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Vorlage - 056/2024  

 
 
Betreff: Radverkehr im Ostalbkreis - Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
30.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Bericht der Landkreisverwaltung zum Sachstand der Radverkehrsförderung im Ostalbkreis zur Kenntnis.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis

 

Bis zum Sommer 2024 soll der Prozess zur Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis durch das beauftragte Planungsbüro RV-K mit einem Abschlussbericht samt ergänzender Plandaten und Maßnahmenlisten abschlossen werden. Eine Beratung im Gremium ist entsprechend vorgesehen. Das Radverkehrsnetz auf Landkreisebene verbindet alle kreisangehörigen Kommunen, und erschließt dabei Wohn- und Arbeitsplatzstandorte sowie zentrale Infrastruktureinrichtungen wie Bildungsstätten oder Haltestellen des ÖPNV. Das Konzept weist außerdem eine systematische Bestandsaufnahme der Radverkehrsinfrastruktur im Ostalbkreis aus und empfiehlt bauliche sowie straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssituation. Nach Abschluss des Projekts liegt dem Landkreis ein aktualisierter planerischer Rahmen zur Förderung des Radverkehrs im Ostalbkreis in den kommenden Jahren vor. Gleichzeitig bildet das Planwerk die Grundlage für die Akquise von Fördermitteln des Landes und Bundes bei Radwegemaßnahmen.

 

Auf Basis einer Befahrung des Landkreises und einer Analyse der Bestandssituation wurde durch das beauftragte Planungsbüro ein Zielnetz erarbeitet und konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Optimierung der Radverkehrssituation vor Ort erstellt. Bei der Erstellung wurde der gesamte Landkreis baulastträgerübergreifend betrachtet, um den Anspruch an ein durchgängiges, attraktives und konsistentes Radverkehrsnetz bestmöglich zu adressieren. Dabei wurden auch die bereits laufenden oder anstehenden Projekte im Zuge des Radwegeausbauprogramms des Ostalbkreises sowie des Bedarfsplans des Landes Baden-Württemberg für Radwege an Bundes- und Landesstraßen berücksichtigt. Vorliegende Radverkehrskonzepte der kreisangehörigen Kommunen wurden ebenfalls in das Radverkehrskonzept integriert.

 

Netzentwurf und Maßnahmenempfehlungen wurden dabei in den vergangenen Monaten mit den kreisangehörigen Kommunen, den Straßenbauverwaltungen und den Straßenverkehrsbehörden abgestimmt. Die Bürgerbeteiligung über die Projektwebsite radforum-ostalbkreis.de fand regen Zuspruch und generierte zahlreiche wertvolle Hinweise, die bei der Konzepterstellung ebenfalls Berücksichtigung fanden. Die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts wurde von Anfang an durch einen projektbegleitenden Steuerkreis mit Vertretern aus den Fraktionen des Kreistags, der Straßenbaubehörde, der Unteren Straßenverkehrsbehörde, des Regierungspräsidiums Stuttgart, der Polizei sowie des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs begleitet. Die Einbindung von weiteren Trägern öffentlicher Belange wie bspw. der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Forstbehörde und des Kreisbauernverbands Ostalb-Heidenheim fand im Rahmen weiterer Termine in den vergangenen Monaten statt. All diese Abstimmungen dienten dazu, den vorläufigen Entwurf des Konzepts weiter zu konkretisieren, auf die Situationen vor Ort abzustimmen und damit eine spätere Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zu erleichtern.

 

Abbildung 1: Bewertung der Maßnahmen im Rahmen der 2. Online-Bürgerbeteiligung (positiv/grün; negativ/rot); RV-K

 

Aufgrund der Länge des Kreisnetzes und der Vielzahl an vorgeschlagenen Maßnahmen ist eine Priorisierung erforderlich. Dabei werden mittels eines standardisierten Verfahrens alle baulichen Streckenmaßnahmen durch das Planungsbüro fachlich bewertet. In dem Priorisierungsverfahren finden Faktoren wie Verbesserung der Verkehrssicherheit, zu erwartendes Radverkehrspotenzial, Netzbedeutung, Verknüpfung mit dem ÖPNV oder Schulwegebeziehungen Eingang. Zusätzlich werden auch die Rückmeldungen der kreisangehörigen Kommunen zu den einzelnen Maßnahmen sowie die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung in die Priorisierung mit einbezogen. Für alle baulichen Streckenmaßnahmen erstellt das Planungsbüro eine Abschätzung zu Kostenrahmen und Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Maßnahmenbewertung sollte bei der Fortschreibung der Bauprogramme der verschiedenen Straßenbaulastträger Berücksichtigung finden.

