Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 19.12.2023 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2024 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 26.02.2024 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig. Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2024 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von -12.728.810 € aus. Um das negative Ergebnis im Haushaltsverlauf möglichst zu reduzieren, wurden vier Arbeitsgruppen in den Bereichen Personal, ÖPNV/Schülerbeförderung, Soziales (BTHG/Pflege) und Kliniken eingerichtet, die Einsparpotenziale aufzeigen sollen. Die Arbeitsgruppen bestehen aus Vertretern des Kreistages, der betroffenen Dezernate/ Geschäftsbereiche, der Kämmerei und dem Landrat. Ziel ist es, das Haushaltsergebnis um möglichst 6,5 Mio. € zu reduzieren.
Im bisherigen Verlauf der Haushaltsbewirtschaftung haben sich folgende Sachverhalte ergeben:
Kliniken Für die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb gkAöR sind im Haushalt 2024 35 Mio. € berücksichtigt. Tatsächlich weisen die Kliniken Ostalb in ihrem Wirtschaftsplan ein Ergebnis von -43,5 Mio. € aus. Der Kreistag hat bei der Verabschiedung des Haushalts des Ostalbkreises, als auch bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplans Kliniken Ostalb, die Klinikverwaltung beauftragt 8,5 Mio. € als Zielgröße einzusparen, um den Haushalt des Ostalbkreises nicht über die für den Defizitausgleich bereitstehenden Mittel zusätzlich zu belasten.
Personal Im Personaletat mit 108.676.970 € Brutto-Aufwendungen sind die tariflichen Steigerungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit Anhebung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 € und anschließend um 5,5 % ab 01.03.2024 enthalten. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung ist man zudem von einer Besoldungserhöhung für die Beamten in Höhe von 4,5 % ausgegangen. Diese Steigerungen sind im Planansatz berücksichtigt. Tatsächlich sollen die Grundgehälter der Beamten zum 01.11.2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 EUR angehoben werden. Die dynamischen Besoldungsbestandteile (wie Familienzuschlag, Amtszulagen) sollen ab November um 4,76 % angehoben werden. Die sog. Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 € je Vollzeitkraft wird ab Januar 2024 ausbezahlt. Die rund 800.000 € für diese Prämie sind über den vorhandenen Planansatz gedeckt.
ÖPNV Die dem Kreistag am 05.03.2024 vorgestellten ÖPNV-Konzepte zur Aufwertung der verkehrlichen Anbindung Oberkochens mit einem Job-Shuttle-Oberkochen (Integration Werksbusverkehr Zeiss in den ÖPNV), einem Stadtverkehr Oberkochen und die Aufwertung der Buslinien 106 und 107 zu einem Halbstundentakt in Waldhausen und Ebnat sowie die Linie 104 zu einem Stundentakt sind nun bis Anfang Juni 2024 umzusetzen. Von den im Rahmen der Verabschiedung des Haushalt 2024 beschlossenen Sperrvermerken in Höhe von rund 2,5 Mio. € wurden durch die oben genannten Beschlüsse 1,25 Mio. € aufgehoben, um die Maßnahmen in 2024 finanzieren zu können. Die weiterhin gesperrten Mittel in Höhe von 1,25 Mio. € wurden in der Prognose berücksichtigt.
Eine Teilumsetzung des Verkehrskonzeptes Schwäbisch Gmünd in Deinbach erfolgt im Dezember 2024. Die Finanzierung der Angebotsverbesserungen wird durch die zeitliche Streckung der Umsetzung mit den bestehenden Haushaltsansätzen gegeben sein. Weitere Angebotsforderungen bestehen seitens der Stadt Lorch.
Schülerbeförderung Die Zahl der Sonderschüler steigt kontinuierlich weiter. Dies führt unweigerlich zu zusätzlichen Fahrten und neuen Touren mit entsprechenden Mehrkosten. Zahlreiche Fahrdienste haben Vergütungserhöhungen angekündigt. Im Bereich „Schülerverkehr Lorch“ entstehen Ausgaben mit ca. 250.000 € für die Übergangslösung mit der OVG bis zur Übernahme durch ok.go am 01.09.2024. Es wird versucht durch Optimierungen diesen Mehrkosten entgegenzuwirken. Bei den Erträgen gibt es eine positive Entwicklung: Der Kreisfinanzausgleich wird in 2024 bei ca. 1,7 Mio. € statt der geplanten 1,2 Mio. € liegen. Die sorgfältige Tourenplanung führt zu dieser Verbesserung und somit zu 500.000 € Mehr-Erträgen.
Soziales Hilfe zur Pflege Bei den Aufwendungen ist aktuell keine größere Erhöhung zu erwarten. Grund hierfür sind die Auswirkungen des am 01.01.2022 eingeführten Zuschusses zum pflegebedingten Aufwand. Die in der Zukunft steigenden Kosten in der Pflege, dem Tariftreuegesetz und dem Personalbemessungsverfahren können voraussichtlich durch die kostensenkende Wirkung des Zuschusses kompensiert werden.
Eingliederungshilfe Bei der Eingliederungshilfe wird im Haushalt 2024 mit einem Zuschussbedarf von 92,5 Mio. € gerechnet. Darin enthalten ist eine im Rahmen der Konnexität grundsätzlich zu erwartende Erstattung des Landes mit rund 10 Mio. €. Da dieser Betrag vom Land allerdings bislang nicht bestätigt wurde, birgt das Erreichen der Erträge eine erhebliche Unsicherheit im Haushalt. Die noch nicht mit allen Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem neuen Landesrahmenvertrag abgeschlossenen Vergütungssatzverhandlungen werden zu weiteren Kostenzunahmen führen. Bei der Prognose der Netto-Aufwendungen auf Jahresende wird deshalb von 96,8 Mio. € ausgegangen. In den folgenden Zwischenberichten 2024 wird über die aktuelle Entwicklung weiter berichtet.
Hilfe zum Lebensunterhalt Aktuell wird von einer gleichbleibenden Anzahl an Hilfeempfängern ausgegangen, so dass der eingeplante Zuschussbedarf mit rund 2,7 Mio. € voraussichtlich eingehalten werden kann.
Jobcenter Da die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der bisherige Ausgabenverlauf den Planungen für 2024 entsprechen, ist aktuell davon auszugehen, dass die Planansätze eingehalten werden können.
Bei den weiteren Haushaltsstellen gehen wir Stand 28.03.2024 von einer Planerfüllung aus. Vor diesem Hintergrund stellt selbst das Erreichen des geplanten negativen Ergebnisses eine große Herausforderung und Kraftanstrengung aller dar.
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereichsleiter gez. Kurz, Dezernat II gez. Seefried, i. V. Dr. Bläse, Landrat
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