Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat mit dem Masterplan Kinderschutz weitere wichtige Schritte zur Verbesserung des Kinderschutzes angestoßen. Unter der Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration werden 2024 und 2025 verschiedene Projekte aus den Bereichen Prävention, Intervention und Betroffenenarbeit mit rund 9,8 Millionen Euro gefördert.
Die landkreiseigene Erziehungs- und Familienberatungsstelle beim Geschäftsbereich Jugend und Familie hat sich mit zwei Projekten beworben und für beide eine Zusage erhalten.
Präventionsprojekt für weiterführende Schulen: Beim ersten Projektantrag geht es um die Förderung von präventiven Projekten. Hier plant die Kontaktstelle gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen ein Präventionsprojekt für weiterführende Schulen. Analog zum erfolgreichen Projekt "Mut zur Stärke" in den Grundschulen, soll in vier Modellschulen ein Projekt für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Kooperation mit einer Theaterpädagogin entwickelt werden. Das Projekt wird an vier Modellschulen verschiedener Schularten in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen konzipiert und in Kooperation mit der Schulsozialarbeit der beteiligten Schulen durchgeführt und evaluiert. Am Ende des Projektzeitraums soll es interessierten Schulen gegen eine Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt werden. Inhaltlich beschäftigt sich das Projekt mit den Themen Schulhofpornografie, unerlaubte Weitergabe von Bilddateien, Cybergrooming und sexuellen Übergriffen von Jugendlichen untereinander.
Starke Bündnisse gegen sexualisierte Gewalt: Der zweite Projektantrag bezieht sich auf den bereits vorkonzeptionierten Förderaufruf für "Starke Bündnisse". Gefördert werden soll die Vernetzung von allen Akteuren, die sich gegen sexualisierte Gewalt engagieren, speziell in ländlichen Landkreisen. Hier ist der Ostalbkreis einer von vier Landkreisen, die von einer Jury ausgewählt wurden.
Geplant sind dezentrale Arbeitskreise in Schwäbisch Gmünd, Aalen, Ellwangen und Bopfingen zur Vorbereitung von Aktionswochen und einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit. Gefördert wird ein Tandem aus Fachkräften der Landkreisverwaltung und der Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch, einschließlich entstehender Sach- und Verwaltungskosten.
Finanzierung und Folgekosten
Projektförderung Prävention an weiterführenden Schulen: 2024: 12.414,60 € 2025: 12.414,60 €
Projektförderung Starke Bündnisse gegen sexualisierte Gewalt: 2024: 38.969,57 € 2025: 39.943,66 €
Durch den Ostalbkreis ist ein Eigenanteil von 10% der Förderung durch vorhandenes Personal zu erbringen.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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