Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
„Schulsozialarbeit gilt heute als Qualitätsmerkmal für eine gute Schule. Als wertvolle Ergänzung zu deren Bildungs- und Erziehungsauftrag ist die Schulsozialarbeit in vielen Fällen an der Schule nicht mehr wegzudenken.“ So beschreibt der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg als „eine Erfolgsgeschichte“. Und weiter: „Ist eine Fachkraft der Schulsozialarbeit an der Schule tätig, gilt dies als positives Zeichen dafür, dass sich die Schule um ihre Schüler auch über die Wissensvermittlung im Unterricht hinaus kümmert und sich für ein gutes Schulklima engagiert. Außerdem gewährleistet die Schulsozialarbeit die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern sowie sozialen Diensten und Einrichtungen im Gemeinwesen, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe.“
Während sich die Schulsozialarbeit früher fast ausschließlich auf Schulen mit erschwerten sozialen und pädagogischen Bedingungen, d. h. sogenannte „Brennpunktschulen“, konzentrierte, hat sie sich zwischenzeitlich zu einem grundlegenden präventiven Ansatz und selbstverständlichen Regelangebot weiterentwickelt – unabhängig von der Schulart und von besonderen Bedarfslagen.
Das Land Baden-Württemberg versteht unter Schulsozialarbeit „die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für alle jungen Menschen im Zusammenwirken mit der Schule. Die Schulsozialarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Schulsozialarbeit ist ein Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe an der Schule. Mit dem differenzierten Instrumentarium der Schulsozialarbeit, das auch Eltern oder Erziehungs- und Sorgeberechtigte erreicht und einbindet, können soziale Benachteiligungen ausgeglichen und individuelle Problemlagen besser bewältigt werden. Schulsozialarbeit handelt sozialraumorientiert und setzt eine entsprechende Intention um, die die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse vor Ort im Sinne der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Schulsozialarbeit trägt so zu einem gelingenden Alltag, zur Stabilisierung des Schulerfolgs, zur Eingliederung in die Arbeitswelt und zur gesellschaftlichen Integration bei. Die Schulsozialarbeit muss an der Schule verortet sein. Mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule muss eine Kooperation erfolgen.“
II. Schulsozialarbeit im Ostalbkreis
Die erste Schulsozialarbeiterstelle im Ostalbkreis wurde im Oktober 2000 eingerichtet. Die Initiative hierfür ging von einem Landesprogramm zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen aus, die zum Ende des Schuljahres 2004/2005 leider wieder eingestellt wurde. Um den weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit im Ostalbkreis besser und gezielter steuern zu können, wurde in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden als Schulträger, den Schulen, dem Schulamt und dem KVJS eine Konzeption erarbeitet, die im Juni 2008 vom Kreistag verabschiedet wurde.
Die erste Fortschreibung der Konzeption erfolgte unter anderem vor dem Hintergrund des Wiedereinstiegs des Landes Baden-Württemberg in die Förderung der Schulsozialarbeit im Jahr 2012. Eine weitere Fortschreibung erfolgte im Jahr 2015 aufgrund der zwischenzeitlichen starken Veränderungen in der Schullandschaft, insbesondere durch rückläufige Schülerzahlen, die Einführung der Gemeinschaftsschule, den Ausbau der Ganztagsschulen, den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung, das veränderte Schulwahlverhalten und die inklusive Beschulung von Kindern mit Behinderung.
Die aktuelle Konzeption, die am 24. März 2015 vom Kreistag verabschiedet wurde, beschreibt unter anderem die gesellschaftlichen und schulischen Herausforderungen, die rechtlichen Grundlagen, die Fördervoraussetzungen und das Antragsverfahren. Sie definiert Schulsozialarbeit und zeigt die notwendigen Vorbereitungen für eine erfolgreiche Schulsozialarbeit auf.
Seit Einführung der Schulsozialarbeit im Ostalbkreis sind der personelle Umfang und die Anzahl der Schulen kontinuierlich angestiegen. Im aktuellen Schuljahr 2023/2024 nützen 59 allgemeinbildende Schulen und somit etwas mehr als die Hälfte aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen sowie die drei beruflichen Schulzentren des Ostalbkreises das Angebot der Schulsozialarbeit.
