Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und beauftragt, diese die vorgestellte Absichtserklärung („Letter of Intent“) mit der Unternehmerschaft und OstalbMobil zur Fortentwicklung des ÖPNV im Ostalbkreis abzuschießen, um im Anschluss mit der Abarbeitung zu beginnen.
Sachverhalt/Begründung
Als Umsetzungsleitfaden für die kommenden Monate und Jahren wurde beigefügter „Letter of Intent“ erarbeitet der als Orientierung für die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen dienen wird. Das Papier findet die Akzeptanz von Unternehmerschaft, OstalbMobil und der Kreisverwaltung.
Im Kern geht es darum Planungs- und Handlungssicherheit für alle ÖPNV-Akteure in Zeiten einer durch viele Unwägbarkeiten geprägten ÖPNV-Branche zu finden und auf die externen Entwicklungen, welche z.B. im Falle von Deutschland-Ticket oder Energiekrise auftreten, angemessen zu reagieren. Hierzu bedarf es einer gewissen Resilienz und Verlässlichkeit die sich vor allem in Form von Planungssicherheit ausdrücken. Dies geschieht vor allem im gegenseitigen Anerkennen der grundsätzlichen Finanzierungs- und Organisationsstrukturen.
Darüber hinaus soll vor allem daran gearbeitet werden die komplexen Strukturen (v.a. bei der Abrechnung) abzubauen. Die aufwändige Zusammenarbeit mit der zweifelsohne vielfältigen und sehr heterogenen Busunternehmerschaft soll dahingehend reformiert werden, dass künftig weniger Akteure als bisher die Arbeitsprozesse durchführen. Hier haben sich die Partner auf einen ergebnisoffenen Prozess verständigt, der im Fokus die Erledigung von Altlasten (Verrechnung alter Einnahmen) und die Etablierung von verschlankten Strukturen beinhaltet.
Auch in Zeiten höchst schwieriger finanzieller Rahmenverbindungengen gibt es ein Einvernehmen darüber die Umsetzung des Nahverkehrsplanes mindestens so weit voranzutreiben, um eine Befassung (Entscheidung) in den zuständigen Kreisgremien zu ermöglichen. Des Weiteren müssen und sollen die Zukunftsthemen Fahrpersonalinitiative, Digitalisierung und Antriebswende in einem gemeinsamen institutionalisierten Rahmen vorangetrieben werden um auch in diesen Handlungsfelder Fortschritte erzielen zu können.
Auf ein konsequentes wettbewerbliches Ausschreibeverfahren im Ostalb-ÖPNV wird zugunsten der Umsetzungs- und Reaktionsfähigkeit der Unternehmerschaft und des Landkreises verzichtet. Gleichwohl und so sieht es der Auflauf von Vergabeverfahren auch vor, kann es zu einem solchen Szenario kommen, wenn etwa keine genehmigungsfähigen und den verkehrlichen Vorstellungen (Nahverkehrsplan) des Aufgabenträgers Ostalbkreis und dessen finanzieller Leistungsfähigkeit kompatiblen eigenwirtschaftlichen Konzessionsanträge eingehen.
Um die Zielerreichung adäquat zu begleiten hat man sich auf eine laufende Prozessevaluation verständigt. Finanzierung und Folgekosten
keine Anlagen
Abgestimmter Entwurf „Letter of Intent“
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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