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Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:
Alternativ wird beantragt, dass der Ostalbkreis die unter Punkt III. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellenumfang ab dem Schuljahr 2024/2025, frühestens ab 01.08.2024 - im Rahmen einer Ausnahmeregelung und im Vorgriff auf die Fortschreibung der Konzeption des Ostalbkreises - fördert.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Schulsozialarbeit ist seit vielen Jahren ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der Jugendhilfe. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Verzahnung der Kinder- und Jugendhilfe mit den Aufgaben des Bildungssystems. Schulsozialarbeit fördert junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung und trägt so dazu bei, Bildungsbenachteiligungen abzubauen bzw. zu vermeiden. Die Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften ist ebenfalls ein wichtiges Element. Daher arbeitet die Schulsozialarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen eng zusammen.
Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden die Angebote der Schulsozialarbeit im Juni 2021 bundesweit als gesetzlich geregelte Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in einem eigenen Paragrafen verankert.
Auch im Ostalbkreis hat sich die Schulsozialarbeit fest etabliert. Mit einem Stellenumfang von 59,75 Vollzeitstellen profitieren aktuell 59 Allgemeinbildende Schulen bzw. Schulzentren und die drei Beruflichen Schulzentren im Ostalbkreis von diesem unterstützenden Angebot. Träger der Schulsozialarbeit sind neun Städte und Gemeinden, sechs Träger der freien Jugendhilfe sowie der Ostalbkreis.
Seit 2012 fördert das Land Baden-Württemberg die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einem Festbetrag von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr. Die restlichen Personalkosten werden je zur Hälfte vom jeweiligen Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Im Haushaltsplan für das Jahr 2024 sind für die Schulsozialarbeit an den Allgemeinbildenden Schulen, die nicht in Trägerschaft des Ostalbkreises sind, insgesamt 1.623.153 Euro eingestellt. Für die kreiseigenen Beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) beläuft sich der Haushaltsansatz im Jahr 2024 auf 353.340 Euro.
Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis bildet die Konzeption in der vom Kreistag am 24.03.2015 verabschiedeten Fassung. In dieser Konzeption werden unter anderem die Fördervoraussetzungen, das Antragsverfahren und der Förderumfang beschrieben.
II. Neuanträge
Zum Schuljahr 2024/2025 sind beim Ostalbkreis vier Anträge auf neue Schulsozialarbeitsstellen und sechs Anträge auf Stellenerweiterung eingegangen mit einem Stellenumfang von insgesamt 3,65 Vollzeitstellen. Anträge auf neue Schulsozialarbeitsstellen
Anträge auf Stellenerweiterung
III. Antrag der Stadt Aalen
Die Stadt Aalen stellte den Antrag, an folgenden Grundschulen jeweils eine 25 %-Stelle für die Schulsozialarbeit einzurichten:
Dies entspricht insgesamt 1,75 Vollzeitstellen. Die bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.07.2023 bzw. des Kreistags am 25.07.2023 bewilligten 50 %-Stellen für die
Langertschule Aalen, Braunenbergschule Aalen-Wasseralfingen und Weitbrechtschule Aalen-Wasseralfingen
wurden noch nicht umgesetzt und sollen nun ebenfalls in jeweils 25 %-Stellen umgewandelt werden, so dass es sich insgesamt um einen Stellenzuwachs um eine Vollzeitstelle handelt.
In der Konzeption des Ostalbkreises ist geregelt, dass der Stellenumfang an einer Schule bzw. an Schulzentren und Schulverbünden mindestens 50 % betragen muss. D. h., dass der Antrag der Stadt Aalen nicht der Landkreiskonzeption entspricht.
Auch für die Gewährung des Landeszuschusses ist grundsätzlich ein Stellenumfang von mindestens 50 % erforderlich – gebunden an eine Fachkraft. Allerdings kann die Fachkraft an bis zu zwei Schulstandorten eingesetzt werden, bei Kleinstschulen in begründeten Fällen auch an bis zu drei Schulstandorten.
Die Stadt Aalen begründet ihren Antrag damit, dass die Herausforderungen auch in eher kleinen und ländlich geprägten Grundschulen zunehmen und ein Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung vorhanden ist. Die Stadt legt bei der Bemessung von Schulsozialarbeit an ihren Schulen einen Fachkraftschlüssel für die verschiedenen Schularten zugrunde. Für die Mehrzahl der Grundschulen würde aufgrund der geringen Schülerzahlen ein Stellenanteil unter 50 % entstehen. Die Stadt möchte daher bei der Versorgung der kleinen Grundschulen angemessen agieren, eine Gleichbehandlung mit Blick auf die weiterführenden Schulen gewährleisten und insbesondere angesichts des Fachkräftemangels sorgfältig mit den Ressourcen umgehen. Daher soll jeweils eine Fachkraft mit mind. 50 % beschäftigt und in max. zwei Schulen eingesetzt werden.