 

Entscheidend für die anschließende Umsetzung des Konzepts ist eine enge akteursübergreifende Abstimmung und Zusammenarbeit. Zentrale Akteure sind dabei neben der Landkreisverwaltung und der Straßenbauverwaltung des Landes, die kreisangehörigen Kommunen, da ein Großteil des Netzes in kommunaler Baulast liegt. In einem abschließenden Workshop Anfang Mai soll mit allen Kommunen, Baulastträgern und den Unteren Straßenverkehrsbehörden die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen abgestimmt werden. Hierbei soll es unter anderem um die Themen Zuständigkeiten und Finanzierung bei der Umsetzung von Baumaßnahmen, Instandhaltung der Radwege und der wegweisenden Beschilderung sowie die Rahmenbedingungen für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen und Markierungen gehen.


Definition eines Zielnetzes entlang der Hauptachsen

 

Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024: „Wir beantragen deshalb, dass der Kreis im Radverkehrsplan ein Zielnetz für den Alltagsradverkehr entlang der Hauptachsen Heidenheim-Ellwangen und Lorch-Bopfingen definiert, das ein direktes, schnelles und talgebundenes Radfahren entsprechend den Schienen- und Straßenverläufen ermöglicht.“

 

Das Vorgehen zur Erstellung eines Radverkehrskonzepts ist in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen beschrieben (S. 8 ff.). Außerdem beschreibt die RadSTRATEGIE des Landes Baden-Württemberg Anforderungen an qualifizierte Radverkehrskonzepte. Der Ostalbkreis und das mit der Fortschreibung des Kreiskonzepts beauftragte Planungsbüro orientieren sich an diesen Rahmenbedingungen. Bei der Erstellung von Radverkehrskonzepten stellt die integrierte und baulastträgerübergreifende Netzkonzeption neben der Aufstellung eines Handlungskonzepts zur Beseitigung von Netzlücken oder Mängeln ein zentrales Handlungsfeld dar.

 

Bei der Netzplanung im Rahmen von Radverkehrskonzepten werden zunächst die anzubindenden Ziele im Sinne eines Wunschliniennetzes miteinander verbunden. Auf Kreisebene umfasst dies insbesondere die Verbindung aller Kommunen, sowie die Anbindung von Wohn- und Arbeitsplatzschwerpunkten sowie von zentralen Infrastrukturen wie Bildungseinrichtungen oder ÖPNV-Haltestellen. Dabei werden auch die übergeordneten landesweiten Radverbindungen des RadNETZ BW sowie die vorliegenden kommunalen Netze für die kleinräumigen Basisverbindungen vor Ort miteinbezogen. Das Wunschliniennetz wird schließlich gemäß ihrer Verbindungsfunktion und entsprechend der angestrebten Qualität auf konkrete Straßen- und Wegebeziehungen umgelegt. Dabei werden Rahmenbedingungen wie Topografie und Siedlungsstrukturen entsprechend berücksichtigt. Für dieses konkrete Netz werden schließlich Maßnahmen erstellt, um bauliche Mängel zu beheben, Netzlücken zu schließen oder sicherheitsrelevante Stellen zu entschärfen. In diesem Sinne wird auch das Radverkehrskonzept für den Ostalbkreis auf den Hauptachsen Verbindungen der höchsten Netzkategorie („Übergeordnete Radhauptverbindungen“) aufweisen, die sich am Verlauf des RadNETZ BW orientieren. Das RadNETZ BW folgt bereits heute den Tallagen und dem Verlauf der Schienen- und Straßenverkehrsachsen. Optimierungen auf den Hauptverkehrsachsen im Sinne einer direkteren und attraktiveren Führung werden im Zuge der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis, der Umsetzung des RadNETZ BW und den laufenden Planungen an der Straßenverkehrsinfrastruktur (s. insb. Ausbau B29 oder Ersatzneubau der B19-Kochertalbrücke) eingebracht.


