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Vorlage - 072/2024  

 
 
Betreff: Neu- und Weiterbewilligungsanträge zur Förderung der Schulsozialarbeit
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
03.06.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
18.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen geändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:

 

  1. Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2024/2025, frühestens ab 01.08.2024, die unter Punkt II. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellenumfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ (Stand März 2015).

 

  1. Der Ostalbkreis fördert die unter Punkt IV. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen für weitere drei Jahre, d. h. bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.

 

  1. Der Antrag der Stadt Aalen (siehe III.) wird zurückgestellt. Über ihn soll nach Fortschreibung der Konzeption des Ostalbkreises gesondert (außerhalb des sonstigen Antragverfahrens) entschieden werden.

 

Alternativ wird beantragt, dass der Ostalbkreis die unter Punkt III. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellenumfang ab dem Schuljahr 2024/2025, frühestens ab 01.08.2024 - im Rahmen einer Ausnahmeregelung und im Vorgriff auf die Fortschreibung der Konzeption des Ostalbkreises - fördert.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Schulsozialarbeit ist seit vielen Jahren ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der Jugendhilfe. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Verzahnung der Kinder- und Jugendhilfe mit den Aufgaben des Bildungssystems. Schulsozialarbeit fördert junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung und trägt so dazu bei, Bildungsbenachteiligungen abzubauen bzw. zu vermeiden. Die Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften ist ebenfalls ein wichtiges Element. Daher arbeitet die Schulsozialarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen eng zusammen.

 

Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden die Angebote der Schulsozialarbeit im Juni 2021 bundesweit als gesetzlich geregelte Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in einem eigenen Paragrafen verankert.

 

Auch im Ostalbkreis hat sich die Schulsozialarbeit fest etabliert. Mit einem Stellenumfang von 59,75 Vollzeitstellen profitieren aktuell 59 Allgemeinbildende Schulen bzw. Schulzentren und die drei Beruflichen Schulzentren im Ostalbkreis von diesem unterstützenden Angebot. Träger der Schulsozialarbeit sind neun Städte und Gemeinden, sechs Träger der freien Jugendhilfe sowie der Ostalbkreis.

 

Seit 2012 fördert das Land Baden-Württemberg die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einem Festbetrag von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr. Die restlichen Personalkosten werden je zur Hälfte vom jeweiligen Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Im Haushaltsplan für das Jahr 2024 sind für die Schulsozialarbeit an den Allgemeinbildenden Schulen, die nicht in Trägerschaft des Ostalbkreises sind, insgesamt 1.623.153 Euro eingestellt. Für die kreiseigenen Beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) beläuft sich der Haushaltsansatz im Jahr 2024 auf 353.340 Euro.

 

Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis bildet die Konzeption in der vom Kreistag am 24.03.2015 verabschiedeten Fassung. In dieser Konzeption werden unter anderem die Fördervoraussetzungen, das Antragsverfahren und der Förderumfang beschrieben.

 

 

II. Neuanträge

 

Zum Schuljahr 2024/2025 sind beim Ostalbkreis vier Anträge auf neue Schulsozialarbeitsstellen und sechs Anträge auf Stellenerweiterung eingegangen mit einem Stellenumfang von insgesamt 3,65 Vollzeitstellen.


Anträge auf neue Schulsozialarbeitsstellen

 

  1. Schule: Schöner-Graben-Schule Ellwangen
    Schulart(en): Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum               (SBBZ) – Förderschwerpunkt Lernen
    Anzahl der Schüler: 63
    Träger der Schulsozialarbeit: Stadt Ellwangen
    Beantragter Stellenumfang: 0,5

 

  1. Schule: Grundschule Iggingen
    Schulart(en): Grundschule
    Anzahl der Schüler: 107
    Träger der Schulsozialarbeit: (noch offen)
    Beantragter Stellenumfang: 0,5

 

  1. Schule: Stauferschule Schwäbisch Gmünd
    Schulart(en): Grundschule
    Anzahl der Schüler: 112
    Träger der Schulsozialarbeit: Franz von Assisi gGmbH Schwäbisch Gmünd
    Beantragter Stellenumfang: 0,5

 

  1. Schule: Uhlandschule Schwäbisch Gmünd-Bettringen
    Schulart(en): Grundschule
    Anzahl der Schüler: 226
    Träger der Schulsozialarbeit: Franz von Assisi gGmbH Schwäbisch Gmünd
    Beantragter Stellenumfang: 0,5
     

 

Anträge auf Stellenerweiterung

 

