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Vorlage - 067/2024  

 
 
Betreff: Vorbereitende Maßnahmen zum Aufbau eines Gesundheitszentrums in
Bopfingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gesundheit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt zu, dass die Durchführung von vorbereitenden Maßnahmen zum Aufbau eines ambulanten Gesundheitszentrums in Bopfingen in Höhe von bis zu 35.000 € an ein Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen vergeben wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Hintergrund

Die Wiederbesetzung von hausärztlichen Praxen stellt eine zunehmende Herausforderung dar. Hier spielt insbesondere der bereits deutlich spürbare und weiter zunehmende Mangel an Nachwuchsmedizinerinnen und -medizinern eine zentrale Rolle. Aktuell sind im gesamten Landkreis 35,5 Hausarztsitze unbesetzt - aufgrund der Altersstruktur mit steigender Tendenz. Die ambulante hausärztliche Versorgung wird in Deutschland aktuell größtenteils noch in Einzelpraxen (2020: 54% der Hausärzte) erbracht[1]. Einzelpraxen haben jedoch vermehrt Probleme bei der Nachfolgeplanung, da der zukünftigen Generation von Medizinerinnen und Medizinern bei der Berufsausübung Faktoren wie Teamarbeit, Teilzeitarbeit, Arbeiten in Anstellung und Entlastung von Verwaltungstätigkeiten immer wichtiger werden.[2] Dies kann dazu führen, dass, besonders im ländlichen Raum, Arztpraxen ohne Nachfolgeregelung schließen. Um eine flächendeckende und wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung im ländlichen und städtischen Raum sicherzustellen, werden gemeinsam mit den Ärzteschaften Aalen und Schwäbisch Gmünd sowie den Kommunen innovative Versorgungsmodelle entwickelt, erprobt und umgesetzt.

 

Der Kreistag hat bereits am 20.12.2022 beschlossen, dass im Rahmen des Zukunftskonzepts der Kliniken Ostalb der Ansatz einer wohnortnahen Grundversorgung, unter anderem in der Raumschaft Bopfingen-Härtsfeld durch ein Gesundheitszentrum Bopfingen, entwickelt werden soll. Der Kreistag bestätigte in der Sitzung vom 25.07.2023 ein Ärzte- und Gesundheitsdienstleisterkonzept für ein ambulantes Gesundheitszentrum in Bopfingen, mit dem Ziel des Erhalts und der Verbesserung ambulanter Versorgungsstrukturen.

Der Geschäftsbereich Gesundheit hat am 12.10.2022 in Bopfingen eine erste Teilraumkonferenz mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Haus- und Fachärztinnen und -ärzten aus der Region Bopfingen/Härtsfeld durchgeführt. Anschließend wurden Einzelgespräche mit den Akteurinnen und Akteuren geführt, um deren Einschätzung zur Versorgungssituation und möglichen Lösungsansätzen abzufragen.

Anfang März 2023 wurde erneut eine Teilraumkonferenz im Planungsbereich Bopfingen/Härtsfeld abgehalten. Hierbei wurde deutlich, dass vor allem in den Kommunen Bopfingen, Kirchheim und Riesbürg durch nicht besetzte Hausarztsitze Handlungsbedarf besteht und dort in den nächsten Jahren weitere Hausärztinnen bzw. Hausärzte in Rente gehen werden.

 

Aktuelle Versorgungssituation im östlichen Kreisgebiet

Die Städte Bopfingen, Lauchheim, Neresheim sowie die Gemeinden Kirchheim am Ries, Riesbürg, Unterschneidheim und Westhausen gehören zum hausärztlichen Planungsbereich „Ostalb 5: Härtsfeld“ der KVBW, was einer Einwohneranzahl von etwa 40.000 Personen entspricht. Der planerische hausärztliche Versorgungsgrad liegt aktuell bei 95,5%. Folglich sind derzeit 3,5 Hausarztsitze unbesetzt. Der Anteil der Hausärztinnen und Hausärzte im Alter von 60 Jahren oder älter liegt im Planungsbereich Ostalb 5 derzeit bei 35%.

 

Die Sicherstellung einer wohnortnahen und flächendeckenden fachärztlichen Versorgung stellt ebenfalls eine große Herausforderung dar. Derzeit gibt es in Bopfingen Facharztpraxen in den Fachgebieten Chirurgie/Unfallchirurgie, Gynäkologie sowie Pädiatrie. Es werden mittelfristig Renteneintritte in den fachärztlichen Bereichen der Chirurgie/Unfallchirurgie sowie Pädiatrie erwartet. Aktuell ist zudem der bisherige Sitz der Augenarztpraxis in Bopfingen unbesetzt.

 

Mögliches Zielbild Gesundheitszentrum Bopfingen

In den Planungen zum Gesundheitszentrum Bopfingen spielt deshalb nicht nur die hausärztliche Versorgung eine Rolle, sondern auch die Sicherstellung der ambulanten fachärztlichen Versorgung im östlichen Kreisgebiet sowie das Einbeziehen und die Zusammenarbeit mit weiteren Gesundheitsakteuren. Im bisherigen Planungsprozess wurde bereits ein mögliches Zielbild eines ambulanten Gesundheitszentrums entwickelt, siehe Abbildung 1.

Abbildung 1: Mögliches Zielbild Gesundheitszentrum Bopfingen

 

Der finale Umfang und Umsetzungsgrad des möglichen Zielbilds eines Gesundheitszentrums in Bopfingen hängt davon ab, inwiefern Haus- sowie Fachärztinnen und -ärzte und weitere Gesundheitsdienstleister bereit sind, sich in einem Gesundheitszentrum in Bopfingen einzubringen. Mit der Realisierung eines ambulanten Gesundheitszentrums soll die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im östlichen Kreisgebiet sichergestellt sowie attraktive Arbeitsbedingungen für die beteiligten Gesundheitsakteure geschaffen werden.


Vorbereitende Maßnahmen zum Aufbau eines Gesundheitszentrums in Bopfingen

Der Aufbau eines multiprofessionellen Gesundheitszentrums erfordert durch die facettenreiche Planung und diversen Abschnitte des Realisierungsprozesses unter anderem ein enormes Maß an Erfahrung und Expertise in der Umsetzung von Gesundheitszentren, besonders in den Bereichen Medizin- und Flächenkonzept, Baubegleitung, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Beratung, Trägerschaft sowie möglicher weiterer Themen.

Aus Sicht der Verwaltung ist es somit notwendig, auf dem Weg zu einem Gesundheitszentrum in Bopfingen externe Unterstützung hinzuzuziehen. Der Geschäftsbereich Gesundheit hat bereits im Vorfeld, im Rahmen einer Markterkundung, Gespräche mit möglichen Bewerbern für die Durchführung eines Realisierungsgutachtens zum Aufbau eines Gesundheitszentrums in Bopfingen geführt.

 

Nach erfolgreicher Vergabe soll ein externes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen zunächst Einblick in die Erkenntnisse und Ergebnisse aus den schon durchgeführten Teilraumkonferenzen und dem Bürgerdialog in Bopfingen erhalten. Primär soll eine Ressourcenanalyse der medizinischen Versorgung im Raum Bopfingen durchgeführt werden, mit der aufgezeigt wird, welche Angebote bestehen und erhalten werden sollen sowie in welchen Bereichen noch Potenziale bestehen. Der Dienstleister soll auf dieser Basis den Kontakt mit der Ärzteschaft, den Therapeuten, weiteren medizinischen Dienstleistern sowie Kommunen vor Ort aufnehmen und diese in den weiteren Planungs- und Realisierungsprozess einbinden. In Kooperation mit den Interessenten soll eine bedarfsorientierte Flächen- und Raumplanung erfolgen. Das Dienstleistungsunternehmen soll zudem potenzielle Synergien von medizinischen Behandlungsketten bzw. -pfaden betrachten und fördern.

 

Ergebnis der vorbereitenden Maßnahmen soll somit eine Machbarkeitsstudie bzw. ein Realisierungsgutachten zum ambulanten Gesundheitszentrum Bopfingen sein, welches ein konkretes und bedarfsorientiertes Raum- und Flächenkonzept beinhaltet. Zudem berät das Dienstleistungsunternehmen bezüglich der Suche nach geeigneten möglichen Standorten, beurteilt den Realisierungsprozess unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und gibt konkrete Handlungsempfehlungen zum weiteren Realisierungsprozess. Aus dem Realisierungsgutachten sollen sich mögliche Folgekosten ableiten und einschätzen lassen.

 


[1] aus: Gesundheitszentren für Deutschland, Robert Bosch Stiftung (2021)

[2] aus: Berufsmonitoring Medizinstudierende 2018, KBV (2019)


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen zum Aufbau eines ambulanten Gesundheitszentrums in Bopfingen fallen für den Ostalbkreis Kosten in Höhe von bis zu 35.000 € für die Leistungen eines Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens an. Die vorbereitenden Maßnahmen umfassen ein Realisierungsgutachten, anhand dessen eine Einschätzung zu den Folgekosten getroffen werden soll.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Grandy, GB Gesundheit

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landra