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Vorlage - 037/2024  

 
 
Betreff: Teilumsetzung Verkehrskonzept Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
05.03.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Teil-ITF GD Fahrplanauszug

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag begrüßt die Teilumsetzung „ITF Deinbach“ ab Dezember 2024. Hierfür werden 430.000 Euro/Jahr zur Verfügung gestellt und für die Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt. Der Sperrvermerk für den Teilbetrag im Dezember 2024 (Betriebsbeginn) wird aufgehoben.

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Verkehrskonzept Schwäbisch Gmünd

 

Verschiebung Umsetzung Konzept ITF mit Schulzeitenstaffelung

 

Für das Verkehrskonzept Schwäbisch Gmünd mit einem regelmäßigen Taktverkehr und systematischen Verknüpfungen (ITF-Integraler Taktfahrplan) nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans und der Mobilitätsgarantie des Landes war eine Umsetzung zum August 2024 vorgesehen. Die Schulzeiten sollten zum Schuljahresbeginn 2024/2025 bei einzelnen Schulen angepasst werden. Die signifikanten Synergien aus der Schulzeitenstaffelung können aber die erforderlichen Mehraufwendungen bei Personal und Fahrzeugen vor allem aufgrund der beträchtlichen Mehrleistungen beim ITF und der Anbindung der ländlichen Räume im Abend- und Wochenendverkehr nicht aufwiegen. Eine im Sommer entwickelte „light“-Version mit Abstrichen in Schwachverkehrszeiten und Ferien brachte allerdings nur Einsparungen von 200.000 Fahrplankilometern und ca. 500.000 €. Weitere Überlegungen sind Reduzierungen der Viertelstundentakte in den (Sommer-)Ferien und keine Halbstundentakte im Regionalverkehr in den (Sommer-)Ferien. Dies bringt aufgrund der begrenzten Anzahl an reduzierten Tagen auch nicht viel an Einsparungen, aber zumindest Entlastung in der Umsetzung des Urlaubsanspruchs des Personals.

 

Von den Busunternehmen werden durch die Einführung der Schulzeitenstaffelung höhere Buskapazitäten und vier zusätzliche Gelenkbusse erforderlich und durch die Ausdehnung der Fahrtzeiten vor allem zusätzliches Fahrpersonal benötigt. Konkret handelt es sich um ca. 23 zusätzliche Busfahrer für den gesamten Verkehrsraum Schwäbisch Gmünd. Unter den aktuellen sich zuspitzenden Rahmenbedingungen (sehr schwierige Personalakquise; bestehendes Personal geht in großer Anzahl in Ruhestand) ist es den Busunternehmen nicht möglich, dieses zusätzliche Personal bis zum Sommer 2024 zu akquirieren. Eine Verschiebung der Gesamt-Umsetzung inklusive der Schulzeitenstaffelung auf den August 2025 würde nach Aussagen der Unternehmen die Möglichkeiten bei der Personalakquise deutlich verbessern.

 

Mit der Umsetzung verbunden bleibt ein als nicht finanzierbar angesehener Mehraufwand für den Kreis in Höhe von jährlich 5,5 Mio. € (für erstes Rumpf-Betriebsjahr ab August 2,3 Mio. €). Das Land Baden-Württemberg stellt keine Mittel für die Umsetzung der Mobilitätsgarantie des Landes im Landeshaushalt 2024 zur Verfügung.

 

 

Beschaffung von Gelenkbussen

 

Die Beschaffung der zusätzlichen Gelenkbusse hat nach Aussagen der Unternehmen derzeit einen Vorlauf von 18 Monaten bei Diesel-Fahrzeugen. Für eine Umsetzung der Schulzeitenstaffelung zum August 2025 müssten diese vier Fahrzeuge im Frühjahr 2024 bestellt werden. Um die notwendige Planungssicherheit der Busunternehmen zu gewährleisten, bedarf es verlässlicher Signale. Es handelt sich um vier Fahrzeuge, die im Rahmen der laufenden Neubeschaffungen derzeitige, kleinere Solobusse ersetzen können. Bei einer Umsetzung des ITFs könnten diese neuen Gelenkbusse sogar zwei Solobusse ersetzen. Die Belastungen für den Kreishaushalt sind daher überschaubar. Wichtig ist das politische Signal an der Schulzeitenstaffelung in 2025 festhalten zu wollen und dass diese Gelenkbusse jetzt bestellt werden können. 

 

ITF-Teilumsetzung Deinbach

 

Zum Dezember 2024 kann eine Teilumsetzung des Taktverkehrs entsprechend der ITF-Planungen auf ausgewählten Linien erfolgen, sofern es gelingt hierfür vier bis fünf zusätzliche Busfahrer einzustellen.

 

Im Stadtverkehr Schwäbisch Gmünd sind dies die Linie 5 auf den Abschnitten GD Innenstadt - Fuggerle über Hallenbad und Linie 5 b GD Innenstadt - Lorcher Straße sowie die Linie 6 auf den Abschnitten GD ZOB - Rehnenhof - Großdeinbach und GD ZOB - Lorcher Straße - Großdeinbach.

 

Folgende Taktungen sind von Montag bis Freitag bis 20 Uhr vorgesehen:

  • Lorcher Straße: 15-Minuten-Takt
  •                  Fuggerle: 15-Minuten-Takt
  •                  Rehnenhof: 15-Minuten-Takt
  •                  Wetzgau: 30-Minuten-Takt
  •                  Großdeinbach: 15-Minuten-Takt
  •                  Wustenriet: 30-Minuten-Takt
  •                  Hangendeinbach/Kleindeinbach: 30-Minuten-Takt

 

Montag bis Freitag ab 20 Uhr, samstags, sonntags und feiertags soll der Busverkehr wie bislang bedarfsgerecht i.d.R. stündlich erfolgen.

 

Diese Planungen für den Stadtverkehr Schwäbisch Gmünd würden Mehrkosten in Höhe von ca. 430.000 € pro Jahr mit sich bringen.

 

Von dieser Maßnahme würden ca. 10.000 Bewohnerinnen und Bewohner in den von der ÖPNV-Aufwertung begünstigten Stadtteilen Schwäbisch Gmünds direkt profitieren. Außerdem gelänge eine gute Anbindung der östlichen Gewerbegebiete sowie des SPNV-Verkehrs (sieht Skizze im Anhang).

 

Anhand diesen ersten Schrittes könnten wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die sich bei anschließenden Aufwertungsschritten gewinnbringend verwenden ließen.

 

Für den Regionalverkehr sind zwei Relationen mit Taktverkehr gemäß ITF vorgesehen. Hierzu liegen noch keine konkreten Fahrpläne vor. Bei entsprechender Umsetzungsreife würden die Gremien in ihren jeweiligen Sitzungen einbezogen werden.

 

Förderbescheid für den On-Demand-Verkehr Schwäbisch Gmünd

 

Für den im Rahmen des ITF-Konzeptes Gmünd geplanten On-Demand Verkehr hat der Landkreis eine Förderzusage in Höhe von insgesamt 1.203.408 € verteilt über vier Haushaltsjahre ab August 2024 erhalten. Dieser Fördersumme stünden jedoch auch vom Ostalbkreis zu übernehmende Eigenmittel in Höhe von ca. 5 Mio. € gegenüber.

 

Der On-Demand Verkehr ist zwingend an die Gesamtumsetzung des ITF inklusive Schulzeitenstaffelung von Montag bis Sonntag von 5 Uhr bis 24 Uhr gebunden. Eine vom ITF losgelöste On-Demand-Lösung ist unter Berücksichtigung der Förderbedingungen nicht möglich.

 

Da eine Umsetzung des Gesamt-ITF aufgrund der oben geschilderten Rahmenbedingungen zum August 2024 nicht möglich ist und die geförderte Maßnahme laut Förderrichtlinie bis spätestens Dezember 2024 begonnen werden muss, kann diese nicht eingehalten werden. Folglich bedürfte es der Rückgabe des Förderbescheides. Das Verkehrsministerium signalisierte allerdings Gesprächsbereitschaft. Dieser Austausch war bei Vorlagenabgabe noch nicht abgeschlossen. Eine Berichterstattung erfolgt innerhalb der Sitzung mündlich. 

 

 

Hinweis: Finanzierungsszenario „Nahverkehrsplankonforme ÖPNV-Aufwertung“

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 6. Februar 2024 wurde die nachvollziehbare Frage formuliert welcher finanzieller Aufwand zu prognostizieren sei, würden die für den Gmünder Bereich vorgesehene Aufwertung analog angewandt. Hierüber soll der Ausschuss in der Sitzung vom 30. April 2024 vertieft informiert werden.


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Sperrvermerk für eine Teilumsetzung Deinbach des ITF auf den Linien 5 und 6 im Dezember 2024 wird aufgehoben.


Anlagen

 

Teil-ITF Linie 5, 5b und 6 Fahrplanauszug Mo-Fr

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teil-ITF GD Fahrplanauszug (16 KB)