  1. Schule: Karl-Stirner-Schule Rosenberg
    Schulart(en): Gemeinschaftsschule
    Anzahl der Schüler: 290
    Beginn der Schulsozialarbeit: Sept. 2012
    Träger der Schulsozialarbeit: Gemeinde Roseberg
    Stellenumfang bisher: 0,5
    Beantragter Stellenumfang: 0,75

 

  1. Schule: Adalbert-Stifter-Realschule Schwäbisch Gmünd
    Schulart(en): Realschule
    Anzahl der Schüler: 610
    Beginn der Schulsozialarbeit: Jan. 2013
    Träger der Schulsozialarbeit: Franz von Assisi gGmbH Schwäbisch Gmünd
    Stellenumfang bisher: 1,7
    Beantragter Stellenumfang: 2,0


  1. Schule: Friedensschule Schwäbisch Gmünd
    Schulart(en): Gemeinschaftsschule
    Anzahl der Schüler: 539
    Beginn der Schulsozialarbeit: 2009
    Träger der Schulsozialarbeit: Franz von Assisi gGmbH Schwäbisch Gmünd
    Stellenumfang bisher: 1,7
    Beantragter Stellenumfang: 1,75

 

  1. Schule: Mozartschule Schwäbisch Gmünd
    Schulart(en): Gemeinschaftsschule
    Anzahl der Schüler: 414
    Beginn der Schulsozialarbeit: 2000
    Träger der Schulsozialarbeit: Franz von Assisi gGmbH Schwäbisch Gmünd
    Stellenumfang bisher: 1,7
    Beantragter Stellenumfang: 2,0

 

  1. Schule: Hans-Baldung-Gymnasium Schwäbisch Gmünd
    Schulart(en): Gymnasium
    Anzahl der Schüler: 831
    Beginn der Schulsozialarbeit: 2018
    Träger der Schulsozialarbeit: Franz von Assisi gGmbH Schwäbisch Gmünd
    Stellenumfang bisher: 0,75
    Beantragter Stellenumfang: 1,0

 

  1. Schule: Sechta-Ries-Schule Unterschneidheim
    Schulart(en): Werkreal- und Realschule
    Anzahl der Schüler: 470
    Beginn der Schulsozialarbeit: Sept. 2021
    Träger der Schulsozialarbeit: Gemeinde Unterschneidheim
    Stellenumfang bisher: 0,5
    Beantragter Stellenumfang: 1,0

 

 

III. Antrag der Stadt Aalen

 

Die Stadt Aalen stellte den Antrag, an folgenden Grundschulen jeweils eine 25 %-Stelle für die Schulsozialarbeit einzurichten:

 

  1. Grauleshofschule Aalen
  2. Rombachschule Aalen-Unterrombach
  3. Kappelbergschule Aalen-Hofen
  4. Schwarzfeldschule Aalen-Dewangen
  5. Reinhard-von-König-Schule Aalen-Fachsenfeld
  6. Gartenschule Aalen-Ebnat
  7. Grundschule Aalen-Waldhausen

 

Dies entspricht insgesamt 1,75 Vollzeitstellen.

Die bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.07.2023 bzw. des Kreistags am 25.07.2023 bewilligten 50 %-Stellen für die

 

        Langertschule Aalen,

        Braunenbergschule Aalen-Wasseralfingen und

        Weitbrechtschule Aalen-Wasseralfingen

 

wurden noch nicht umgesetzt und sollen nun ebenfalls in jeweils 25 %-Stellen umgewandelt werden, so dass es sich insgesamt um einen Stellenzuwachs um eine Vollzeitstelle handelt.

 

In der Konzeption des Ostalbkreises ist geregelt, dass der Stellenumfang an einer Schule bzw. an Schulzentren und Schulverbünden mindestens 50 % betragen muss. D. h., dass der Antrag der Stadt Aalen nicht der Landkreiskonzeption entspricht.

 

Auch für die Gewährung des Landeszuschusses ist grundsätzlich ein Stellenumfang von mindestens 50 % erforderlich – gebunden an eine Fachkraft. Allerdings kann die Fachkraft an bis zu zwei Schulstandorten eingesetzt werden, bei Kleinstschulen in begründeten Fällen auch an bis zu drei Schulstandorten.

 

Die Stadt Aalen begründet ihren Antrag damit, dass die Herausforderungen auch in eher kleinen und ländlich geprägten Grundschulen zunehmen und ein Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung vorhanden ist. Die Stadt legt bei der Bemessung von Schulsozialarbeit an ihren Schulen einen Fachkraftschlüssel für die verschiedenen Schularten zugrunde. Für die Mehrzahl der Grundschulen würde aufgrund der geringen Schülerzahlen ein Stellenanteil unter 50 % entstehen. Die Stadt möchte daher bei der Versorgung der kleinen Grundschulen angemessen agieren, eine Gleichbehandlung mit Blick auf die weiterführenden Schulen gewährleisten und insbesondere angesichts des Fachkräftemangels sorgfältig mit den Ressourcen umgehen. Daher soll jeweils eine Fachkraft mit mind. 50 % beschäftigt und in max. zwei Schulen eingesetzt werden.

 

 

IV. Weiterbewilligungsanträge ab dem Schuljahr 2024/2025

 

In der Landkreiskonzeption ist geregelt, dass eine Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis für längstens drei Jahre erfolgt. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Im Antrag sind die Gründe für eine Fortführung der Schulsozialarbeit detailliert darzulegen.

 

Beim Ostalbkreis sind folgende Anträge auf Weiterbewilligung ab dem kommenden Schuljahr eingegangen:

 

  1. Schule: Schillerschule Aalen
    Schulart(en): Gemeinschaftsschule
    Beginn der Schulsozialarbeit: Jan. 2003
    Träger der Schulsozialarbeit: Stadt Aalen
    Stellenumfang: 2,0


  1. Schule: Uhland-Realschule Aalen
    Schulart(en): Realschule
    Beginn der Schulsozialarbeit: Jan. 2010
    Träger der Schulsozialarbeit: Stadt Aalen
    Stellenumfang: 1,0

 

  1. Schule: Schubart-Gymnasium Aalen
    Schulart(en): Gymnasium
    Beginn der Schulsozialarbeit: Okt. 2015
    Träger der Schulsozialarbeit: Stadt Aalen
    Stellenumfang: 0,5

 

  1. Schule: Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen
    Schulart(en): Gymnasium
    Beginn der Schulsozialarbeit: Sept. 2015
    Träger der Schulsozialarbeit: Stadt Aalen
    Stellenumfang: 1,0

 

  1. Schule: Kopernikus-Gymnasium Aalen-Wasseralfingen
    Schulart(en): Gymnasium
    Beginn der Schulsozialarbeit: Nov. 2015
    Träger der Schulsozialarbeit: Stadt Aalen
    Stellenumfang: 0,5

 

  1. Schule: Kocherburgschule Aalen-Unterkochen
    Schulart(en): Gemeinschaftsschule
    Beginn der Schulsozialarbeit: März 2013
    Träger der Schulsozialarbeit: Stadt Aalen
    Stellenumfang: 1,0

 

  1. Schule: Realschule Bopfingen
    Schulart(en): Realschule
    Beginn der Schulsozialarbeit: Sept. 2012
    Träger der Schulsozialarbeit: DRK Kreisverband Aalen e. V.
    Stellenumfang: 0,5

 

  1. Schule: Mittelhofschule Ellwagen
    Schulart(en): Gemeinschaftsschule
    Beginn der Schulsozialarbeit: Nov. 2012
    Träger der Schulsozialarbeit: Stadt Ellwangen
    Stellenumfang: 1,0

 

  1. Schule: Peutinger-Gymnasium Ellwangen
    Schulart(en): Gymnasium
    Beginn der Schulsozialarbeit: Sept. 2020
    Träger der Schulsozialarbeit: Stadt Ellwagen
    Stellenumfang: 1,0


  1. Schule: Deutschorden-Schule Lauchheim
    Schulart(en): Grund- und Realschule
    Beginn der Schulsozialarbeit: Jan. 2009
    Träger der Schulsozialarbeit: Stadt Lauchheim
    Stellenumfang: 0,75

 

  1. Schule: Schulzentrum Leinzell
    Schulart(en): Grund-, Werkreal- und Realschule
    Beginn der Schulsozialarbeit: Jan. 2013
    Träger der Schulsozialarbeit: Franz von Assisi gGmbH Schwäbisch Gmünd
    Stellenumfang: 1,0

 

  1. Schule: Dreißentalschule Oberkochen
    Schulart(en): Gemeinschaftsschule
    Beginn der Schulsozialarbeit: Sept. 2008
    Träger der Schulsozialarbeit: Caritas Ost-Württemberg
    Stellenumfang: 1,0

 

