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Vorlage - 031/2024  

 
 
Betreff: Bewilligte Förderprojekte des Landes im Rahmen des Masterplans
Kinderschutz
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
12.03.2024 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat mit dem Masterplan Kinderschutz weitere wichtige Schritte zur Verbesserung des Kinderschutzes angestoßen. Unter der Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration werden 2024 und 2025 verschiedene Projekte aus den Bereichen Prävention, Intervention und Betroffenenarbeit mit rund 9,8 Millionen Euro gefördert.

 

Die landkreiseigene Erziehungs- und Familienberatungsstelle beim Geschäftsbereich Jugend und Familie hat sich mit zwei Projekten beworben und für beide eine Zusage erhalten.

 

 

Präventionsprojekt für weiterführende Schulen:

Beim ersten Projektantrag geht es um die Förderung von präventiven Projekten. Hier plant die Kontaktstelle gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen ein Präventionsprojekt für weiterführende Schulen. Analog zum erfolgreichen Projekt "Mut zur Stärke" in den Grundschulen, soll in vier Modellschulen ein Projekt für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Kooperation mit einer Theaterpädagogin entwickelt werden. Das Projekt wird an vier Modellschulen verschiedener Schularten in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen konzipiert und in Kooperation mit der Schulsozialarbeit der beteiligten Schulen durchgeführt und evaluiert. Am Ende des Projektzeitraums soll es interessierten Schulen gegen eine Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt werden. Inhaltlich beschäftigt sich das Projekt mit den Themen Schulhofpornografie, unerlaubte Weitergabe von Bilddateien, Cybergrooming und sexuellen Übergriffen von Jugendlichen untereinander.

 

 

Starke Bündnisse gegen sexualisierte Gewalt:

Der zweite Projektantrag bezieht sich auf den bereits vorkonzeptionierten Förderaufruf für "Starke Bündnisse". Gefördert werden soll die Vernetzung von allen Akteuren, die sich gegen sexualisierte Gewalt engagieren, speziell in ländlichen Landkreisen. Hier ist der Ostalbkreis einer von vier Landkreisen, die von einer Jury ausgewählt wurden.

 

Geplant sind dezentrale Arbeitskreise in Schwäbisch Gmünd, Aalen, Ellwangen und Bopfingen zur Vorbereitung von Aktionswochen und einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit. Gefördert wird ein Tandem aus Fachkräften der Landkreisverwaltung und der Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch, einschließlich entstehender Sach- und Verwaltungskosten.

 



Finanzierung und Folgekosten

 

Projektförderung Prävention an weiterführenden Schulen:

2024: 12.414,60 €

2025: 12.414,60 €

 

Projektförderung Starke Bündnisse gegen sexualisierte Gewalt:

2024: 38.969,57 €

2025: 39.943,66 €

 

Durch den Ostalbkreis ist ein Eigenanteil von 10% der Förderung durch vorhandenes

Personal zu erbringen.

 

 


Anlagen

 

-

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat