euro Krankenkassen und Ostalbkreis). Die Antragsfrist endet am 30.09.2024.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Ausgehend von einer maximalen Förderung durch die Krankenkassen in Höhe von jeweils 15.000 Euro für das Jahr 2025 und 2026 hat sich der Ostalbkreis in gleicher Höhe, d. h. ebenfalls mit 15.000 Euro, zu beteiligen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2025 sowie 2026 beim Produkt 3180080000/43180000 zu berücksichtigen.

 

 


Anlagen

 

---

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II 

gez. Dr. Bläse, Landra