IV. Weiterbewilligungsanträge ab dem Schuljahr 2024/2025
In der Landkreiskonzeption ist geregelt, dass eine Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis für längstens drei Jahre erfolgt. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Im Antrag sind die Gründe für eine Fortführung der Schulsozialarbeit detailliert darzulegen.
Beim Ostalbkreis sind folgende Anträge auf Weiterbewilligung ab dem kommenden Schuljahr eingegangen:
V. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
In den Antragsbegründungen werden die vielfältigen Herausforderungen und Problemstellungen an den Schulen ausführlich dargelegt, z. B. Zunahme an Schülerinnen und Schülern, starke Heterogenität der Schülerschaft, individuelle Probleme bei den Kindern oder im familiären Bereich, Verhaltensauffälligkeiten verschiedenster Art, Schulverdrossenheit, Versagensängste, Schulabsentismus, Mobbing/Cybermobbing, sprachliche Defizite, verbale und körperliche Gewalt, starker Medienkonsum, psychische Belastungen und Auffälligkeiten usw.
Aus den Antragsbegründungen für Stellenerweiterungen geht insbesondere hervor, dass die Schulsozialarbeit mit dem bisherigen Stellenumfang deutlich an ihre Grenzen stößt und den vorhandenen Bedarf nicht (mehr) decken kann.
Für die bereits laufenden Projekte haben die Antragsteller die Notwendigkeit einer Fortführung der Schulsozialarbeit dargelegt und ausführlich begründet. Sämtliche Anträge wurden auch vom Staatlichen Schulamt Göppingen und vom Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises geprüft. Sowohl seitens des Staatlichen Schulamts als auch des Geschäftsbereichs Jugend und Familie werden sämtliche Anträge befürwortet.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ab dem Schuljahr 2024/2025 die Schulsozialarbeit an den unter II. genannten Schulen im beantragten Stellenumfang sowie an den unter IV. aufgeführten Schulen für weitere drei Jahre zu fördern.
Im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Konzeption zur Schulsozialarbeit im Ostalbkreis und der angekündigten Änderungen der Fördersystematik des Landes Baden-Württemberg ab dem Jahr 2025 soll auch die bisherige Regelung zur personellen Mindestausstattung bzw. zum Einsatz an mehreren Schulen überprüft werden. Wie unter III. aufgeführt, ist nach den Landesrichtlinien ein Einsatz an bis zu zwei Schulen möglich. Allerdings ist gerade dieser Punkt im Hinblick auf Effizienz und Kosten-Nutzen sowie die Wirksamkeit von solchen geringen Stellenanteilen auch Thema der Kritik des Rechnungshofes und man ist daher gespannt, wie das Land bei der Fortschreibung auf solche Einwände reagiert. Zudem ist die Finanzierung der Schulsozialarbeit derzeit insgesamt ein großer Streitpunkt zwischen Land und den kommunalen Landesverbänden.
Der Antrag der Stadt Aalen (siehe III.) widerspricht der aktuellen Konzeption des Ostalbkrei-ses, weshalb die Verwaltung vorschlägt, den Antrag zurückzustellen und darüber nach Ver-abschiedung der fortgeschriebenen Landkreiskonzeption gesondert, d. h. außerhalb des sonstigen Antragverfahrens, zu entscheiden. Allerdings drängt die Stadt Aalen auf eine sofortige Entscheidung. Ein Beschluss kann jedoch nur als Ausnahme - im Vorgriff auf die Fortschreibung der Konzeption - gefasst werden.
Finanzierung und Folgekosten
Der Mehraufwand des Landkreises für die neu beantragten 3,65 Stellen beläuft sich im Jahr 2024 – abzüglich des Landesförderung und der Beteiligung der Schulträger – auf ca. 49.000 Euro. Im Folgejahr wird mit einem Kreisanteil in Höhe von ca. 106.000 Euro gerechnet.
Unter Berücksichtigung der von der Stadt Aalen beantragten Stellen im Gesamtumfang einer Vollzeitstelle, beträgt der Mehraufwand des Landkreises im Jahr 2024 insgesamt ca. 62.600 Euro. Im Jahr 2025 muss dann mit einem Kreisanteil in Höhe von ca. 135.200 Euro gerechnet werden.
Die Kosten für die Weiterbewilligungen sind bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2024 beim Produkt 3620020000/43120000 (Anlage 9) berücksichtigt.
Anlagen
--- Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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