Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ostalbkreis beteiligt sich in den Jahren 2025 und 2026 anteilig an den Kosten für die Koordination des Hospiz- und Palliativnetzwerkes im Ostalbkreis.
Sachverhalt/Begründung
Ausgangssituation Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Im Mittelpunkt der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen steht das Ziel, eine gute Versorgung bei schwerer Erkrankung und am Lebensende zu gewährleisten. Hierzu zählt auch, Menschen in ihrer letzten Lebensphase Orientierung und Unterstützung zu geben, ihre Lebensqualität zu verbessern, ihre Autonomie und Würde zu erhalten sowie ihnen ein Leben und Sterben individuell in der gewünschten Umgebung zu ermöglichen.
Förderung der Netzwerkkoordination Um die Hospiz- und Palliativversorgung zu stärken, wurde im SGB V (Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch) geregelt, dass die Krankenkassen „die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator“ mitfördern (§ 39d SGB V). Die Förderung soll dabei gewährleisten, dass bestehende Strukturen und bestehendes ehrenamtliches Engagement grundsätzlich erhalten bleiben. Die Finanzierung der Netzwerke soll vielmehr durch die Förderung der Netzwerkkoordination von Seiten der Krankenkassen ergänzt und verbessert werden. Mit der Förderung der Stelle der Netzwerkkoordination sollen die regionalen Akteurinnen und Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung darin unterstützt werden, sich untereinander besser abzustimmen, ihre Aktivitäten zu koordinieren und Ressourcen zu bündeln.
Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 31.03.2022.
Der Auschuss für Soziales und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 beschlossen, dass sich der Ostalbkreis im Jahr 2024 mit 15.000 Euro an den Kosten für die Koordination des Hospiz- und Palliativnetzwerks beteiligt. Die Netzwerkkoordination wurde beim Malteser Hilfsdienst e.V. mit einem Stellenumfang von 25 % angesiedelt. Die Netzwerkkoordinatorin Heike Barth übernimmt im Rahmen ihrer Aufgaben übergreifende Koordinierungstätigkeiten. Sie hat dabei eine neutrale Rolle einzunehmen. Die Förderung der Netzwerkkoordination erfolgt als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben bis zu maximal 15.000 Euro pro Jahr. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Stadt- und Landkreise im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge an der Förderung in gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beteiligen. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass sich das Netzwerk aus verschiedenen Angeboten sowie Netzwerkpartnerinnen und -partnern in der Region zusammensetzt. Die Mitglieder des Netzwerkes Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis sind Vertreterinnen und Vertreter:
Im Januar 2024 fand das erste Treffen des Netzwerkes statt. Für das Jahr 2024 wurden folgende Projekte und Ziele definiert, die von der Netzwerkkoordinatorin umgesetzt werden:
Neben der Umsetzung der Projekte im Jahr 2024 besuchte die Netzwerkkoordinatorin alle Netzwerkpartner, um den Austausch zu fördern und die Einrichtungen sowie deren Arbeit besser kennenzulernen.
Für das Jahr 2025 wird aktuell ein Fortbildungsprogramm für Mitarbeitende der Netzwerkpartnerinnen und -partner ausgearbeitet. Des Weiteren soll im Jahr 2025 die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden. Hierzu soll es zukünftig einen Veranstaltungskalender geben, in dem die Angebote des Netzwerks gebündelt werden.
Zudem soll es im Jahr 2025 und 2026 weiterhin regelmäßige Netzwerktreffen geben, um die Zusammenarbeit zu stärken und Schnittstellenproblematiken abzubauen. Geplant ist zudem der Aufbau einer Steuerungsgruppe mit einem regelmäßigen Austausch.
Netzwerkkoordination Ostalbkreis
Um die Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis weiter zu stärken, soll die Koordinierungsstelle mit einem Stellenumfang von 25 % beim Malteser Hilfsdienst e.V. weiter gefördert werden. Der Stellenanteil entspricht der maximalen Fördersumme von 30.000 Euro (jeweils 15.000 Euro Krankenkassen und Ostalbkreis). Die Antragsfrist endet am 30.09.2024.
Finanzierung und Folgekosten
Ausgehend von einer maximalen Förderung durch die Krankenkassen in Höhe von jeweils 15.000 Euro für das Jahr 2025 und 2026 hat sich der Ostalbkreis in gleicher Höhe, d. h. ebenfalls mit 15.000 Euro, zu beteiligen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2025 sowie 2026 beim Produkt 3180080000/43180000 zu berücksichtigen.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landra |
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