Abbildung 2: Netzhierarchie bei der Konzepterstellung; RV-K

 

Darüber hinaus setzt sich die Landkreisverwaltung dafür ein, die Bedingungen für den Radverkehr entlang der Hauptachsen auch konkret in eigener Zuständigkeit oder in Abstimmung mit den zuständigen Baulastträgern zu verbessern. Hierzu zählen Optimierungen der Radverkehrsinfrastruktur im Zusammenhang mit dem Ausbau der B29 Röttinger Höhe oder der B29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen. Die Achse Aalen-Oberkochen-Heidenheim wird im Rahmen des Mobilitätspakts behandelt. Hier sind u.a. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der B19-Kochertalbrücke sowie in der Ortslage Königsbronn vorgesehen. Zwischen Aalen und Ellwangen befinden sich straßenbegleitende Radwege im Bereich Hüttlingen-Goldshöfe-Rainau im Zuge der Bahnübergangsbeseitigung Goldshöfe und Wagenrain in der Planung.

 

 

Machbarkeitsstudie Radweg Remstalachse Aalen – Lorch

 

Im Jahr 2022 ließ die Landkreisverwaltung auf Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung die Potenziale für Radschnellwege auf den Hauptradverkehrsachsen untersuchen. Die vom Land für Radschnellwege geforderten Radverkehrspotenziale wurden auf keiner der untersuchten Korridore im Ostalbkreis erreicht. Auf Grundlage dieses Ergebnisses beschloss der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 02.12.2022 daher, die Weiterentwicklung der Hauptradverkehrsachsen im Sinne möglichst direkter und attraktiver Radwegeverbindungen weiterzuverfolgen. Dieses Ziel findet auch bei der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis und der Umsetzung des RadNETZ Baden-Württemberg Berücksichtigung.

 

Aufgrund der laufenden und geplanten Maßnahmen zum Ausbau der B29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen stellt sich die Frage nach der zukünftigen Radwegeführung durch das Remstal. Für einen Teil der derzeit als Radwege genutzten Wirtschaftswege ist durch den vierspurigen Ausbau ohnehin ein Ersatzneubau erforderlich. Zudem könnten sich Möglichkeiten ergeben, im Zuge der Straßenbaumaßnahmen erforderliche Radwegemaßnahmen zu realisieren, um die Bedingungen insbesondere für den Alltagsradverkehr sicherer und attraktiver zu machen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Landkreisverwaltung und die Straßenbauverwaltung des Landes auf die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine möglichst attraktive und direkt geführte Radwegetrasse durch das Remstal verständigt. Die Machbarkeitsstudie soll als Ergebnis eine über alle Baulastträger hinweg abgestimmte Planung enthalten, die sich in die laufenden Planungen zum Ausbau der B29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Böbingen integrieren lässt und konkret umsetzbar ist. Das Landratsamt Ostalbkreis tritt dabei als koordinierende Stelle und Auftraggeber auf.

 

In ihrem Mindeststandard soll sich eine „schnelle Radwegeverbindung“ im Remstal an den Standards des RadNETZ Baden-Württemberg orientieren. Grundlage hierfür sind die landesweiten Qualitätsstandards und Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Baden-Württemberg und die Arbeitspapiere der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) „Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten“ sowie die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA, 2010). Diese regeln unter anderem angestrebten Querschnitt und Oberfläche des Radwegs sowie sicherheits- und qualitätsrelevante Kriterien wie die Führung innerorts oder an Querungsstellen.

 

Abbildung 3: Auszug der Bestanderfassung im Zuge der Machbarkeitsstudie; Abschnitt Essingen

 

Im August 2023 wurde das Ingenieurbüro Klinger und Partner aus Urbach, das auch mit den Planungen zum Ausbau der B29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Böbingen beauftragt ist, mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Ausgangspunkt ab September 2023 war eine umfangreiche Bestandanalyse inklusive Befahrung der vorhandenen Radverkehrseinrichtungen. Bei dieser Analyse wurden auch alternative Trassenführungen abseits der Bestandsradwege betrachtet. Gesondert erfolgte eine Bewertung der konfliktreichsten Stellen und Knoten. Aktuell wird auf Basis der Bestandsanalyse in weiteren Schritten unter Abwägung maßgebender Kriterien die Konzeption der bevorzugten Linienführung (Vorzugsvariante) erarbeitet. Die Abstimmung erfolgt auch hierbei zwischen dem beauftragten Büro sowie der Landkreisverwaltung und dem Regierungspräsidium Stuttgart. Die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie ist bis zum Sommer 2024 geplant. Anschließend können durch die jeweiligen Baulastträger konkrete Planungen zur Umgestaltung der konfliktreichen Stellen oder zum Bau neuer Rad- bzw. Wirtschaftswege bspw. im Zusammenhang mit den B29-Baumaßnahmen beauftragt werden.

 

 

Umsetzungsbeschleunigung RadNETZ

 

Um die Umsetzung des RadNETZ BW auf den sogenannten Zielstandard gemäß den Qualitätsstandards bis 2030 zu erreichen, hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg das Projekt „Umsetzungsbeschleunigung des RadNETZ Baden-Württemberg“ initiiert. Damit strebt das Land eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus des RadNETZ an und möchte durch ein umfassendes Beratungspaket die kommunale Ebene bei der Umsetzung unterstützen. Den Landkreisen kommt hierbei eine koordinierende Rolle zu. Für die eigentliche Projektarbeit hat das Land einen Dienstleister eingesetzt.

 

Abbildung 4: Umsetzungsstand RadNETZ im Ostalbkreis; NVBW

 

Auftakt des Projekts im Ostalbkreis ist ein gemeinsamer Workshop mit den RadNETZ-Kommunen und Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart im Juli 2024. Ziel des Workshops sind Abstimmungen zum Umsetzungsstand des RadNETZ im Ostalbkreis sowie die Identifikation, Prüfung und ggf. Anpassung von Maßnahmen, die nicht umgesetzt werden können. Zudem sollen konkrete Maßnahmen entwickelt und abgestimmt werden, die von den jeweiligen Baulastträgern getragen und entsprechend umgesetzt werden können. Im Anschluss an den Workshop erfolgt zwischen Sommer und Herbst 2024 die vollständige Befahrung des RadNETZ im Ostalbkreis und darauf aufbauend die Überarbeitung und Aktualisierung aller RadNETZ-Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden anschließend mit der Landkreisverwaltung und den betroffenen Kommunen abgestimmt. Zum Abschluss des Projektes wird ein elektronisches Umsetzungskataster erstellt und die Daten im digitalen Radverkehrs-Infrastruktur-System (RadVIS) des Landes abgebildet. Durch die Aktualisierung des Umsetzungsstands des RadNETZ und die Abstimmung konkreter Maßnahmen möchte das Land die Realisierung eines landesweiten Radverkehrsnetzes mit hohen Qualitätsstandards vorantreiben. Ein Großteil der konkreten Planungs- und Finanzierungsleistungen wird dennoch auf kommunaler Ebene verbleiben.

 

 

RadKULTUR-Förderung 2024/2025

 

Im Januar 2024 wurde die Landkreisverwaltung über die erfolgreiche Bewerbung um das große Förderpaket der Initiative RadKULTUR des Landes Baden-Württemberg informiert. Das Gesamtbudget für den Umsetzungszeitraum in den Jahren 2024 und 2025 beträgt 75.000 Euro (brutto), wovon 50.000 Euro vom Land getragen werden und 25.000 Euro als kommunaler Eigenanteil durch den Ostalbkreis aufzubringen sind. Neben dem Ostalbkreis werden 2024 insgesamt 13 weitere Städte und Landkreises durch die Initiative RadKULTUR im Zuge der kleinen und großen Förderpakete gefördert.

 

Die Förderleistungen in den kommenden beiden Jahren sollen möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern im Ostalbkreis zu Gute kommen und nachhaltig wirken. Im ersten Förderjahr wird der Fokus daher auf der Umsetzung der sogenannten RadSchnitzeljagd liegen. Dabei fahren Radfahrende verschiedene Stationen und Sehenswürdigkeiten im gesamten Kreisgebiet an, um dort Aufgaben zu lösen und mit dem Lösungswort an einer Verlosung teilzunehmen. Die RadSchnitzeljagd lässt sich mittels QR-Codes oder elektronischer Chips jährlich neu anlegen.

 

Zudem sollen zusätzliche RadChecks als Beitrag zur Verkehrssicherheit und als kostenloses Service-Angebot durchgeführt werden. Die bereits durchgeführten RadChecks haben sich stets großer Resonanz erfreut. Auch das bestehende Netz an RadService-Punkten soll im Rahmen der Landesförderung weiter ausgebaut.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Mittel für die Erstellung des Radverkehrskonzepts, der Machbarkeitsstudie für das Remstal sowie der Eigenanteil des Ostalbkreises an der RadKULTUR-Förderung sind im Haushalt abgebildet.

 

Über die Weiterverfolgung von empfohlenen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept mit Baulastträgerschaft des Landkreises wird im Rahmen der Fortschreibung des Mittelfristigen Ausbauprogramms der Kreisstraßen und -radwege beraten.

 


 

 

Anlagen

 

keine

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landra