Trotz des starken Ausbaus nimmt der Ostalbkreis bei der Ausstattung mit Schulsozialarbeit innerhalb Baden-Württembergs eine Position im unteren Drittel ein. Der Landesvergleich sagt jedoch nichts über die finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit durch die Stadt- und Landkreise aus.
Mit der Einführung der Schulsozialarbeit standen auch im Ostalbkreis zunächst schwerpunktmäßig die Hauptschulen im Fokus (sogenannte „Brennpunktschulen“). Dies hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. Schulsozialarbeit ist heute im Ostalbkreis an allen Schularten vorzufinden, wobei der Schwerpunkt auf den Grund-, Werkreal- und Realschulen liegt.
III. Ziele und Angebote der Schulsozialarbeit
Die Ziele und Angebote der Schulsozialarbeit sind in der Landkreiskonzeption ausführlich beschrieben. Schulsozialarbeit versteht sich als ein sozialpädagogisches Angebot an der Schule. Sie gewährt präventive und niedrigschwellige sozialpädagogische Hilfestellungen mit dem Ziel, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung in der Schule zu fördern. Dabei stehen Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe aller jungen Menschen im Vordergrund. Als kontinuierliches sozialpädagogisches Angebot in der Schule ist sie ein wichtiges Element für gelingende Bildungsbiografien, von denen in nicht unerheblichem Maße die späteren Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt abhängen. Sie trägt dazu bei, möglichst frühzeitig soziale Benachteiligungen oder individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen und damit Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Dabei wirkt sie sowohl auf soziale als auch auf schulische und berufsbezogene Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen ein und kann positivere Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche schaffen.
Vor Ort stellt sich die Schulsozialarbeit in der Regel mit einem breiten Angebot an Leistungen dar, das sich an alle Schülerinnen und Schüler richtet. Schulsozialarbeit geht auf die bestehenden Unterstützungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler am jeweiligen Schulstandort ein. Für die konkreten Angebote sind die spezifischen Bedarfe der jeweiligen Schule entscheidend. Die Schulsozialarbeit hat sowohl einen präventiven als auch intervenierenden Auftrag im Sinne einer lebensweltorientierten Jugendhilfe. Daher kann Schulsozialarbeit unter anderem folgende Kernaufgaben umfassen:
IV. Tätigkeitsberichte
Nach der Konzeption ist dem Ostalbkreis jährlich bis spätestens 15. September ein Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Schuljahr vorzulegen. Der Tätigkeitsbericht beinhaltet neben statistischen Daten und Basisinformationen insbesondere auch Angaben zu den Jahresschwerpunkten, den Handlungs- und Arbeitsfeldern und der Netzwerk- und Gremienarbeit. In einer qualitativen Betrachtung soll auch ein Schuljahresfazit gezogen und daraus abgeleitet die Ziele und Schwerpunkte für das folgende Schuljahr definiert werden.
V. Fortschreibung der Konzeption zur Schulsozialarbeit im Ostalbkreis
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 6. Dezember 2023 wurde angekündigt, dass die Konzeption zur Schulsozialarbeit im Ostalbkreis fortgeschrieben werden soll. Eine erste Sitzung mit Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden, der Schulen, der freien Träger der Schulsozialarbeit, des Staatlichen Schulamts, des KVJS und der Landkreisverwaltung fand am 8. Mai 2024 statt. Dabei wurden bereits erste Punkte benannt, die in der Konzeption künftig berücksichtigt werden sollen.
Allerdings muss beachtet werden, dass die Fördergrundsätze des Landes nur noch bis zum 31. Dezember 2024 gelten und die Förderung ab dem Jahr 2025 mit einer neuen Verwaltungsvorschrift geregelt wird. Anlass dafür ist eine Denkschrift des Landesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes hinsichtlich der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Der Rechnungshof hat dem Sozialministerium nahegelegt,
die Fördergrundsätze zu präzisieren, Digitalisierungspotenziale zu nutzen, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, das Zuwendungsverfahren rechtskonform auszugestalten,
das Förderziel qualitativ und quantitativ messbar zu definieren und eine Erfolgskontrolle zu etablieren, landeseinheitliche Kriterien zu definieren und die Möglichkeiten der sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund macht eine Fortschreibung der Landkreiskonzeption erst nach der Veröffentlichung der neuen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Sinn.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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