Bürgerinformationssystem

Vorlage - 068/2024  

 
 
Betreff: Cannabis im Ostalbkreis - Suchthilfe und Präventionsangebote
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kenntnisnahme
17.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Umsetzung des Cannabisgesetzes zur regulierten Abgabe von Cannabis für Genusszwecke an Erwachsene bedeutet nicht nur für die Gesellschaft und zahlreiche Institutionen eine enorme Veränderung, sondern im Besonderen auch für die Einrichtungen der ambulanten und stationären Suchthilfe und deren Mitarbeitenden.

 

Seit dem 1. April 2024 darf in Deutschland legal gekifft werden. Ab dem 1. Juli 2024 treten die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen in Kraft.

 

Das neue Cannabis-Gesetz sieht allerdings Einschränkungen für Nutzung und Handel vor. So dürfen Erwachsene ab 18 Jahren zwar Marihuana konsumieren, aber nicht vor Jugendlichen oder vor, in und in Sichtweite von Schulen und Sportstätten. Der Handel mit Cannabis bleibt weiterhin verboten. Zeitliche Einschränkungen gelten auch für das Rauchen der Droge in Fußgängerzonen. Bezogen werden darf das Cannabis durch Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen oder über sogenannte Cannabis-Clubs, die im Aufbau sind. Erlaubt ist Erwachsenen an ihrem Wohnsitz der Besitz von bis zu 50 Gramm trockener Cannabisblüten. Im öffentlichen Raum dürfen bis zu 25 Gramm mitgeführt werden.

 

Im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis kommen so auf die Suchthilfe und Suchtprävention neue Herausforderungen zu. Hier wird es wichtig sein, dem bereits seither hohen Bedarf an Beratung gerecht zu werden, aber auch den steigenden Anfragen an Präventionsangeboten. Bereits jetzt schon stellt die Abhängigkeit bzw. der Konsum von Cannabis neben Alkohol die zweithöchste Hauptdiagnose bei der Beratung an den Suchtberatungsstellen dar.

 

Daher ist es wichtig, die Angebote der Beratung und auch der Prävention im Ostalbkreis aufrechtzuerhalten und bedarfsorientiert auszubauen. Dies insbesondere auch im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz.

 

 

II. Angebote im Ostalbkreis

 

Im Bereich der Suchthilfe bieten die Psychosozialen Beratungs- u. ambulanten Behandlungsstellen für Suchtkranke, Suchtgefährdete und Angehörige (PSB) der Träger Caritas Ost-Württemberg, Diakonieverband Ostalbkreis und Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. im Ostalbkreis für Betroffene und Angehörige Unterstützung an. Hierzu stehen u. a. Einzel- wie auch Gruppengespräche zur Verfügung. Ebenso bieten die Suchtberatungsstellen über die digitale Suchtberatungsplattform „DigiSucht“ Beratung – auch anonym – für Angehörige und Betroffene an. Ein weiteres Angebot der PSBs ist die ambulante Rehabilitationstherapie für Abhängige illegaler Drogen und legaler Suchtmittel.

 

Ein besonderes Angebot des Ostalbkreises zur Frühintervention stellt das „BeratungsAngebotSuchT“ (BAST) der drei Suchtberatungsstellen für erstauffällige konsumierende junge Menschen dar. So ist hier bereits ein adäquates Angebot vorhanden, welches den geforderten Frühinterventionsmaßnahmen für junge Menschen im Zuge des Cannabisgesetzes gerecht wird.

 

In der Suchtprävention stellt die Teil-Legalisierung von Cannabis einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik dar und bedeutet für die Suchtprävention neue Herausforderungen. Schwerpunkte wie die Wirkweise und Wirkung von Cannabiskonsum, Folgen des Konsums, Umsetzung von Angeboten zur Cannabisprävention und rechtliche Grundlagen gilt es in den Vordergrund zu rücken. Aber auch die eigene Haltung gemeinsam mit den jungen Menschen zu reflektieren und Themen wie Stärkung des Selbstwertgefühls/Selbstbewusstseins sind wichtige Bestandteile einer gelingenden Prävention.

 

So hat bereits im letzten Jahr der Kommunale Suchtbeauftragte des Ostalbkreises gemeinsam mit den drei Suchtberatungsstellen das Präventionsangebot „Cannabis – quo vadis?“ der Villa Schöpflin im Ostalbkreis „installiert“. Dieses Angebot können u. a. Schulen über die Suchtberatungsstellen anfragen.

 

Im Zuge der durch den Bund geförderten Cannabisprävention, nahm der Kommunale Suchtbeauftrage zusammen mit einer Mitarbeiterin der PSB Diakonie an der aktuellen Trainerschulung des „grünen Koffers“ teil. Der „grüne Koffer – Methodenset Cannabisprävention“ ist ein gefördertes Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für alle Bundesländer. Der Einsatz dieses Koffers (jeder Landkreis in Baden-Württemberg erhielt 2 Koffer) soll im weiteren Verlauf durch Multiplikatorenschulungen, insbesondere für den Settingbereich Schule, verbreitet und letztlich umgesetzt werden. Hierfür werden die Kommunalen Suchtbeauftragten des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim eine gemeinsame Multiplikatorenschulung für die Fachkräfte aus Schule, Schulsozialarbeit und Suchtberatungsstellen im September 2024 veranstalten. Dabei werden u.a. weitere Präventionstools zur Suchtprävention vorgestellt und die Teilnehmenden in deren Umsetzung geschult.

 

 

III. Herausforderungen/Ausblick

 

Im aktuellen Austausch mit den Fachkräften aus dem Suchthilfebereich, stellen sich alle die Frage, wie sich der Bedarf an Beratung und Prävention tatsächlich zeigen wird und ob dem Bedarf mit dem vorhandenen Personal adäquat begegnet werden kann.

 

Noch nicht abzusehen ist z. B., wie sich die Anfragen durch die Anbauvereinigungen hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen für die Präventionsbeauftragten der Clubs entwickeln werden. Für den Ostalbkreis besteht bereits die Absprache, dass die Schulungen durch die PSBs angeboten werden. Hierzu soll das für Baden-Württemberg noch zu erstellende Schulungskonzept verwendet und sich an den Empfehlungen orientiert werden.

 

Nicht absehbar ist zudem, in wie weit die Cannabis-Teillegalisierung die Anfragen bezüglich Unterstützung durch die PSBs und den Kommunalen Suchtbeauftragten bei der Entwicklung bzw. Überarbeitung von Suchtkonzepten/-vereinbarungen in Schulen, Betrieben und Vereinen ansteigen lässt.

 

Um den tatsächlichen Bedarf an Angeboten der Suchthilfe und Suchtprävention im Ostalbkreis besser einschätzen zu können, bestehen erste Ideen eines Monitorings. Hierbei ist angedacht, Anfragen bezüglich Unterstützung (Beratung und Präventionsmaßnahmen), Straftaten, Ordnungswidrigkeiten etc. mit Hilfe der Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern des Suchthilfenetzwerkes zu erfassen und auszuwerten. So soll ermöglicht werden, bedarfsgerecht und ressourcenorientiert Planungen für eine weiterhin gute Suchthilfe und Suchtprävention für den Themenbereich Cannabis umzusetzen.

 

Im Hinblick auf einen auch künftig gelingenden Kinder- u. Jugendschutzes im Rahmen der Suchtprävention wird es darüber hinaus weiterhin erforderlich sein, den guten und notwendigen Austausch mit den Fachkräften aus den anderen Bereichen wie Jugendhilfe, Kreisjugendring, Polizei, Justiz und Gesundheit fortzuführen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat