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Vorlage - 032/2024  

 
 
Betreff: Modellvorhaben "AlfA" - Alltagslernen für Alleinerziehende - der AWO
Samhuk gGmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
12.03.2024 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 


Sachverhalt/Begründung

 

Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- u. Jugendhilfe

 

Mit dem beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) angesiedelten Förderprogramm „Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg“ soll das Erproben neuer Ansätze ermöglicht werden, mit denen auf gesellschaftlichen Wandel und auf die Veränderung von Lebenslagen reagiert wird.

 

Gesellschaftliche Herausforderungen und Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien ändern sich stetig. Die Kinder- und Jugendhilfe muss mit innovativen Ideen und Ansätzen darauf reagieren, um nachhaltig effektive Hilfen anzubieten. Die Ergebnisse der Modellvorhaben werden über Fachtage und Veröffentlichungen landesweit transferiert und sind Gegenstand der Diskussion in Fachforen. Neben der fachlichen Notwendigkeit ist die Förderung von Modellvorhaben auch gesetzlicher Auftrag des überörtlichen Jugendhilfeträgers nach § 85 (2) 4 SGB VIII.

 

Die Modellvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Innovation, ein neuer Ansatz in der Kinder- und Jugendhilfe wird entwickelt/erprobt,
  • Konzeption und Projektmanagement sind stringent angelegt,
  • ein fachlich adäquates, auch überregional zu transferierendes Ergebnis ist zu erwarten,
  • eine (Selbst)-Evaluation ist in der Projektkonzeption enthalten.

 

 

Modellvorhaben AlfA – Alltagslernen für Alleinserziehende – der AWO Samhuk gGmbH

 

Das Modellvorhaben „AlfA – Alltagslernen für Alleinerziehende“ wurde von der AWO Samhuk gGmbH (ehemals AWO SJFH gGmbH) entwickelt und in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Jugend und Familie der Förderantrag beim KVJS gestellt. Der Landesjugendhilfeausschuss Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2022 beschlossen, das Projektvorhaben „AlfA“ bis August 2025 zu fördern.

 

„AlfA“ ist ein individuell gestaltetes teilstationäres Angebot gem. § 27 (2) SGB VIII für alleinerziehende Eltern mit ihren Kleinkindern bis 3 Jahren. Die Elternteile treffen sich zusammen mit ihren Kindern an drei Tagen in der Woche zu einem beständigen Gruppenangebot (4 Elternteile mit ihren Kindern) und erlernen, trainieren und verfestigen alle Fähigkeiten, die für ein gelingendes eigenverantwortliches Leben mit Kind erforderlich sind. Diese Fähigkeiten reichen von hauswirtschaftlichen Kenntnissen (vorausschauendes, wirtschaftliches Einkaufen, gesunde Nahrungszubereitung, kindliche Ernährung, Putzen, Ordnungsstruktur, etc.) über vertiefte Kenntnisse der kindlichen Bedürfnisse (Säuglingspflege, Bindungsverhalten, Beschäftigung mit dem Kind, Förderung und Erziehung) und Festigung der eigenen Persönlichkeit (eigene Bedürfnisse erkennen und angemessen vertreten, Beziehungsthemen, Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive) bis hin, dass die Teilnehmer zum Ende der Maßnahme in Kooperation mit dem Jobcenter in der Lage sind, eine passende Arbeitstätigkeit für sich in die Wege zu leiten.

 

Während des Gruppenangebots bleiben die Elternteile jeweils vollumfänglich in der Verantwortung für ihr Kind. Zusätzlich zur Gruppe findet einmal wöchentlich ein Hausbesuch in der Familie statt, um zusammen mit dem Elternteil die Möglichkeiten des jeweiligen Sozialraumes kennenzulernen und den Transfer des in der Gruppe Gelernten im häuslichen Umfeld abzusichern.

 

„AlfA“ richtet sich an:

-         Elternteile, für die aufgrund ihres umfassenden Hilfebedarfes eine Begleitung im Rahmen einer sozialpädagogischen Familienhilfe nicht ausreichend ist, die aber mit entsprechend intensiver Unterstützung nicht den Rahmen einer stationären Mutter/Vater-Kind-Einrichtung benötigen.

-         Eltern, um die Rückführung von ihren aus Kinderschutzgründen fremduntergebrachten Kleinkindern zu begleiten und abzusichern.

-         Mütter bei postnatalen Beeinträchtigungen.

-         Elternteile, zur Erprobung und Feststellung deren Erziehungsfähigkeit.

 

Die Dauer der Maßnahme ist auf 1,5 Jahre angelegt. Das Gruppenangebot findet 3-mal pro Woche statt. Ergänzend erfolgt ein wöchentlicher Termin in der Familie. Durch dieses Angebot soll die Lücke zwischen ambulant aufsuchenden und stationären Hilfen geschlossen und soweit möglich stationäre Maßnahmen vermieden werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Angebot „AlfA“ ist eine Form der Hilfe zur Erziehung und zählt damit zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. Die Ausgaben sind regelmäßig im Haushalt unter Produkt Nr. 3630030100 eingeplant.

 

Für einen alleinerziehenden Elternteil mit 2 Kindern entstehen im Projekt „AlfA“ pro Jahr Kosten in Höhe von 31.383 €.

 

Zum Vergleich entstehen bei einem stationären Mutter/Vater-Kind-Wohnen für einen Elternteil mit zwei Kindern Kosten in Höhe von ca. 182.000 € im Jahr.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat