Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag stimmt der Annahme der in den beiliegenden Zusammenstellungen enthaltenen Spenden und Sponsoring im Einzelnen zu.
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat in der Sitzung am 04.04.2006 das Verfahren bei der Annahme von Spenden und Sponsoring aufgrund der Änderung von § 78 der Gemeindeordnung und der Landkreis-ordnung beschlossen. Seit der Kreistagssitzung am 19.12.2023 sind die in den beiliegenden Zusammenstellungen enthaltenen Spenden eingegangen.
Anlagen
Zusammenstellungen der eingegangenen Spenden
Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereichsleiter gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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