  1. Schule: Scheffold-Gymnasium Schwäbisch Gmünd
    Schulart(en): Gymnasium
    Beginn der Schulsozialarbeit: Sept. 2018
    Träger der Schulsozialarbeit: Franz von Assisi gGmbH Schwäbisch Gmünd
    Stellenumfang: 0,5

 

  1. Schule: Propsteischule Westhausen
    Schulart(en): Gemeinschaftschule
    Beginn der Schulsozialarbeit: Nov. 2015
    Träger der Schulsozialarbeit: Gemeinde Westhausen
    Stellenumfang: 0,8

 

 

V. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

In den Antragsbegründungen werden die vielfältigen Herausforderungen und Problemstellungen an den Schulen ausführlich dargelegt, z. B. Zunahme an Schülerinnen und Schülern, starke Heterogenität der Schülerschaft, individuelle Probleme bei den Kindern oder im familiären Bereich, Verhaltensauffälligkeiten verschiedenster Art, Schulverdrossenheit, Versagensängste, Schulabsentismus, Mobbing/Cybermobbing, sprachliche Defizite, verbale und körperliche Gewalt, starker Medienkonsum, psychische Belastungen und Auffälligkeiten usw.

 

Aus den Antragsbegründungen für Stellenerweiterungen geht insbesondere hervor, dass die Schulsozialarbeit mit dem bisherigen Stellenumfang deutlich an ihre Grenzen stößt und den vorhandenen Bedarf nicht (mehr) decken kann.

 

Für die bereits laufenden Projekte haben die Antragsteller die Notwendigkeit einer Fortführung der Schulsozialarbeit dargelegt und ausführlich begründet.


Sämtliche Anträge wurden auch vom Staatlichen Schulamt Göppingen und vom Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises geprüft. Sowohl seitens des Staatlichen Schulamts als auch des Geschäftsbereichs Jugend und Familie werden sämtliche Anträge befürwortet.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ab dem Schuljahr 2024/2025 die Schulsozialarbeit an den unter II. genannten Schulen im beantragten Stellenumfang sowie an den unter IV. aufgeführten Schulen für weitere drei Jahre zu fördern.

 

Im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Konzeption zur Schulsozialarbeit im Ostalbkreis und der angekündigten Änderungen der Fördersystematik des Landes Baden-Württemberg ab dem Jahr 2025 soll auch die bisherige Regelung zur personellen Mindestausstattung bzw. zum Einsatz an mehreren Schulen überprüft werden. Wie unter III. aufgeführt, ist nach den Landesrichtlinien ein Einsatz an bis zu zwei Schulen möglich. Allerdings ist gerade dieser Punkt im Hinblick auf Effizienz und Kosten-Nutzen sowie die Wirksamkeit von solchen geringen Stellenanteilen auch Thema der Kritik des Rechnungshofes und man ist daher gespannt, wie das Land bei der Fortschreibung auf solche Einwände reagiert. Zudem ist die Finanzierung der Schulsozialarbeit derzeit insgesamt ein großer Streitpunkt zwischen Land und den kommunalen Landesverbänden.

 

Der Antrag der Stadt Aalen (siehe III.) widerspricht der aktuellen Konzeption des Ostalbkrei-ses, weshalb die Verwaltung vorschlägt, den Antrag zurückzustellen und darüber nach Ver-abschiedung der fortgeschriebenen Landkreiskonzeption gesondert, d. h. außerhalb des sonstigen Antragverfahrens, zu entscheiden. Allerdings drängt die Stadt Aalen auf eine sofortige Entscheidung. Ein Beschluss kann jedoch nur als Ausnahme - im Vorgriff auf die Fortschreibung der Konzeption - gefasst werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Mehraufwand des Landkreises für die neu beantragten 3,65 Stellen beläuft sich im Jahr 2024 – abzüglich des Landesförderung und der Beteiligung der Schulträger – auf ca. 49.000 Euro. Im Folgejahr wird mit einem Kreisanteil in Höhe von ca. 106.000 Euro gerechnet.

 

Unter Berücksichtigung der von der Stadt Aalen beantragten Stellen im Gesamtumfang einer Vollzeitstelle, beträgt der Mehraufwand des Landkreises im Jahr 2024 insgesamt ca. 62.600 Euro. Im Jahr 2025 muss dann mit einem Kreisanteil in Höhe von ca. 135.200 Euro gerechnet werden.

 

Die Kosten für die Weiterbewilligungen sind bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2024 beim Produkt 3620020000/43120000 (Anlage 9) berücksichtigt.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat