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Vorlage - 055/2024  

 
 
Betreff: Neubau Integrierte Regionalleitstelle Ostwürttemberg -
Bericht über die Kostenentwicklung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
30.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Den prognostizierten Mehrkosten von 2,99 Millionen EUR für den Bau der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung bekommt den Auftrag, in den für den Bau der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg zuständigen Gremien die Freigabe zur Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Verfahren:

 

Am 28. Juli 2020 hat der Kreistag des Ostalbkreises dem Grundsatzbeschluss zum Neubau der IRLS in Aalen grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung damit beauftragt, die dafür notwendigen Umsetzungsschritte zu vollziehen und den zuständigen Gremien des Kreistages über den Umsetzungsstand fortlaufend zu berichten.

Die Landkreisverwaltung wurde zudem beauftragt, die Feuerwehren und die im Rettungsdienst sowie im Katastrophenschutz tätigen Organisationen im Ostalbkreis bei der Raumplanung und dem Betriebskonzept der künftigen neuen IRLS intensiv mit einzubeziehen.

Am 20. Juli 2020 stimmte auch der Kreistag des Landkreises Heidenheim dem Vorhaben des DRK-Kreisverbands Aalen e. V. einstimmig zu, einen Neubau für die IRLS zu erstellen. Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Ostalbkreis stimmte am 13. Juli 2020 dem Neubau der IRLS zu.

Dem Beschluss ging die Abstimmung in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Krankenkassen, der Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis sowie dem DRK-Kreisverband Aalen e.V. als Betreiber der IRLS voraus. Die Arbeitsgruppe tagte am 16. Januar 2020 und am 3. März 2020. Mittels eines in Auftrag gegebenen Standorts- und Raumbedarfsgutachtens für einen Neubau der IRLS wurden die Eckpunkte definiert, die innerhalb des Bereichsausschusses von allen leistungserbringenden Organisationen mit dem Beschluss vom 13. Juli 2021 so akzeptiert wurden.

Auf Seite der Feuerwehren fand ein Gespräch am 17. März 2021 mit der Landkreisverwaltung und dem Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes sowie mit den stellvertretenden Kreisbrandmeistern statt. Bei diesem Gesprächstermin wurde die Raumstruktur für den Neubau der IRLS im Grundsatz bestätigt.

Mit dem Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung im Bereich Ecke Bischof-Fischer-Straße und Parkstraße hat der Gemeinderat der Stadt Aalen am 22. Juli 2021 das Planungsrecht für die Baumaßnahme der IRLS geschaffen.

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 30. November 2021 die Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau der IRLS.

Am 2. Juni 2022 wurden in einer Sitzung der AG Neubau des Bereichsausschusses das genaue Raumprogramm für die IRLS diskutiert, abgestimmt und beschlossen. Zudem wurde eine Prüfung der geplanten Baumaßnahme in Bezug auf bauliche und sicherheitstechnische Maßnahmen vorgestellt.

In einer weiteren Sitzung der AG Neubau des Bereichsausschusses wurden die Vorplanungen (LPH 2) vorgestellt.

Am 3. Mai 2023 nahm der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung einen Bericht der Verwaltung zum Neubau der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg (IRLS) zur Kenntnis.

Die Ergebnisse der Planungen nach LPH 3 wurden am 19. März 2024 den Mitgliedern der AG Neubau vorgestellt und damit auch die prognostizierten Gesamtinvestivkosten nach aktueller Planungsgrundlage erörtert.

Sachverhalt:

 

Nach Abschluss der Entwurfsplanung (LPH 3) ist nun ein hoher Detailierungsgrad der Planungen erreicht und die Baukostenentwicklung lässt sich präziser darstellen. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen im Bausektor der letzten 3 Jahre, ergaben sich zwischenzeitlich im Vergleich zur Machbarkeitsstudie und der ersten Kostenschätzung aus dem Jahr 2020 im Bereich Baustelleneinrichtung, Bauwerkskonstruktion und Anlagentechnik weitere Kostensteigerungen.

Eine erste signifikante Preissteigerung war bereits durch die Corona-Pandemie bedingt.
Sich weiter verschärfender Faktoren, die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die daraus folgenden Energiekrise im Herbst/Winter 2022, sowie gesteigerten Sicherheitsanforderungen an Bauten der kritischen Infrastruktur und Lieferkettenprobleme, waren und sind Gründe für weiter steigende Gesamtinvestivkosten des Projektes.

Lag die Kostenschätzung für den Neubau nach der Machbarkeitsstudie vom Juni 2020 noch bei 16 Mio. EUR und der Anteil des Ostalbkreises (35%) bei 5,6 Mio. EUR, so stiegen die Kostenschätzung des Architekten mit Baupreisindexsteigerung zum September 2022 auf 20,32 Mio. EUR und entsprechend der Anteil des Ostalbkreises auf 7,112 Mio. EUR. Das prognostizierte Gesamtinvestitionsvolumen nach DIN 276 und Abschluss LPH 3 zum 19. März 2024 liegt nun bei 24,53 Mio. EUR und der Anteil Ostalbkreises bei Mio. 8,59 Mio. EUR.

Die zu erwartenden Mehrkosten im Vergleich zur Beschlusslage aus dem Jahr 2020 belaufen sich somit auf 2,99 Mio. EUR. Folgende Hauptgründe für die Kostensteigerungen können dabei benannt werden:

  1. Überarbeitung des Eisspeichers, Verbau und Baugrube, Entsorgungskonzept, Akustikmaßnahmen, Drainage zur Auftriebssicherung des Gebäudes
  2. Elektrotechnik (Konkretisierung Planung und Preissteigerungen von 10-15%)
  3. Leitstellentechnik (Preissteigerungen von 10-12%)
  4. Allgemeine (weitere) Baupreissteigerungen im Bereich Tech. Anlagen und Baukonstruktion von 2%/Jahr Baupreisindex seit 2021 ca. 15%/Jahr

Aber auch Einsparungen konnten bei den Diskussionen vorgenommen werden: Auf Initiative des Ostalbkreises konnten im Führungsstabsbereich im November 2023 durch die Konkretisierung der Anforderungen gegenüber dem ersten Entwurf um rund 259.000 EUR (netto) gesenkt werden und liegen nun bei 332.400EUR (netto).

Den Baukostensteigerungen stehen ein sehr hoher Detaillierungsgrad der Planungen bereits nach LPH 3 entgegen. Ein Puffer im Bereich Trafo (ELT) von rund 115.000 EUR ist ebenso vorgesehen wie ein Puffer für unvorhergesehene Ausgaben vom ca. 934.600 EUR. Durch die geplante Gebäudetechnik, die zwar aktuell hohe Investitionskosten bedeutet, können in der Zukunft möglichst geringe Betriebs- und Folgekosten erreicht werden. Der sehr hohe Standard im Bereich Leitstellentechnik und im Bereich des Arbeitsumfelds (sehr gute Arbeitsbedingungen) sowie ein hoher Sicherheitsstandard bedeuten ebenfalls Zukunftssicherheit mit Blick auf etwaige Folgekosten oder Nachrüstungen im Betrieb.

 


Weiterer Terminplan:

 

Die Architekten erstellen auf Basis der Beschlüsse der Kreistage des Ostalbkreises (Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 30. April 2024) und des Landkreises Heidenheim (Verwaltungsausschuss am 6. Mai 2024) die Genehmigungs- und Ausführungsplanung.

Der anvisierte Baubeginn der Maßnahme liegt im Juni 2025. Die Aufnahme des Wirkbetriebs erfolgt Anfang des Jahres 2028.


Finanzierung und Folgekosten

 

In den Haushalten 2023 und 2024 sind beim Auftrag 712606000005 (Neubau Leitstelle) insgesamt 2,4 Mio. EUR an Planmitteln bereitgestellt. Die Restfinanzierung wird, wie  in der Mittelfristigen Finanzplanung dargestellt, auf die Jahre 2025 - 2028 verteilt.


Anlagen

 

keine

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat